Rechtsprechung
LSG Bayern, 21.03.2018 - L 13 R 25/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZPO § 850c
Verrechnung mit einer Beitragsforderung nach erteilter Restschuldbefreiung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verrechnung einer Altersrente mit einer Forderung einer Berufsgenossenschaft; Voraussetzungen einer Aufrechnung; Bestandskräftige Forderung; Aufrechnungslage
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Verrechnung einer Forderung der Berufsgenossenschaft mit dem pfändbaren Teil der Altersrente des Schuldners auch nach erteilter RSB
- rewis.io
Verrechnung mit einer Beitragsforderung nach erteilter Restschuldbefreiung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verrechnung einer Altersrente mit einer Forderung einer Berufsgenossenschaft
- rechtsportal.de
Rechtmäßigkeit der Verrechnung einer Altersrente mit einer Beitragsforderung der Berufsgenossenschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verrechnung einer Altersrente mit einer Forderung einer Berufsgenossenschaft
- soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)
Verrechnung mit einer Beitragsforderung nach erteilter Restschuldbefreiung bejaht
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- blogspot.de (Entscheidungsbesprechung)
Verrechnung mit einer Beitragsforderung nach erteilter Restschuldbefreiung
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 02.12.2016 - S 1 R 860/16
- LSG Bayern, 21.03.2018 - L 13 R 25/17
- BSG, 13.08.2018 - B 13 R 123/18 B
Papierfundstellen
- NZI 2018, 495
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (15)
- BSG, 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R
Zulässigkeit der Verrechnungserklärung durch Verwaltungsakt - …
Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2018 - L 13 R 25/17
Die Auffassung der Beklagten stehe im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (insbesondere Urteil vom 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R).Da bereits mit einer Aufhebung dieses Bescheides dem Klagebegehren des Klägers entsprochen wird, bedarf es daneben keiner mit der Anfechtungsklage kombinierten Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG auf Auszahlung der ungekürzten Rente (BSG, Urteil vom 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R -, SozR 4-1200 § 52 Nr. 5).
Dies steht einer Verrechnung durch den Rentenversicherungsträger mit unpfändbaren Teilen der Rentenzahlungsansprüche des Schuldners (§ 54 Abs. 4 SGB I i.V.m. § 850c Abs. 1 S. 1 ZPO) aber nicht entgegen (BSG, Urteil vom 14.03.2013 - B 13 R 5/11 R -, unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 07.02.2012 - Az.: B 13 R 85/09 R -, das zur Regelung in § 18 Abs. 2 Satz 3 Gesamtvollstreckungsordnung - GesO - ergangen ist).
Auch wären die Grenzen zwischen einer Aufrechnung bzw. Verrechnung mit Erstattungs- oder Beitragsforderungen nach § 51 Abs. 2 SGB I und einer solchen mit sonstigen Geldforderungen nach § 51 Abs. 1 SGB I verwischt und das damit verbundene Privileg des mit Beitrags- oder Erstattungsansprüchen aufrechnenden bzw. verrechnenden Sozialleistungsträgers in der Privatinsolvenz (faktisch) aufgehoben (BSG, Urteil vom 07.02.2012, a.a.O.).
Schließlich ist der Bescheid auch hinreichend bestimmt i.S.d. § 33 SGB X. Die Forderung der Beigeladenen ist darin aufgeschlüsselt nach Haupt- und Nebenforderungen und der Bezeichnung der hierüber ergangenen Bescheide konkret bezeichnet (BSG, Urteil vom 07.02.2012, a.a.O.).
Dabei hat er neben den Interessen des Berechtigten und dessen wirtschaftlichen Verhältnissen auch den Zweck der Sozialleistung zu berücksichtigen; es handelt sich insoweit nicht nur um ein sog. "Ermächtigungs-Kann" (BT-Drucks. 7/868 S. 32; BSG, Urteil vom 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R - sowie KassKomm/Siefert, 96. EL September 2017, SGB I, § 51 Rn. 16).
- BSG, 14.03.2013 - B 13 R 5/11 R
Aufrechnung von Beitragsansprüchen durch den Rentenversicherungsträger - …
Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2018 - L 13 R 25/17
Denn bei Erfolg der Klage muss die Beklagte die bereits einbehaltenen Beträge an den Berechtigten auskehren, weil der Rechtsgrund für den Einbehalt dann entfallen ist (BSG, Urteil vom 14.03.2013 - B 13 R 5/11 R -, SozR 4-1200 § 51 Nr. 1).Diese Entscheidung stellt einen Verwaltungsakt dar (BSG, Urteil vom 14.03.2013 - B 13 R 5/11 R).
Dies steht einer Verrechnung durch den Rentenversicherungsträger mit unpfändbaren Teilen der Rentenzahlungsansprüche des Schuldners (§ 54 Abs. 4 SGB I i.V.m. § 850c Abs. 1 S. 1 ZPO) aber nicht entgegen (BSG, Urteil vom 14.03.2013 - B 13 R 5/11 R -, unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 07.02.2012 - Az.: B 13 R 85/09 R -, das zur Regelung in § 18 Abs. 2 Satz 3 Gesamtvollstreckungsordnung - GesO - ergangen ist).
