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   LSG Bayern, 21.03.2018 - L 5 KR 81/18 B ER   

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https://dejure.org/2018,9341
LSG Bayern, 21.03.2018 - L 5 KR 81/18 B ER (https://dejure.org/2018,9341)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21.03.2018 - L 5 KR 81/18 B ER (https://dejure.org/2018,9341)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21. März 2018 - L 5 KR 81/18 B ER (https://dejure.org/2018,9341)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergabeverfahren zur Versorgung von Versicherten mit Hilfsmitteln zur Stomaversorgung und ergänzenden Inkontinenzhilfen; Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit; Keine Überprüfung von öffentlichen Aufträgen

  • rewis.io

    Rechtsweg und Zuständigkeit bei Ausschreibungsvertrag im Bereich der Hilfsmittelversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Eröffnung des Rechtsweges zu den Sozialgerichten für europaweite Ausschreibungen der gesetzlichen Krankenkassen

  • rechtsportal.de

    Vergabeverfahren zur Versorgung von Versicherten mit Hilfsmitteln zur Stomaversorgung und ergänzenden Inkontinenzhilfen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sozialgericht angerufen: Keine Verweisung an die Vergabekammer!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 69 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Leistungserbringern und Arzneimittelherstellern | Hilfsmittelerbringer | Kein sozialgerichtlicher Rechtsweg bei Ausschreibungen gesetzlicher Krankenkassen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (15)

  • VK Bund, 15.02.2018 - VK 1-161/17

    Stromartikel

    Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2018 - L 5 KR 81/18
    Dies stellt der Gesetzgeber für die Hilfsmittelbeschaffung durch die gesetzlichen Krankenkassen durch den mit dem HHVG (Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung v. 04.07.2017, BGBl. I 2017, S. 778 ff.) eingefügten § 127 Abs. 1 S. 7 SGB V klar (vgl. BT-Drs. 18/10186, S. 33, so auch VK Bund zur streitgegenständlichen Ausschreibung, Beschluss v. 15.02.2018, Az.: VK 1-161/17).

    Dies wird von den Vergabekammern auch praktiziert, wie aus dem Beschluss der 1. Vergabekammer Bund vom 15.02.2018 (Az.: VK 1-161/17) hervorgeht.

    Die Vergabekammer Bund verweist dementsprechend auf die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung (am 15.02.2018, Az.: VK 1- 161/17) noch nicht vorliegende Entscheidung der Behörde.

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2016 - Verg 26/16

    Gerichtliche Überprüfung der Vergabe von Rahmenvereinbarungen zur ambulanten

    Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2018 - L 5 KR 81/18
    Ob der Vergaberechtsweg eröffnet ist und ob zu Recht ein dem Kartellvergaberecht unterfallendes Verfahren durchgeführt wird, entscheiden ausschließlich die Vergabekammern bzw. deren Beschwerdeinstanzen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 21.12.2016, Az: VII-Verg 26/16; darauf basierend SG Reutlingen, Beschluss v. 28.12.2017, Az.: S 1 KR 2858/17 ER; SG Chemnitz, Beschluss v. 28.12.2017, Az.: S 38 KR 906/17 ER; SG Saarland, Beschluss v. 11.12.2017, Az.: S 1 KR 41/17 ER; SG Frankfurt, Beschluss v. 29.01.2018, Az.: S 34 KR 1089/17 ER; aA Beschluss des SG Freiburg v. 11.12.2017, Az.: S 15 KR 4490/17 ER).

    b) Trotz der "vollständigen Überlagerung" des Sozialrechts durch unions- und vergaberechtliche Vorschriften (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2016, a.a.O) sind die Rechtsschutzinteressen der Antragstellerin gewahrt.

    Da der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 21.12.2016 (a.a.O), wonach Zweckmäßigkeitsüberlegungen in § 127 Abs. 1 SGB V bei der Frage einer Ausschreibungen von Hilfsmittel im Oberschwellenbereich zu unterbleiben haben, deutlich vor der Beratung des HHVG-Entwurfes im Bundestag am 16.02.2017 (Plenarprotokoll 18/218) veröffentlicht worden war, der Gesetzgeber aber keine entsprechende Regelung in das Gesetz aufgenommen hat, ist die Norm einer erweiternden Auslegung, auch im Sinne eines Redaktionsversehens, nicht zugänglich.

  • BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 36/05 B

    sozialgerichtliches Verfahren, Streitwert, Gegenstandswert, Wertfestsetzung,

    Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2018 - L 5 KR 81/18
    Dieser wäre im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutz nur mit unzumutbaren Aufwand zu ermitteln (vgl. LSG BW, Beschluss v. 10.10.2006, Az: L 5 KR 897/06 W-A unter Verweis auf BSG, Beschluss v. 10.11.2005, Az.: B 3 KR 36/05 B).
  • EuGH, 11.06.2009 - C-300/07

    Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge

    Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2018 - L 5 KR 81/18
    o Die Antragsgegnerin als gesetzliche Krankenkasse ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 Nr. 2 GWB (vgl. EuGH, Urt. v. 11.06.2009, Az.: C-300/07, Rs. Oymanns).
  • BSG, 28.09.2010 - B 1 SF 1/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - Klage einer Krankenkasse

    Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2018 - L 5 KR 81/18
    Maßgebend für die Beurteilung, ob das vorliegende Begehren der Antragstellerin von der Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit umfasst wird, ist die Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der erhobene Anspruch hergeleitet wird, sofern eine ausdrückliche Zuweisung fehlt (vgl. BSG, Beschlüsse vom 10.12.2015 Az.: B 12 SF 1/14 R, vom 30.09.2015, Az.: B 3 KR 22/15 B, vom 28.09.2010, Az.: B 1 SF 1/10 R).
  • BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10

    Gebührenbeschwerde in Vergabesache

    Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2018 - L 5 KR 81/18
    Bei der Vergabekammer handelt es sich nicht um ein Gericht (vgl. BGH, Beschluss v. 25.10.2011, Az.:X ZB 5/10; BSG, Beschluss v. 22.04.2008, Az.: B 1 S F 1/08 R), sodass eine Verweisung des vorliegenden Verfahrens an die zuständige Vergabekammer nach § 98 SGG i.V.m. § 17a Abs. 2 GVG nicht zulässig ist.
  • BGH, 18.06.2012 - X ZB 9/11

    Abfallentsorgung II

    Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2018 - L 5 KR 81/18
    Die Berechtigung eines Vergabeverfahrens ist inzidenter von den Nachprüfungsinstanzen zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss v. 18.06.2012, Az.: X ZB 9/11).
  • BSG, 30.09.2015 - B 3 KR 22/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2018 - L 5 KR 81/18
    Maßgebend für die Beurteilung, ob das vorliegende Begehren der Antragstellerin von der Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit umfasst wird, ist die Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der erhobene Anspruch hergeleitet wird, sofern eine ausdrückliche Zuweisung fehlt (vgl. BSG, Beschlüsse vom 10.12.2015 Az.: B 12 SF 1/14 R, vom 30.09.2015, Az.: B 3 KR 22/15 B, vom 28.09.2010, Az.: B 1 SF 1/10 R).
  • BSG, 10.12.2015 - B 12 SF 1/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Zuständigkeit der Sozialgerichte für

    Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2018 - L 5 KR 81/18
    Maßgebend für die Beurteilung, ob das vorliegende Begehren der Antragstellerin von der Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit umfasst wird, ist die Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der erhobene Anspruch hergeleitet wird, sofern eine ausdrückliche Zuweisung fehlt (vgl. BSG, Beschlüsse vom 10.12.2015 Az.: B 12 SF 1/14 R, vom 30.09.2015, Az.: B 3 KR 22/15 B, vom 28.09.2010, Az.: B 1 SF 1/10 R).
  • OVG Sachsen, 09.02.2016 - 5 B 315/15

    Vorläufiger Rechtsschutz, Vergaberecht, Dienstleistungskonzession,

    Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2018 - L 5 KR 81/18
    Eine Verweisung an den Vergabesenat des zuständigen OLG Düsseldorf ist ebenfalls ausgeschlossen (aA SG Gotha, Beschluss v. 18.12.2017, Az.: S 9 KR 3990/17 ER); eine Umgehung der Vergabekammern ist weder sachgerecht noch mit den Vergaberegeln vereinbar (vgl. OVG Sachsen, Beschluss v. 09.02.2016, Az.: 5 B 315/15).
  • SG Reutlingen, 28.12.2017 - S 1 KR 2858/17

    Krankenversicherung - Ausschreibung von Verträgen über Versorgung mit

  • SG Saarbrücken, 11.12.2017 - S 1 KR 41/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - einstweilige

  • SG Frankfurt/Main, 29.01.2018 - S 34 KR 1089/17

    Kein Vergabenachprüfungsverfahren beim Sozialgericht!

