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   LSG Bayern, 21.05.2019 - L 20 KR 113/19 B   

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https://dejure.org/2019,14467
LSG Bayern, 21.05.2019 - L 20 KR 113/19 B (https://dejure.org/2019,14467)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21.05.2019 - L 20 KR 113/19 B (https://dejure.org/2019,14467)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21. Mai 2019 - L 20 KR 113/19 B (https://dejure.org/2019,14467)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2006 - L 10 B 21/05

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Bayern, 21.05.2019 - L 20 KR 113/19
    Darauf, ob die Beigeladene im Klageverfahren durch den aus Sicht der Beschwerdeführer zu niedrig festgesetzten Streitwert beschwert ist, kommt es insofern nicht an (vgl. z.B. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.02.2006, L 10 B 21/05 KA), ebenso nicht darauf, ob die Beschwerde dem Wunsch der (ehemaligen) Auftraggeberin der Beschwerdeführer, der Beigeladenen im Klageverfahren, entspricht (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 48. Aufl. 2018, § 68 GKG, Rdnr. 5).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.02.2008 - 2 O 136/07

    Streitwertfestsetzung nach § 52 Abs 2 GKG 2004

    Auszug aus LSG Bayern, 21.05.2019 - L 20 KR 113/19
    Weitere Ermittlungen zur Aufklärung der für eine Streitwertfestsetzung nach § 52 Abs. 1 GKG erforderlichen Kriterien kommen daher nach Beendigung eines Verfahrens nicht mehr in Betracht (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 11.03.2015, L 16 R 1229/13 B), eine weitere Beweiserhebung zur Festsetzung des Streitwerts ist ausgeschlossen (vgl. Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 07.02.2008, 2 O 136/07, Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 11.11.2013, 10 C 11.1183 - m.w.N.), genauso wie eine Nachholung von Angaben zur Erfüllung der Obliegenheit des Rechtsmittelführers gemäß § 61 GKG zur Wertangabe (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 29.05.2017, L 16 R 5045/17 B).
  • BVerfG, 01.10.2009 - 1 BvR 1969/09

    Keine Grundrechtsverletzung durch Ablehnung der Kostenerstattung im

    Auszug aus LSG Bayern, 21.05.2019 - L 20 KR 113/19
    Maßgeblicher Zeitpunkt zur Bestimmung des Streitwerts - wie auch für die Kostengrundentscheidung (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 01.10.2009, 1 BvR 1969/09) - ist der Zeitpunkt der Verfahrensbeendigung; der zu diesem Zeitpunkt gegebene Sach- und Streitstand ist die Grundlage der Streitwertfestsetzung.
  • VGH Bayern, 13.12.2012 - 20 C 12.2551

    Unzulässige Streitwertbeschwerde; Beschwerdewert nicht erreicht

    Auszug aus LSG Bayern, 21.05.2019 - L 20 KR 113/19
    Der Beschwerdewert ist in einem solchen Fall der Differenzbetrag zwischen der Rechtsanwaltsvergütung, wie sie sich aus dem mit der Beschwerde erstrebten höheren Streitwert ergeben würde, und der Rechtsanwaltsvergütung, wie sie sich aus dem mit der Beschwerde angegriffenen niedrigeren Streitwert errechnet, wobei jeweils die Umsatzsteuer zu berücksichtigen ist (vgl. Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 13.12.2012, 20 C 12.2551).
  • LSG Bayern, 19.12.2012 - L 15 SB 123/12

