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   LSG Bayern, 21.01.2013 - L 7 AS 882/12 B ER   

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https://dejure.org/2013,2246
LSG Bayern, 21.01.2013 - L 7 AS 882/12 B ER (https://dejure.org/2013,2246)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21.01.2013 - L 7 AS 882/12 B ER (https://dejure.org/2013,2246)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21. Januar 2013 - L 7 AS 882/12 B ER (https://dejure.org/2013,2246)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - mündlicher Untermietvertrag unter

    Auszug aus LSG Bayern, 21.01.2013 - L 7 AS 882/12
    Selbst bei § 22 Abs. 1 SGB II genügt es nach dem Urteil des BSG vom 07.05.2009, B 14 AS 31/07 R, Rn. 16, wenn dem Hilfebedürftigen tatsächlich Kosten für die Wohnung entstehen.
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kostensenkungsaufforderung -

    Auszug aus LSG Bayern, 21.01.2013 - L 7 AS 882/12
    Zum einen besteht wesensmäßig kein Unterschied zwischen den beiden Normen, zum anderen hat das BSG dies hinreichend deutlich so entschieden (BSG, Urteil vom 17.12.2009, B 4 AS 50/09 R, Rn. 27).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.03.2013 - L 2 AS 842/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen wegen Mietschulden -

    Andererseits wird die Ansicht vertreten, dass es den Betroffenen nicht regelmäßig zuzumuten ist, einen zivilrechtlichen Kündigungsgrund nach §§ 543, 569 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entstehen zu lassen, eine Kündigung hinzunehmen, eine Räumungsklage abzuwarten und auf eine von mehreren Voraussetzungen abhängige nachfolgende Beseitigung der Kündigung gemäß § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB zu hoffen (so aktuell Bayerisches LSG, Beschluss vom 21.01.2013 - L 7 AS 882/12 B ER; ebenso offen gelassen von LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.10.2011 - L 12 AS 4216/11 ER-B; kritisch dazu Berlit in LPK-SGB 11, 4. Aufl., § 22 Rdnr. 185).
  • LSG Bayern, 12.09.2016 - L 7 AS 539/16

    Keine einstweilige Anordnung bei fehlender Gefährdung der Unterkunft

    Zu Recht hat das Sozialgericht die vorläufige Gewährung von KdUH aufgrund einer einstweiligen Anordnung mangels Vorliegens eines Anordnungsgrundes (vgl. dazu BayLSG, Beschluss vom 21.01.2013, L 7 AS 882/12 B ER) abgelehnt, da eine Gefährdung der Unterkunft des Bf. nicht erkennbar ist (vgl. dazu auch BayLSG, Beschluss vom 02.08.2016, L 7 AS 461/16 B ER, Rz. 28).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2014 - L 13 AS 1049/14
    Andererseits wird die Ansicht vertreten, dass es den Betroffenen nicht regelmäßig zuzumuten ist, einen zivilrechtlichen Kündigungsgrund nach §§ 543, 569 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entstehen zu lassen, eine Kündigung hinzunehmen, eine Räumungsklage abzuwarten und auf eine von mehreren Voraussetzungen abhängige nachfolgende Beseitigung der Kündigung gemäß § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB zu hoffen (so aktuell Bayerisches LSG, Beschluss vom 21. Januar 2013 - L 7 AS 882/12 B ER und Beschluss vom 19. März 2013 - L 16 AS 61/13 B; ebenso offen gelassen von LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Oktober 2011 - L 12 AS 4216/11 ER-B und von LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. März 2013 - L 2 AS 842/13 ER-B - zitiert jeweils nach Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.05.2013 - L 13 AS 1294/13
    Andererseits wird die Ansicht vertreten, dass es den Betroffenen nicht regelmäßig zuzumuten ist, einen zivilrechtlichen Kündigungsgrund nach §§ 543, 569 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entstehen zu lassen, eine Kündigung hinzunehmen, eine Räumungsklage abzuwarten und auf eine von mehreren Voraussetzungen abhängige nachfolgende Beseitigung der Kündigung gemäß § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB zu hoffen (so aktuell Bayerisches LSG, Beschluss vom 21. Januar 2013 - L 7 AS 882/12 B ER und Beschluss vom 19. März 2013 - L 16 AS 61/13 B; ebenso offen gelassen von LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Oktober 2011 - L 12 AS 4216/11 ER-B und von LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. März 2013 - L 2 AS 842/13 ER-B - zitiert jeweils nach Juris).
  • SG Karlsruhe, 29.08.2013 - S 10 AS 2937/13

    Sozialgeldanspruch - Unterkunft und Heizung - Familiennachzug eines ausländischen

    Neben dem drohenden Verlust des Lebensmittelpunkts bestehen weitere mögliche Nachteile wie die Kosten des Kündigungsrechtsstreits, ein Schufa-Eintrag, die zeit- und kostenaufwändige Suche nach einer preiswerten Ersatzwohnung und der Umzugsaufwand (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 21.01.2013, L 7 AS 882/12 B ER).
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