  • VK Bund, 13.02.2018 - VK 2-05/18

    Hilfsmittelausschreibung: Preis als alleiniges Zuschlagskriterium zulässig bei

  • LSG Baden-Württemberg, 10.10.2006 - L 5 KR 897/06 W-A

    Ermittlung des Streitwerts bei nicht ermittelbarem Gewinn

  • LSG Thüringen, 17.08.2018 - L 6 KR 708/18

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - europaweite Ausschreibung von

    Zwischenzeitlich hätten das LSG für das Saarland (Beschluss vom 3. April 2018 - Az.: L 2 KR 2/18 B ER), das Bayerische LSG (Beschluss vom 21. März 2018 - Az.: L 5 KR 81/18 B ER, nach juris), das Hessische LSG (Beschluss vom 3. Mai 2018 - Az.: L 8 KR 217/18 ER B) sowie das LSG Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 9. Mai 2018 - Az.: L 4 KR 172/18 ER B und L 5 KR 217/18 ER B) bestätigt, dass die Entscheidungskompetenz des Vergabesenats auch die Klärung der Frage einschließe, ob eine nach den vergaberechtlichen Vorschriften gebotene Ausschreibung gegebenenfalls durch außerhalb des Vergaberechts liegende (sozialrechtliche) Vorschriften (hier: § 127 Abs. 1 Satz 6 SGB V) gesetzlich ausgeschlossen sei.

    Der Senat schließt sich insoweit den überzeugenden Ausführungen des Bayerischen Landessozialgerichts (Beschluss vom 21. März 2018 a.a.O.) an, denen er folgt.

    Eine Verweisung des Verfahrens an das OLG Düsseldorf ist dennoch nicht möglich (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21. März 2018, a.a.O).

    Der Senat greift insoweit auf den Rechtsgedanken des § 50 Abs. 2 GKG zurück, als im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung auf 5 v.H. der Auftragssumme abgestellt wird (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21. März 2018, a.a.O., Rn. 37).

  • BSG, 06.03.2019 - B 3 SF 1/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Zwischenstreit zur

    Insoweit schließe sich der Senat den Ausführungen im Beschluss des Bayerischen LSG vom 21.3.2018 (L 5 KR 81/18 B ER - Juris) an.

    Im Übrigen sind bundesweit mehrere Verfahren zur Überprüfung der Zweckmäßigkeit der durch Krankenkassen europaweit veranlassten Vergabeverfahren zur Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln zur Stomaversorgung und ergänzenden Inkontinenzhilfen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren sowohl vor den Sozialgerichten als auch bei den Vergabekammern des Bundes anhängig gewesen (vgl Bayerisches LSG Beschluss vom 21.3.2018 - L 5 KR 81/18 B ER - Juris RdNr 4 mwN; vgl LSG Hamburg Beschluss vom 25.9.2018 - L 1 KR 34/18 KL ER - Juris RdNr 70 mwN).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2018 - L 4 KR 173/18
    Es bestehe im Übrigen keine sozialgerichtliche Zuständigkeit für die Frage der Zweckmäßigkeit nach § 127 Abs. 1 Satz 6 SGB V. § 156 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verhindere eine Zersplitterung des Rechtsweges zur Beurteilung einer Rechtswidrigkeit der Ausschreibung in fachrechtliche Fragen durch die Fachgerichte einerseits und in vergaberechtliche Themen durch die Vergabekammern andererseits, was im Hinblick auf die Rechtssicherheit, den Beschleunigungsgrundsatz im Vergabeverfahren und die Einheitlichkeit der Rechtsordnung nicht zielführend wäre (Bayerisches LSG, Beschluss vom 21. März 2018 - L 5 KR 81/18 B ER).

    Insoweit gehe auch der Hinweis der Antragstellerin auf den Beschluss des Bayerischen LSG vom 21. März 2018 (Az.: L 5 KR 81/18 B ER) fehl, weil dort ein Leistungserbringer Antragsteller gewesen sei, vorliegend aber ein aufsichtsrechtlicher Verpflichtungsbescheid streitbefangen sei.

    Eine Zersplitterung des Rechtswegs zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausschreibung in fachrechtliche Vorfragen durch die Fachgerichte einerseits und vergaberechtliche Themen durch die Vergabekammern andererseits ist im Hinblick auf die Rechtssicherheit, den Beschleunigungsgrundsatz im Vergabeverfahren und die Einheitlichkeit der Rechtsordnung nicht zielführend und wird mit der Regelung in § 156 GWB verhindert (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 21. März 2018 - L 5 KR 81/18 B ER, juris 28).

