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   LSG Bayern, 21.03.2022 - L 12 SF 297/21   

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LSG Bayern, 21.03.2022 - L 12 SF 297/21 (https://dejure.org/2022,11861)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21.03.2022 - L 12 SF 297/21 (https://dejure.org/2022,11861)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21. März 2022 - L 12 SF 297/21 (https://dejure.org/2022,11861)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Bayern, 24.02.2021 - L 12 SF 161/20

    Bewilligung, Schadensersatz, Beschwerde, Prozesskostenhilfe, Leistungen,

    Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2022 - L 12 SF 297/21
    Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG auf die Verfahrensgebühr gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG kommt auch unter dem Rechtsgedanken des § 58 Abs. 2 RVG im Verhältnis zur Staatskasse nur dann und insoweit in Betracht, wenn ansonsten der Rechtsanwalt mehr als seine vollen Regelanwaltsgebühren erhalten würde (Beschluss des Senats vom 24.02.2020, L 12 SF 161/20; Hessisches LSG, Beschluss vom 17.06.2019, L 2 AS 241/18 B, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Oktober 2012, 14 W 88/12, NJW-RR 2013, 319 m.w.N.; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, Kommentar RVG, 24. Auflage 2019, § 58 Rn. 33 ff.).

    Dieser gegenüber kann der Rechtsanwalt nur die Kosten für das Klageverfahren abrechnen (vgl. hierzu auch Grundsatzbeschluss des Senats vom 24.02.2021, Az.: L 12 SF 161/20).

    Nach Einschätzung des Gerichts stehe diese Bewertung nicht im Widerspruch zu den Ausführungen des BayLSG im Beschluss vom 24.02.2021, Az. L 12 SF 161/20.

    Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG auf die Verfahrensgebühr gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG kommt auch unter dem Rechtsgedanken des § 58 Abs. 2 RVG im Verhältnis zur Staatskasse nur dann und insoweit in Betracht, wenn ansonsten der Rechtsanwalt mehr als seine vollen Regelanwaltsgebühren erhalten würde (Beschluss des Senats vom 24.2.2020, L 12 SF 161/20; Hessisches LSG, Beschluss vom 17.6.2019, L 2 AS 241/18 B, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Oktober 2012, 14 W 88/12, NJW-RR 2013, 319 m.w.N.; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, Kommentar RVG, 24. Auflage 2019, § 58 Rn. 33 ff.).

    Dieser gegenüber kann der Rechtsanwalt nur die Kosten für das Klageverfahren abrechnen (vgl. hierzu auch Grundsatzbeschluss des Senats vom 24.02.2021, Az. L 12 SF 161/20).

  • LSG Hessen, 17.06.2019 - L 2 AS 241/18

    Kosten PKH RVG

    Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2022 - L 12 SF 297/21
    Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG auf die Verfahrensgebühr gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG kommt auch unter dem Rechtsgedanken des § 58 Abs. 2 RVG im Verhältnis zur Staatskasse nur dann und insoweit in Betracht, wenn ansonsten der Rechtsanwalt mehr als seine vollen Regelanwaltsgebühren erhalten würde (Beschluss des Senats vom 24.02.2020, L 12 SF 161/20; Hessisches LSG, Beschluss vom 17.06.2019, L 2 AS 241/18 B, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Oktober 2012, 14 W 88/12, NJW-RR 2013, 319 m.w.N.; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, Kommentar RVG, 24. Auflage 2019, § 58 Rn. 33 ff.).

    Dies zugrunde legend sei festzuhalten, dass der Bevollmächtigte sein Wahlrecht, woran er sich wie an der Summe schon erfolgter Zahlungen festhalten lassen müsse (HessLSG, Beschluss vom 17.06.2019, Az.: L 2 AS 241/18 B, Juris, Rn 33) insoweit ausgeübt habe, als er vom objektiv richtigen Anrechnungsbetrag nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG in Höhe von 175, 00 Euro erst 1/10, mithin 17, 50 Euro "verbraucht" habe.

    Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG auf die Verfahrensgebühr gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG kommt auch unter dem Rechtsgedanken des § 58 Abs. 2 RVG im Verhältnis zur Staatskasse nur dann und insoweit in Betracht, wenn ansonsten der Rechtsanwalt mehr als seine vollen Regelanwaltsgebühren erhalten würde (Beschluss des Senats vom 24.2.2020, L 12 SF 161/20; Hessisches LSG, Beschluss vom 17.6.2019, L 2 AS 241/18 B, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Oktober 2012, 14 W 88/12, NJW-RR 2013, 319 m.w.N.; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, Kommentar RVG, 24. Auflage 2019, § 58 Rn. 33 ff.).