- LSG Hessen, 03.08.2016 - L 5 R 123/15
Gesetzliche Rentenversicherung, Verwaltungsverfahren
Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2018 - L 13 R 25/17
Der Begriff der Beitragsforderung ist weit gefasst und umfasst neben den Säumniszuschlägen auch Umlagen (BSG…, Urteil vom 30. Juni 1981 - 5b/5 RJ 18/80 -, SozR 1200 § 51 Nr. 10; Hessisches LSG, Beschluss vom 03.08.2016 - L 5 R 123/15 -, juris).Schließlich ist geklärt, dass der unpfändbare Teil einer Rente oder eine insgesamt unter der Pfändungsfreigrenze des § 850c ZPO liegende Rente als unpfändbare Forderung nicht zur Insolvenzmasse nach § 35 InsO gehört und daher die Verrechnung einer unpfändbaren Rente bzw. deren unpfändbaren Teile nach den §§ 52, 51 Abs. 2 SGB I möglich ist, ohne dass zum Schutz des Versicherten die Vorschriften der InsO zur Anwendung gelangen (Hessisches LSG, Urteil vom 03.08.2016 - L 5 R 123/15 - LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.10.2013 - L 6 R 163/13 -).
- BGH, 10.07.2008 - IX ZR 118/07
Rechtsfolgen insolvenzrechtlich unzulässiger Verrechnung durch die …
Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2018 - L 13 R 25/17
Die Verrechnung erfolgt insoweit mit dem "freien Vermögen" des Klägers (BGH, Urteil vom 10.07.2008 - IX ZR 118/07 - juris, Rn. 17). - LSG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - L 6 R 163/13
Verrechnung von Sozialleistungsansprüchen mit rückständigen Beiträgen im …
Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2018 - L 13 R 25/17
Schließlich ist geklärt, dass der unpfändbare Teil einer Rente oder eine insgesamt unter der Pfändungsfreigrenze des § 850c ZPO liegende Rente als unpfändbare Forderung nicht zur Insolvenzmasse nach § 35 InsO gehört und daher die Verrechnung einer unpfändbaren Rente bzw. deren unpfändbaren Teile nach den §§ 52, 51 Abs. 2 SGB I möglich ist, ohne dass zum Schutz des Versicherten die Vorschriften der InsO zur Anwendung gelangen (Hessisches LSG, Urteil vom 03.08.2016 - L 5 R 123/15 - LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.10.2013 - L 6 R 163/13 -). - LSG Hessen, 08.04.2014 - L 2 R 526/11
Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2018 - L 13 R 25/17
Die schlichte Erklärung über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse genügt zur Beweisführung grundsätzlich nicht (LSG Hessen, Urteil vom 08.04.2014, - L 2 R 526/11 -, juris). - Drs-Bund, 27.06.1973 - BT-Drs 7/868
Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2018 - L 13 R 25/17
Dabei hat er neben den Interessen des Berechtigten und dessen wirtschaftlichen Verhältnissen auch den Zweck der Sozialleistung zu berücksichtigen; es handelt sich insoweit nicht nur um ein sog. "Ermächtigungs-Kann" (BT-Drucks. 7/868 S. 32; BSG…, Urteil vom 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R - sowie KassKomm/Siefert, 96. EL September 2017, SGB I, § 51 Rn. 16). - LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2016 - L 3 R 464/14
Verrechnung einer Rentennachzahlung zugunsten einer Beitragsforderung
Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2018 - L 13 R 25/17
Denn die Feststellung der Angemessenheit der Verrechnung eines bestimmten Betrages geht über die Prüfung der Voraussetzungen hinaus und kann daher grundsätzlich als Ermessenserwägung angesehen werden (vgl. zu einer ähnlichen Formulierung LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.02.2016 - L 3 R 464/14 -, juris). - BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 18/03 R
Zulässigkeit der Verrechnung während des Insolvenzverfahrens - Anfechtung eines …
Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2018 - L 13 R 25/17
Rechtlich zweifelsfrei geklärt ist, dass nach der Regelung in § 94 InsO eine bei Beginn des Insolvenzverfahrens bestehende Aufrechnungslage fortbesteht und durch das Insolvenzverfahren zunächst nicht berührt wird (BSG, Urteil vom 10.12.2003 - B 5 RJ 18/03 R -, BSGE 92, 1-10, SozR 4-1200 § 52 Nr. 2). - BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 60/02 R
Formeller Verwaltungsakt - Verrechnung - Aufrechnung - Gegensei- tigkeit - …
Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2018 - L 13 R 25/17
