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   LSG Bayern, 21.02.2022 - L 10 AL 39/21   

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https://dejure.org/2022,4106
LSG Bayern, 21.02.2022 - L 10 AL 39/21 (https://dejure.org/2022,4106)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21.02.2022 - L 10 AL 39/21 (https://dejure.org/2022,4106)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21. Februar 2022 - L 10 AL 39/21 (https://dejure.org/2022,4106)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Bewilligung, Bescheid, Versicherungspflicht, Leistungen, Einkommen, Widerspruchsbescheid, Berufung, Verwaltungsakt, Ermessensentscheidung, Anfechtungsklage, Versicherungsschutz, Versicherungsnehmer, gesetzlichen ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 14.11.1985 - 7 RAr 123/84

    Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Ausübung pflichtgemäßen Ermessens -

    Auszug aus LSG Bayern, 21.02.2022 - L 10 AL 39/21
    Die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes nach § 45 SGB X ist eine Ermessensentscheidung, wie aus dem Wortlaut des Abs. 1 Satz 1 folgt, dass ein solcher Verwaltungsakt bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen zurückgenommen werden "darf" (vgl. auch BSG, Urteil vom 14.11.1985 - 7 RAr 123/84 - juris).

    So genügt es nicht, im Rahmen des Vertrauensschutzes die verschiedenen Interessen gegenüber zu stellen, denn dort lässt dies bei entsprechender Wertung für die gesetzliche Voraussetzung des Rücknahmerechts nur eine richtige Antwort zu, während bei einer Wertung im Rahmen der Ermessensausübung das Recht besteht, zwischen mehreren je für sich ebenfalls richtigen Lösungen zu wählen, nämlich die zu Unrecht bewilligte Leistung gleichwohl ganz oder zur Anpassung übergangsweise, ggf. auch teilweise zu belassen, oder sie ganz zu entziehen (vgl. dazu BSG, Urteil vom 14.11.1985 - 7 RAr 123/84 - juris).

  • BSG, 09.06.1988 - 11a RA 42/87

    Krankenversicherung - Beitragszuschuß - Rentenbezieher - DeutscheAufsicht -

    Auszug aus LSG Bayern, 21.02.2022 - L 10 AL 39/21
    Wäre die Ehefrau des Klägers Versicherungsnehmerin und der Kläger lediglich versicherte Person, so würde für ihn auch keine Beitragsübernahme in Betracht kommen, da die Beklagte nach § 174 Abs. 2 SGB III nur die Beiträge zu übernehmen hat, die vom Leistungsbezieher an das private Krankenversicherungsunternehmen zu zahlen sind (vgl. zum Beitragszuschuss zu Aufwendungen für die Krankenversicherung von Rentenbeziehern nach § 106 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch -SGB VIBöttiger in jurisPK-SGB VI, 3. Aufl., § 106 Rn. 56; Fichte in Hauck/Noftz, SGB VI, Stand 05/2019, § 106 Rn. 11 mit Verweis auf BSG, Urteil vom 09.06.1988 - 4/11a RA 42/87 - juris).
  • FG Baden-Württemberg, 03.10.2008 - 4 K 996/08

    Kein sog. großer Höchstbetrag gem. § 10 Abs. 4 Satz 1 EStG für

    Auszug aus LSG Bayern, 21.02.2022 - L 10 AL 39/21
    Im Übrigen wird auch für die Regelung im SGB V teilweise vertreten, dass der Versicherungsschutz des Familienangehörigen im Rahmen des Versicherungsvertrags des Beschäftigten bestehen muss, der den Versicherungsschutz aber sachlich durch verschiedene Versicherungsverträge gewährleisten kann; eine Versicherung bei einem anderen privaten Versicherungsunternehmen soll ebenso wenig genügen, wie eine unabhängige eigene private Absicherung des Familienangehörigen (vgl. Böttiger in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Stand 11/2018, § 257 SGB V Rn. 16b; a.A. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.10.2008 - 4 K 996/08 - juris; offen gelassen in BSG, Urteil vom 20.03.2013 - B 12 KR 4/11 R - juris; im Rahmen des § 405 Abs. 1 RVO nicht fordernd: BSG, Urteil vom 05.10.1977 - 3 RK 62/75 - juris).
  • BSG, 20.03.2013 - B 12 KR 4/11 R

    Krankenversicherung - Beitragszuschuss für privat krankenversicherten

    Auszug aus LSG Bayern, 21.02.2022 - L 10 AL 39/21
    Im Übrigen wird auch für die Regelung im SGB V teilweise vertreten, dass der Versicherungsschutz des Familienangehörigen im Rahmen des Versicherungsvertrags des Beschäftigten bestehen muss, der den Versicherungsschutz aber sachlich durch verschiedene Versicherungsverträge gewährleisten kann; eine Versicherung bei einem anderen privaten Versicherungsunternehmen soll ebenso wenig genügen, wie eine unabhängige eigene private Absicherung des Familienangehörigen (vgl. Böttiger in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Stand 11/2018, § 257 SGB V Rn. 16b; a.A. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.10.2008 - 4 K 996/08 - juris; offen gelassen in BSG, Urteil vom 20.03.2013 - B 12 KR 4/11 R - juris; im Rahmen des § 405 Abs. 1 RVO nicht fordernd: BSG, Urteil vom 05.10.1977 - 3 RK 62/75 - juris).
  • BSG, 05.10.1977 - 3 RK 62/75