    Da der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 21. Dezember 2016 (VII-Verg 26/16, juris), wonach Zweckmäßigkeitsüberlegungen in § 127 Abs. 1 SGB V bei der Frage einer Ausschreibungen von Hilfsmittel im Oberschwellenbereich zu unterbleiben haben, deutlich vor der Beratung des HHVG-Entwurfes im Bundestag am 16. Februar 2017 (Plenarprotokoll 18/218) veröffentlicht worden war, der Gesetzgeber aber keine entsprechende Regelung in das Gesetz aufgenommen hat, ist die Norm einer erweiternden Auslegung, auch im Sinne eines Redaktionsversehens, nicht zugänglich (Bayerisches LSG, Beschluss vom 21. März 2018 - L 5 KR 81/18 B ER, juris Rn. 32).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.01.2019 - L 4 KR 169/18
    Es bestehe im Übrigen keine sozialgerichtliche Zuständigkeit für die Frage der Zweckmäßigkeit nach § 127 Abs. 1 Satz 6 SGB V. § 156 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verhindere eine Zersplitterung des Rechtsweges zur Beurteilung einer Rechtswidrigkeit der Ausschreibung in fachrechtliche Fragen durch die Fachgerichte einerseits und in vergaberechtliche Themen durch die Vergabekammern andererseits, was im Hinblick auf die Rechtssicherheit, den Beschleunigungsgrundsatz im Vergabeverfahren und die Einheitlichkeit der Rechtsordnung nicht zielführend wäre (Bayerisches LSG, Beschluss vom 21. März 2018 - L 5 KR 81/18 B ER).

    Insoweit gehe auch der Hinweis der Klägerin auf den Beschluss des Bayerischen LSG vom 21. März 2018 (Az.: L 5 KR 81/18 B ER) fehl, weil dort ein Leistungserbringer Antragsteller gewesen sei, vorliegend aber ein aufsichtsrechtlicher Verpflichtungsbescheid streitbefangen sei.

    Eine Zersplitterung des Rechtswegs zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausschreibung in fachrechtliche Vorfragen durch die Fachgerichte einerseits und vergaberechtliche Themen durch die Vergabekammern andererseits ist im Hinblick auf die Rechtssicherheit, den Beschleunigungsgrundsatz im Vergabeverfahren und die Einheitlichkeit der Rechtsordnung nicht zielführend und wird mit der Regelung in § 156 GWB verhindert (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 21. März 2018 - L 5 KR 81/18 B ER, juris 28).

    Da der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 21. Dezember 2016 (VII-Verg 26/16, juris), wonach Zweckmäßigkeitsüberlegungen in § 127 Abs. 1 SGB V bei der Frage einer Ausschreibungen von Hilfsmittel im Oberschwellenbereich zu unterbleiben haben, zeitlich vor der Beratung des HHVG-Entwurfes im Bundestag am 16. Februar 2017 (Plenarprotokoll 18/218) veröffentlicht worden war, der Gesetzgeber aber keine entsprechende Regelung in das Gesetz aufgenommen hat, ist die Norm einer erweiternden Auslegung, auch im Sinne eines Redaktionsversehens, nicht zugänglich (Bayerisches LSG, Beschluss vom 21. März 2018 - L 5 KR 81/18 B ER, juris Rn. 32).

  • LSG Hamburg, 25.09.2018 - L 1 KR 34/18

    Einstweiliger Rechtschutz gegen eine aufsichtsrechtliche Maßnahme im Zusammenhang

    Dieser Auffassung folgend haben Sozialgerichte und Landessozialgerichte daraufhin in Konstellationen, in denen ein möglicher Bieter gegen den Sozialversicherungsträger unter Berufung auf einen Verstoß gegen das Zweckmäßigkeitsgebot von § 127 Abs. 1 SGB V den Sozialrechtsweg beschritten hat, diesen für unzulässig erklärt (Bayerisches LSG, Beschluss vom 21. März 2018, L 5 KR 81/18 B ER; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 17.8.2018, L 6 KR 708/18 B ER, beide in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.03.2018 - L 1 SV 194/18
    Denn zu den Rechtsbeziehungen im Sinne des § 69 SGBV gehören auch solche zwischen einer Krankenkasse und einem Leistungserbringer nach § 127 SGB V (BSG, Beschluss vom 22.04.2009 - B 3 KR 2/09 R - juris Rdnr. 15; vgl. auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 21.03.2018 - L 5 KR 81/18 B ER).

    Auch in anderen Fallkonstellationen haben Behörden und Gerichte Vorfragen aus anderen Rechtsgebieten im Rahmen der von ihnen zu treffenden Entscheidung mit zu bedenken, ohne dass dies einen weiteren Rechtsweg eröffnet (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.02.2008 - L 12 AL 57/05; Bayerisches LSG, Beschluss vom 21.03.2018 - L 5 KR 81/18 B ER).

