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   LSG Bayern, 21.03.2018 - L 13 R 211/16   

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https://dejure.org/2018,11116
LSG Bayern, 21.03.2018 - L 13 R 211/16 (https://dejure.org/2018,11116)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21.03.2018 - L 13 R 211/16 (https://dejure.org/2018,11116)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21. März 2018 - L 13 R 211/16 (https://dejure.org/2018,11116)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    SGB VI § 43 Abs. 1, Abs. 2, § 240; SGG § 109 Abs. 1 S. 2, Abs. 2
    SGB VI, SGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rente wegen Erwerbsminderung; Fibromyalgie-Erkrankung; Restleistungsvermögen des Versicherten; Funktionseinschränkungen für Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes

  • rewis.io

    Anspruch auf Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 43 Abs. 1 ; SGB VI § 43 Abs. 2
    Rente wegen Erwerbsminderung

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 03.02.1998 - 1 BvR 909/94

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Ablehnung des Antrags auf mündliche

    Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2018 - L 13 R 211/16
    Allerdings muss der Antrag rechtzeitig gestellt werden und darf nicht rechtsmissbräuchlich sein; vgl. auch BVerfG NJW 1998, 2273; BGH NJW 1998, 162, 163 alle mwN).
  • BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R

    Erwerbsminderungsrente - Zeit- bzw Dauerrente - Unwahrscheinlichkeit der Behebung

    Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2018 - L 13 R 211/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts werden psychische Erkrankungen erst dann rentenrechtlich relevant, wenn trotz adäquater Behandlung (medikamentös, therapeutisch, ambulant und stationär) davon auszugehen ist, dass ein Versicherter die psychischen Einschränkungen dauerhaft nicht überwinden kann - weder aus eigener Kraft, noch mit ärztlicher oder therapeutischer Hilfe (BSG, Urteil vom 12.09.1990 - 5 RJ 88/89 - BSG, Urteil vom 29.02.2006 - B 13 RJ 31/05 R -).
  • BSG, 09.04.2003 - B 5 RJ 80/02 B

    Qualifikation eines Gutachters im Rahmen der Sachaufklärung

    Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2018 - L 13 R 211/16
    Entscheidend ist ob der Gutachter im Ergebnis in der Lage ist Schmerzerlebnis, Schmerzverhalten und Schmerzverarbeitung des Versicherten zu erfassen und zu bewerten (BSG, Beschluss vom 09.04.2003 - B 5 RJ 80/02 B).
  • BSG, 05.02.2009 - B 13 R 561/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2018 - L 13 R 211/16
    Eine Form für die Befragung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, sodass sie sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen kann (BSG, Beschluss vom 05.02.2009 - B 13 R 561/08 B -, juris).
  • BGH, 10.12.1991 - VI ZR 234/90

    Aufklärungspflicht des Gerichts beim Sachverständigenbeweis trotz verspäteter

    Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2018 - L 13 R 211/16
    Die mündliche Anhörung des Sachverständigen ist zwar die nächstliegende, aber nicht die einzig mögliche Behandlung eines derartigen Antrags (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 03.02.1998, a.a.O.; vgl. BGH, Urteil vom 10.12.1991 - VI ZR 234/90 -, NJW 1992, S. 1459 f.).
  • BGH, 07.10.1997 - VI ZR 252/96

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens

    Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2018 - L 13 R 211/16
    Allerdings muss der Antrag rechtzeitig gestellt werden und darf nicht rechtsmissbräuchlich sein; vgl. auch BVerfG NJW 1998, 2273; BGH NJW 1998, 162, 163 alle mwN).
  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

    Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2018 - L 13 R 211/16
    Bezogen auf die hier streitige Rente wegen Erwerbsminderung bedeutet dies, dass Zweifel am Eintritt des Versicherungsfalles zu Lasten der Klägerin gehen (vgl. BSG, Urteil vom 28.08.1991 - 13/5 RJ 47/90).
  • BSG, 12.09.1990 - 5 RJ 88/89

    Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente - Definition der Erwerbsunfähigkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2018 - L 13 R 211/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts werden psychische Erkrankungen erst dann rentenrechtlich relevant, wenn trotz adäquater Behandlung (medikamentös, therapeutisch, ambulant und stationär) davon auszugehen ist, dass ein Versicherter die psychischen Einschränkungen dauerhaft nicht überwinden kann - weder aus eigener Kraft, noch mit ärztlicher oder therapeutischer Hilfe (BSG, Urteil vom 12.09.1990 - 5 RJ 88/89 - BSG, Urteil vom 29.02.2006 - B 13 RJ 31/05 R -).
  • BSG, 12.12.2006 - B 13 R 427/06 B

    Befragung Sachverständiger im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2018 - L 13 R 211/16
    Einem Beteiligten steht im Rahmen des verfassungsrechtlich verbürgten Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 62 SGG, Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz) das Recht zu, dem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet (BSG, Beschluss vom 12.12.2006 - B 13 R 427/06 B - juris Rn. 7).
  • BVerfG, 17.01.2012 - 1 BvR 2728/10

    Verweigerung der mündlichen Anhörung eines Sachverständigen im Zivilprozess

    Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2018 - L 13 R 211/16
    Zwar kann ein Antrag auf mündliche Erläuterung des Sachverständigengutachtens nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil das schriftliche Gutachten dem Gericht überzeugend und nicht weiter erörterungsbedürftig erscheint (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 17.01.2012 - 1 BvR 2728/10 -, juris).
  • BSG, 10.12.1958 - 4 RJ 143/58
  • BSG, 29.05.2015 - B 13 R 129/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensrüge - rechtliches Gehör - förmliche

  • BSG, 26.01.2017 - B 13 R 337/16 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Bayern, 22.11.2017 - L 19 R 365/14

    Beurteilung des rentenrechtlich relevanten Leistungsvermögens

  • LSG Bayern, 08.05.2019 - L 19 R 376/17

    Rentenversicherungsrecht: Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente

    Dies ist weiter insofern auch bedeutsam, als nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts psychische Erkrankungen regelmäßig erst dann rentenrechtlich relevant werden, wenn trotz adäquater Behandlung (medikamentös, therapeutisch, ambulant und stationär) davon auszugehen ist, dass ein Versicherter die psychischen Einschränkungen dauerhaft nicht überwinden kann - weder aus eigener Kraft, noch mit ärztlicher oder therapeutischer Hilfe (BSG Urteile vom 12.09.1990 - 5 RJ 88/89, 29.02.2006 - B 13 RJ 31/05 R; BayLSG Urteile vom 21.03.2018 - L 13 R 211/16, 15.11.2017 - L 19 R 66/15, 21.03.2012 - L 19 R 35/08; LSG Baden-Württemberg Urteile vom 22.09.2016 - L 7 R 2329/15, 25.05.2016 - L 5 R 4194/13, 27.04.2016 - L 5 R 459/15 jeweils zitiert nach juris).
  • BSG, 08.10.2018 - B 5 R 112/18 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Bayerisches LSG 21.03.2018 - L 13 R 211/16.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2020 - L 9 R 190/19
    Soweit der Kläger auf das von Dr. Heese abverlangte Tempo bei der Begutachtung hinweist, ist anzumerken, dass die neurologisch-psychiatrische Begutachtungssituation faktisch Elemente einer sozialmedizinischen Leistungserprobung enthält und damit auch das bewältigte Tempo, welches einer subjektiven Wahrnehmungsbandbreite unterliegt, Begutachtungsgrundlage ist (vgl. auch Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. März 2018 - L 13 R 211/16, Rn. 66).
  • LSG Hamburg, 25.06.2019 - L 3 R 1/17

    Gesetzliche Rentenversicherung: Rente wegen Erwerbsminderung; Feststellung einer

    Die Begutachtung von Schmerzen ist grundsätzlich nicht auf eine bestimmte medizinische Fachrichtung beschränkt, sondern kann sowohl auf orthopädisch-chirurgischem als auch neurologisch-psychiatrischem Fachgebiet erfolgen (s. Bayerisches LSG v. 21.03.2018 - L 13 R 211/16 in juris, Rn 65).
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