  • LSG Bayern, 02.12.2015 - L 15 SF 133/15

    Erinnerungen nach § 55 RVG

    Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2022 - L 12 SF 297/21
    Nach der Rechtsprechung des BayLSG seien Zahlungen auf die Geschäftsgebühr (Nr. 2302 VV RVG) für die Tätigkeit eines im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwaltes im Widerspruchsverfahren auf die Verfahrensgebühr (Nr. 3102 VV RVG) gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG, § 15a Abs. 1 RVG nur anzurechnen, wenn sie tatsächlich erfolgt sind (BayLSG, Beschluss vom 02.12.2015, Az. L 15 SF 133/15, LS 1).

    Nach der Rechtsprechung des BayLSG sind zudem Zahlungen auf die Geschäftsgebühr (Nr. 2302 VV RVG) für die Tätigkeit eines im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwaltes im Widerspruchsverfahren auf die Verfahrensgebühr (Nr. 3102 VV RVG) gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG, § 15a Abs. 1 RVG nur anzurechnen, wenn sie tatsächlich erfolgt sind, fiktive Anrechnungen erfolgen nicht (BayLSG, Beschluss vom 2.12.2015, Az. L 15 SF 133/15, LS 1, bestätigt durch Beschluss des Senats vom 24.02.2021, Az. L 12 KA 161/20).

  • OLG Frankfurt, 17.10.2012 - 14 W 88/12

    Anrechnung gezahlter Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr nach § 49 RVG

    Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2022 - L 12 SF 297/21
    Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG auf die Verfahrensgebühr gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG kommt auch unter dem Rechtsgedanken des § 58 Abs. 2 RVG im Verhältnis zur Staatskasse nur dann und insoweit in Betracht, wenn ansonsten der Rechtsanwalt mehr als seine vollen Regelanwaltsgebühren erhalten würde (Beschluss des Senats vom 24.02.2020, L 12 SF 161/20; Hessisches LSG, Beschluss vom 17.06.2019, L 2 AS 241/18 B, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Oktober 2012, 14 W 88/12, NJW-RR 2013, 319 m.w.N.; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, Kommentar RVG, 24. Auflage 2019, § 58 Rn. 33 ff.).

    Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG auf die Verfahrensgebühr gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG kommt auch unter dem Rechtsgedanken des § 58 Abs. 2 RVG im Verhältnis zur Staatskasse nur dann und insoweit in Betracht, wenn ansonsten der Rechtsanwalt mehr als seine vollen Regelanwaltsgebühren erhalten würde (Beschluss des Senats vom 24.2.2020, L 12 SF 161/20; Hessisches LSG, Beschluss vom 17.6.2019, L 2 AS 241/18 B, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Oktober 2012, 14 W 88/12, NJW-RR 2013, 319 m.w.N.; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, Kommentar RVG, 24. Auflage 2019, § 58 Rn. 33 ff.).

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2022 - L 12 SF 297/21
    Ist die Gebühr von einem Dritten zu ersetzen, ist die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist (Satz 4), wobei ihm ein Spielraum bzw. eine Toleranzgrenze von 20% zusteht (BSG, Urteil vom 1.7.2009, B 4 AS 21/09 R, BSGE 104, 30-41; zur Berechnung der 20%-Toleranzgrenze vgl. Beschluss des Senats vom 24.3.2020, L 12 SF 271/16 E).
  • LSG Bayern, 24.03.2020 - L 12 SF 271/16

    Kostenrecht: Anwendung der Toleranzgrenze bei Rahmengebühren

    Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2022 - L 12 SF 297/21
    Ist die Gebühr von einem Dritten zu ersetzen, ist die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist (Satz 4), wobei ihm ein Spielraum bzw. eine Toleranzgrenze von 20% zusteht (BSG, Urteil vom 1.7.2009, B 4 AS 21/09 R, BSGE 104, 30-41; zur Berechnung der 20%-Toleranzgrenze vgl. Beschluss des Senats vom 24.3.2020, L 12 SF 271/16 E).
  • LSG Thüringen, 17.07.2018 - L 1 SF 680/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Vergütungsfestsetzung -

    Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2022 - L 12 SF 297/21
    Legt die Staatskasse selbst keine Erinnerung ein, garantiert dies die Festsetzung auf die Gesamthöhe der vom Kostenbeamten zuerkannten Vergütung (so auch Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 15.04.2015 - L 6 SF 331/15 B, juris; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 17.07.2018 - L 1 SF 680/16 B, juris).
  • LSG Thüringen, 15.04.2015 - L 6 SF 331/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Gegenstand des

    Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2022 - L 12 SF 297/21
    Legt die Staatskasse selbst keine Erinnerung ein, garantiert dies die Festsetzung auf die Gesamthöhe der vom Kostenbeamten zuerkannten Vergütung (so auch Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 15.04.2015 - L 6 SF 331/15 B, juris; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 17.07.2018 - L 1 SF 680/16 B, juris).
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