  • SG Hamburg, 04.12.2018 - S 37 KR 1565/18

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - europaweite Ausschreibung eines

    Insoweit folgt die Kammer nicht dem gleichfalls zeitlich nach der zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorfs vom 27. Juni 2018 (Az.: VII-Verg 59/17) ergangenen Beschluss des Thüringer LSG vom 17. August 2018 (Az.: L 6 KR 708/18 B ER, juris), das in den hier zur Diskussion stehenden Fällen aufgrund von § 51 Abs. 3 SGG sowie §§ 69 Abs. 3 und 127 Abs. 1 S. 7 SGB V von einer ausnahmslosen gesetzlichen Sonderzuweisung von Rechtsmitteln gegen Ausschreibungen nach Teil 4 GWB an die Vergabekammern, bzw. als Beschwerdeinstanz an das zuständige OLG, ausgeht und damit die übereinstimmende Rechtsprechung der Landessozialgerichte aus der Zeit vor der Neubewertung der Rechtslage durch das OLG Düsseldorf fortführt (stellvertretend dafür: Bayerisches LSG vom 21. März 2018, Az.: L 5 KR 81/18 B ER, LSG für das Saarland vom 3. April 2018, Az.: L 2 KR 2/18 B ER und LSG Baden-Württemberg vom 9. Mai 2018, Az.: L 5 KR 217/18 ER-B, alle juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.10.2018 - L 9 KR 76/18

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Ausschreibungsverfahren -

    Demgegenüber gingen in der Vergangenheit zahlreiche Gerichte (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21. März 2018 - L 5 KR 81/18 B ER - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - VII - Verg 26/16 - SG Reutlingen, Beschluss vom 28. Dezember 2017 - S 1 KR 2858/17 ER - SG Frankfurt, Beschluss vom 29. Januar 2018 - S 34 KR 1089/17 ER - alle juris; vgl. auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. Mai 2018 - L 4 KR 173/18 ER-, unveröffentlicht, m.w.N.) davon aus, dass § 127 Abs. 1 SGB V insgesamt vom unionsrechtlichen (Kartell-)Vergaberecht überlagert werde mit der Folge, dass im sog. Oberschwellenbereich, der hier unstreitig erreicht ist, stets auszuschreiben ist.
  • LSG Hessen, 03.05.2018 - L 8 KR 31/18

    Antrag auf die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes - Versorgung mit

    Damit ist von der Zuständigkeit der Sozialgerichte die Überprüfung von öffentlichen Aufträgen ausgenommen (vgl. zuletzt Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21. März 2018 - L 5 KR 81/18 B ER).
  • VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02396

    Unzulässige Anfechtungsklage gegen einen glücksspielrechtlichen Bescheid zum

    Denn bei Bejahung des Vergaberechtswegs kommt eine Verweisung an die zuständige Vergabekammer gemäß § 17a Abs. 2 GVG nach allseitiger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur nicht in Betracht, da es sich bei der Vergabekammer nicht um ein Gericht handelt (Burgi, 20 Jahre Rechtsschutz durch Vergabekammern, NZBau 2020, 3 [7] m.w.N.; LSG München, B.v. 21.03.2018 - L 5 KR 81/18 B ER, BeckRS 2018, 47986; Sächs. OVG, B.v. 9.2.2016 - 5 B 315/15, VPRRS 2016, 0500).
  • VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02395

    Unzulässige Anfechtungsklage gegen einen glücksspielrechtlichen Bescheid zum

  • VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02399

    Unzulässige Anfechtungsklage gegen einen glücksspielrechtlichen Bescheid zum

  • VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02401

    Anfechtung eines einem Dritten erteilten glücksspielrechtlichen Bescheids zum

  • VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02393

    Unzulässige Anfechtungsklage gegen einen glücksspielrechtlichen Bescheid zum

  • VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02400

    Unzulässige Anfechtungsklage gegen einen glücksspielrechtlichen Bescheid zum

  • VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02394

    Anfechtung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis durch Dritten

  • VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02402

    Unzulässige Anfechtungsklage gegen einen glücksspielrechtlichen Bescheid zum

  • VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02403

    Unzulässige Anfechtungsklage gegen einen glücksspielrechtlichen Bescheid zum

  • VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02404

    Unzulässige Anfechtungsklage gegen einen glücksspielrechtlichen Bescheid zum

  • VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02398

    Unzulässige Anfechtungsklage gegen einen glücksspielrechtlichen Bescheid zum

  • LSG Baden-Württemberg, 09.05.2018 - L 4 KR 172/18
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