Das Verrechnungsersuchen vom 13.02.2014 erfülle die Vorgaben der Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 24.07.2003 - B 4 RA 60/02 R). - BGH, 29.05.2008 - IX ZB 51/07
Verrechnungsermächtigung eines Sozialleistungsträgers in der Insolvenz
- BGH, 26.05.1971 - VIII ZR 137/70
Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen eines Viehbetreibers - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.07.2009 - L 33 R 204/09
Verrechnung; Insolvenz; Restschuldbefreiungsphase
- BSG, 30.06.1981 - 5b/5 RJ 18/80
Umlage - Beitragsanspruch - Aufrechnung - Konkursverfahren - …
- LSG Bayern, 17.03.2010 - L 13 R 856/09
Aufrechnung - Erklärung durch Verwaltungsakt - zulässige Klageart - keine …
- LSG Thüringen, 08.06.2021 - L 12 R 331/18
(Unzulässigkeit einer Auf- bzw Verrechnung nach § 51 bzw § 52 SGB 1 nach …
Auf das Urteil des Bayer. LSG vom 26. April 2016 - L 13 R 25/17 und das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 28. Oktober 2015 - L 3 U 561/13 werde Bezug genommen.Aus den oben genannten Privilegierungen folgt für den Senat aber nicht, dass die Gegenforderung (hier: Beitragsansprüche und Säumniszuschläge der Beigeladenen) nicht an der Wirkung der Restschuldbefreiung teilnimmt und eine Verrechnung/Aufrechnung mit Forderungen im Sinne des § 51 Abs. 2 SGB I weiterhin möglich ist (so aber: Bayer. LSG, Urteil vom 21. März 2018 - L 13 R 25/17).
- LSG Schleswig-Holstein, 20.01.2020 - L 1 R 99/17
Zulässigkeit der Verrechnung des unpfändbaren Teils einer Altersrente mit …
Die Verrechnungshindernisse nach §§ 95, 96 InsO bzw. die von dem Kläger geltend gemachte Vorschrift des § 114 Abs. 2 InsO finden mangels Zurechnung der Altersrente zur Insolvenzmasse keine Anwendung (vergleiche LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Oktober 2015 - L 3 U 561/13 -, LSG Bayern, Urteil vom 21. März 2018 - L 13 R 25/17 - und Urteil vom 23. April 2013 -L 20 R 819/09-, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Oktober 2013 - L 6 R 163/13 -, LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. Oktober 2016 - L 3 R 321/15 -, Hessisches LSG, Beschluss vom 3. August 2016 - L 5 R 123/15 -, juris;… Bigge, jurisPR - SozR 16/2008 Anm. 4; Bigge/Peters - Lange, ZIP 2014, 2114-2119). - BSG, 13.08.2018 - B 13 R 123/18 B
Verrechnung einer rückständigen Beitragsforderung einer Berufsgenossenschaft mit …
Bayerisches LSG 21.03.2018 - L 13 R 25/17.
- LSG Hessen, 18.12.2023 - L 5 R 240/21
Rentenversicherung
Denn die Aufrechnung stellt keine Maßnahme der Vollstreckung im Sinne der Vorschriften der ZPO oder anderer Verfahrensgesetze über die Zwangsvollstreckung dar, sondern es handelt sich um einen der Zwangsvollstreckung ähnlichen, außergerichtlichen Zugriff auf die Gegenforderung, eine Forderungsdurchsetzung im Wege der Selbsthilfe (BGH, Urteil vom 26. Mai 1971, VIII ZR 137/70, juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 21. März 2018, L 13 R 25/17, juris Rdnr. 27). - LSG Sachsen-Anhalt, 27.07.2020 - L 1 R 92/20
Aufrechnung von geschuldeten Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung mit …
Denn soweit Rentenzahlungen - wie hier - unterhalb der Pfändungsfreigrenzen liegen, gehören sie nicht zur Gesamtvollstreckungsmasse (soweit die einhellige Rechtsprechung, u.a. BSG, Urteil vom 7. Februar 2012, B 13 R 85/09 R, Urteil vom 14. März 2013, B 13 R 5/11 R; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 1. Juni 2017, L 3 R 99/16; Hessisches LSG, Beschluss vom 3. August 2016, L 5 R 123/15; Bayerisches LSG, Urteil vom 21. März 2018, L 13 R 25/17, jeweils mit weiteren Hinweisen zur Rechtsprechung). - SG Gießen, 20.09.2021 - S 6 R 34/18 Denn die Aufrechnung stellt keine Maßnahme der Vollstreckung im Sinne der Vorschriften der ZPO oder anderer Verfahrensgesetze über die Zwangsvollstreckung dar, sondern es handelt sich um einen der Zwangsvollstreckung ähnlichen, außergerichtlichen Zugriff auf die Gegenforderung, eine Forderungsdurchsetzung im Wege der Selbsthilfe (BGH, Urteil vom 26. Mai 1971, VIII ZR 137/70, juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 21. März 2018, L 13 R 25/17, juris Rdnr. 27).