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   LSG Bayern, 21.01.2010 - L 9 AL 489/05   

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https://dejure.org/2010,14394
LSG Bayern, 21.01.2010 - L 9 AL 489/05 (https://dejure.org/2010,14394)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21.01.2010 - L 9 AL 489/05 (https://dejure.org/2010,14394)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - L 9 AL 489/05 (https://dejure.org/2010,14394)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Schwerbehindertenrecht - Feststellung der Zahl der Arbeitsplätze iS des § 73 SGB 9 idF vom 19.6.2001 - Altersteilzeitarbeitnehmer in der Freistellungsphase - Besetzung der Stelle nach den altersteilzeitrechtlichen Vorschriften mit einem neu eingestellten Arbeitnehmer - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Anzeige der Daten über die Arbeitnehmeranzahl für eine Berechnung des Umfangs einer Beschäftigungspflicht; Bestimmung des Begriffs "Arbeitsplatz" i.S.d. § 73 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) durch den räumlich-gegenständlichen Bereich ("Stelle"); ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 73 Abs. 1; SGB IX § 73 Abs. 2 Nr. 7
    Berechnung der Ausgleichsabgabe im Schwerbehindertenrecht; Berücksichtigung von Personen in Altersteilzeit in der Freistellungsphase

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • Drs-Bund, 03.02.1998 - BT-Drs 13/9741
    Auszug aus LSG Bayern, 21.01.2010 - L 9 AL 489/05
    Die Vorschrift stellt überdies klar, dass während der Freistellungszeit das Beschäftigungsverhältnis auch ohne Fortsetzungswillen der Beteiligten aufrechterhalten bleibt (Lüdtke in Winkler, SGB IV, 2007, § 7, Rn. 19 mit Hinweis auf die Bundestags-Drucksache 13/9741 S. 9).

    § 7 Abs. 1a SGB IV, der im Sinne einer übergreifenden Regelung Zweifel am (Fort-)Bestehen einer entgeltlichen Beschäftigung im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit beseitigen soll (Bundestags-Drucksache 13/9741 S. 9 und 13/9818 S. 10), bestätigt dies für die spezialgesetzlich erfasste Fallgruppe der Freistellung von der Arbeitspflicht bei durchgehender Entgeltzahlung auf der Grundlage von Wertguthaben.

  • BSG, 18.09.1973 - 12 RK 15/72

    Versicherungspflicht ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus LSG Bayern, 21.01.2010 - L 9 AL 489/05
    Ferner hat das BSG eine Beschäftigung auch dann angenommen, wenn bei einer einseitigen Freistellung von der Pflicht zur Erbringung abhängiger Arbeit eine anschließende Fortsetzung der Beziehungen im Blick auf eine bereits konkretisierte Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr beabsichtigt war (Hinweis auf BSG vom 18. September 1973, BSGE 36, 161).
  • BSG, 25.10.1990 - 12 RK 40/89

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Arbeitsentgelt - Beitragspflicht -

    Auszug aus LSG Bayern, 21.01.2010 - L 9 AL 489/05
    Diese Rechtsprechung wurde mit Urteil vom 25. Oktober 1990 (12 RK 40/89) auch auf den Fall erstreckt, dass die Parteien im arbeitsgerichtlichen Vergleich bei entgeltlicher Freistellung des Arbeitnehmers von jeglicher Arbeitsleistung bis dahin einen zeitlich nach dem Vergleichsschluss liegenden zukünftigen Zeitpunkt für das Ende des Arbeitsverhältnisses festlegen.
  • BSG, 25.08.2004 - B 12 KR 22/02 R

    Krankenversicherung - Altersteilzeit - Freistellungsphase - entgeltliche

    Auszug aus LSG Bayern, 21.01.2010 - L 9 AL 489/05
    Mit Urteil vom 25. August 2004 (SozR 4-2500 § 243 Nr. 1), das eine beitragsrechtliche Frage in der gesetzlichen Krankenversicherung betrifft, hat das BSG festgestellt, dass ein Beschäftigungsverhältnis auch ohne tatsächliche Erbringung von Arbeitsleistung bestehen kann.
  • BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80

    Beiträge während Kündigungsschutzprozeß - Ende durch Vergleich

    Auszug aus LSG Bayern, 21.01.2010 - L 9 AL 489/05
    Ebenso hat die Rechtsprechung des BSG eine begrenzte Fortsetzung der Beschäftigung in Übereinstimmung mit dem Arbeitsverhältnis angenommen, wo über den Bestand des Arbeitsverhältnisses im Rahmen arbeitsgerichtlicher Verfahren gestritten wurde (Hinweis auf BSG vom 25. September 1981, BSGE 52, 152).
  • BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 27/07 R

    Sozialversicherungspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis - Altersteilzeit

    Auszug aus LSG Bayern, 21.01.2010 - L 9 AL 489/05
    Mit Urteil vom 24. September 2008 (NJW 2009, 1772 = BSGE 101, 273) hat es entschieden, dass die Versicherungspflicht des Arbeitnehmers im Rahmen der Beschäftigtenversicherung nicht bereits mit der Freistellung von der Arbeit endet, sondern bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses fortbestanden hat.
  • BAG, 25.10.2000 - 7 ABR 18/00

    Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

    Auszug aus LSG Bayern, 21.01.2010 - L 9 AL 489/05
    Soweit sich der Kläger demgegenüber auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts beruft, das entschieden hat, dass der in der Freistellungsphase des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses befindliche Arbeitnehmer nicht beschäftigt ist (BAG vom 25. Oktober 2000 BAGE 96 163), ist der Senat der Ansicht, dass diese Rechtsprechung hier nicht anzuwenden ist, weil sie für das Betriebsverfassungsrecht gilt.
  • VG Ansbach, 20.05.2010 - AN 14 K 08.00335

    Schwerbehindertenrecht

    Das Bayerische Landessozialgericht (Urteil vom 21.1.2010 - L 9 AL 489/05) hat dies beispielsweise für die Freistellungsphase einer Altersteilzeit im Blockmodell (für die bis 31.12.2003 geltende Rechtslage) ausdrücklich bejaht - trotz zwischenzeitlich erfolgter "Doppelbesetzung" des "Arbeitsplatzes" -, mit dem Ergebnis, dass beide Stellen der Arbeitnehmer als Arbeitsplätze im Sinne des § 73 Abs. 1 SGB IX zu zählen seien.

    Rechtsfolge sei im Wege einer Fiktion, dass auch während der Freistellungszeit durchgehend eine entgeltliche Beschäftigung bestanden habe (BayLSG vom 21.1.2010 - L 9 AL 489/05 - m. w. N.).

    Auch wenn der 3-seitige Vertrag wiederholt den Begriff "Arbeitsverhältnis" verwendet (beispielsweise in den §§ 1 und 2), kommt es - wie bereits dargelegt - allein maßgeblich auf die rechtliche Bewertung an (BayVGH vom 26.11.2008 BayVBl 2009, 667 f.; BayLSG vom 21.1.2010 - L 9 AL 489/05).

  • VGH Bayern, 02.05.2012 - 12 BV 10.2058

    Ausgleichsabgabe; Transfergesellschaft; Begriff des Arbeitsplatzes;

    Die Fallkonstellationen der Entscheidungen des Bayerischen Landessozialgerichts (vgl. BayLSG vom 21.1.2010 Az. L 9 AL 489/05 zur Altersteilzeit in der Freistellungsphase; vgl. nunmehr § 73 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX) und des Bundessozialgerichts (vgl. BSG vom 18.9.1973 BSGE 36, 161 zur Freistellung von der Arbeitsleistung, vom 25.9.1981 BSGE 52, 152 zum Streit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und vom 25.10.1990 Az. 12 RK 40/89 zur entgeltlichen Freistellung bis zur vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses) seien aber mit der vorliegenden Betreuung in der Transfergesellschaft nicht vergleichbar.

    Zurückzugreifen ist deshalb auf die allgemeine Regelung in § 7 SGB IV, weil dort übergreifend für das gesamte Sozialrecht eine gesetzliche Definition des Begriffs erfolgt (vgl. ebenso BayLSG vom 21.1.2010 Az. L 9 AL 489/05).

  • OVG Saarland, 28.10.2010 - 3 B 180/10

    Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte bei Beschäftigung ausländischer

    hierzu etwa Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 21.1.2010 - L 9 AL 489/05 -, zitiert nach juris.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.03.2011 - L 2 AL 85/08

    Anrechnung eines schwerbehinderten Fremdgeschäftsführers auf einen

    Die Klage ist nicht auf die Klärung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses gerichtet und daher nicht als Feststellungsklage im Sinne des § 55 Abs. 1 SGG zu behandeln (a.A. LSG Bayern 21.01.2010 - L 9 AL 489/05 - Juris Rn. 19).
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