    Pflicht zur Zahlung des Arbeitgeberzuschußes zum Krankenversicherungsbeitrag

    Auszug aus LSG Bayern, 21.02.2022 - L 10 AL 39/21
    Im Übrigen wird auch für die Regelung im SGB V teilweise vertreten, dass der Versicherungsschutz des Familienangehörigen im Rahmen des Versicherungsvertrags des Beschäftigten bestehen muss, der den Versicherungsschutz aber sachlich durch verschiedene Versicherungsverträge gewährleisten kann; eine Versicherung bei einem anderen privaten Versicherungsunternehmen soll ebenso wenig genügen, wie eine unabhängige eigene private Absicherung des Familienangehörigen (vgl. Böttiger in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Stand 11/2018, § 257 SGB V Rn. 16b; a.A. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.10.2008 - 4 K 996/08 - juris; offen gelassen in BSG, Urteil vom 20.03.2013 - B 12 KR 4/11 R - juris; im Rahmen des § 405 Abs. 1 RVO nicht fordernd: BSG, Urteil vom 05.10.1977 - 3 RK 62/75 - juris).
  • BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 2/14 R

    Elterngeld - im Inland zu versteuernde Einkünfte - Änderung der

    Auszug aus LSG Bayern, 21.02.2022 - L 10 AL 39/21
    Zwar führt ein Ermessensausfall ausnahmsweise dann nicht zur Aufhebung eines angefochtenen Verwaltungsakts, wenn auch bei Ausübung von Ermessen jeder Verwaltungsakt mit einem anderen Regelungsinhalt rechtsfehlerhaft wäre, wobei ein solcher Fall nur in Betracht kommt, wenn ermessensrelevante Gesichtspunkte weder vom Kläger geltend gemacht noch sonst wie ersichtlich sind (vgl. dazu BSG, Urteil vom 20.05.2014 - B 10 EG 2/14 R - juris).
  • BSG, 25.04.1991 - 11 RAr 61/89

    Notwendige Beiladung der Versorgungseinrichtung bei Rechtsstreit um die

    Auszug aus LSG Bayern, 21.02.2022 - L 10 AL 39/21
    Nach § 174 Abs. 2 Satz 1 SGB III erfolgt dem Wortlaut nach keine Beitragszahlung an die Versicherung durch die Beklagte, sondern es heißt dort, dass sie die zu zahlenden Beiträge übernimmt, was durchaus auch in Form einer Leistungsgewährung an den Leistungsbezieher mit dem Zweck der Begleichung der Versicherungsbeiträge durch ihn erfolgen kann (anders offenbar BSG, Urteil vom 05.09.2006 - B 7a AL 66/05 R - juris -, das im Hinblick auf die Regelung des § 207a Abs. 3 SGB III a.F., der § 174 Abs. 3 SGB III entspricht, generell einen gesetzlichen Schuldnerwechsel annimmt, auch wenn Beiträge vom Leistungsbezieher selbst gezahlt worden sind; zur Beitragsübernahme bei Versorgungseinrichtungen nach § 166b Abs. 1 Arbeitsförderungsgesetz -AFG-: BSG, Urteil vom 25.04.1991 - 12/11 RAr 61/89 - juris -, wonach auch durch eine Beitragszahlung des Leistungsbeziehers die Verpflichtung der Beklagten zur Beitragsleistung unberührt bliebe).
  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 66/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Besonderheiten des Bemessungsentgelts - Herabbemessung aus in

    Auszug aus LSG Bayern, 21.02.2022 - L 10 AL 39/21
    Nach § 174 Abs. 2 Satz 1 SGB III erfolgt dem Wortlaut nach keine Beitragszahlung an die Versicherung durch die Beklagte, sondern es heißt dort, dass sie die zu zahlenden Beiträge übernimmt, was durchaus auch in Form einer Leistungsgewährung an den Leistungsbezieher mit dem Zweck der Begleichung der Versicherungsbeiträge durch ihn erfolgen kann (anders offenbar BSG, Urteil vom 05.09.2006 - B 7a AL 66/05 R - juris -, das im Hinblick auf die Regelung des § 207a Abs. 3 SGB III a.F., der § 174 Abs. 3 SGB III entspricht, generell einen gesetzlichen Schuldnerwechsel annimmt, auch wenn Beiträge vom Leistungsbezieher selbst gezahlt worden sind; zur Beitragsübernahme bei Versorgungseinrichtungen nach § 166b Abs. 1 Arbeitsförderungsgesetz -AFG-: BSG, Urteil vom 25.04.1991 - 12/11 RAr 61/89 - juris -, wonach auch durch eine Beitragszahlung des Leistungsbeziehers die Verpflichtung der Beklagten zur Beitragsleistung unberührt bliebe).
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