    Behinderung, Erwerbsminderung, Vergleichsangebot, Zusatzgutachten

    Auszug aus LSG Bayern, 21.05.2019 - L 20 KR 113/19
    Das SG hat den Streitwert zutreffend auf 5.000,- EUR festgesetzt, wie eine vollumfängliche Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung unter Ausübung vollen pflichtgemäßen Ermessens bei der Wertfestsetzung durch das Beschwerdegericht ergibt (vgl. Hartmann, a.a.O., § 68 GKG, Rdnr. 21; zum Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren: vgl. Bayer. LSG, Beschlüsse vom 19.12.2012, L 15 SB 123/12 B, und vom 25.04.2018, L 20 VG 14/18 B).
  • LSG Sachsen, 11.04.2012 - L 1 KA 53/11
    Auszug aus LSG Bayern, 21.05.2019 - L 20 KR 113/19
    Denn Gegenstand des Klageverfahrens war einzig und allein die Anfechtung der Bestimmung des Dr. G. als Schiedsperson, wie sie mit Bescheid vom 28.03.2018 erfolgt war, wobei für die Bestimmung einer Schiedsperson regelmäßig der Auffangstreitwert angemessen ist (vgl. zur Benennung einer Schiedsperson nach § 73b Abs. 4a SGB V: Bayer. LSG, Beschluss vom 22.02.2010, L 12 KA 4/10 B ER, LSG Niedersachen-Bremen, Beschluss vom 22.09.2010, L 3 KA 68/10 B ER; zur Benennung einer Schiedsperson nach § 73 Abs. 4a SGB V: Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 11.04.2012, L 1 KA 53/11).
  • VGH Bayern, 11.11.2013 - 10 C 11.1183

    Streitwertbeschwerde; Sicherstellung von Schmuckstücken; Abschätzung durch

    Auszug aus LSG Bayern, 21.05.2019 - L 20 KR 113/19
    Weitere Ermittlungen zur Aufklärung der für eine Streitwertfestsetzung nach § 52 Abs. 1 GKG erforderlichen Kriterien kommen daher nach Beendigung eines Verfahrens nicht mehr in Betracht (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 11.03.2015, L 16 R 1229/13 B), eine weitere Beweiserhebung zur Festsetzung des Streitwerts ist ausgeschlossen (vgl. Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 07.02.2008, 2 O 136/07, Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 11.11.2013, 10 C 11.1183 - m.w.N.), genauso wie eine Nachholung von Angaben zur Erfüllung der Obliegenheit des Rechtsmittelführers gemäß § 61 GKG zur Wertangabe (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 29.05.2017, L 16 R 5045/17 B).
  • LSG Bayern, 11.03.2015 - L 16 R 1229/13

    Streitwert in Statusfeststellungsverfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 21.05.2019 - L 20 KR 113/19
    Weitere Ermittlungen zur Aufklärung der für eine Streitwertfestsetzung nach § 52 Abs. 1 GKG erforderlichen Kriterien kommen daher nach Beendigung eines Verfahrens nicht mehr in Betracht (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 11.03.2015, L 16 R 1229/13 B), eine weitere Beweiserhebung zur Festsetzung des Streitwerts ist ausgeschlossen (vgl. Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 07.02.2008, 2 O 136/07, Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 11.11.2013, 10 C 11.1183 - m.w.N.), genauso wie eine Nachholung von Angaben zur Erfüllung der Obliegenheit des Rechtsmittelführers gemäß § 61 GKG zur Wertangabe (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 29.05.2017, L 16 R 5045/17 B).
  • LSG Bayern, 29.05.2017 - L 16 R 5045/17

    Streitwertfestsetzung von Statusfeststellungsverfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 21.05.2019 - L 20 KR 113/19
    Weitere Ermittlungen zur Aufklärung der für eine Streitwertfestsetzung nach § 52 Abs. 1 GKG erforderlichen Kriterien kommen daher nach Beendigung eines Verfahrens nicht mehr in Betracht (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 11.03.2015, L 16 R 1229/13 B), eine weitere Beweiserhebung zur Festsetzung des Streitwerts ist ausgeschlossen (vgl. Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 07.02.2008, 2 O 136/07, Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 11.11.2013, 10 C 11.1183 - m.w.N.), genauso wie eine Nachholung von Angaben zur Erfüllung der Obliegenheit des Rechtsmittelführers gemäß § 61 GKG zur Wertangabe (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 29.05.2017, L 16 R 5045/17 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2010 - L 3 KA 68/10
    Auszug aus LSG Bayern, 21.05.2019 - L 20 KR 113/19
    Denn Gegenstand des Klageverfahrens war einzig und allein die Anfechtung der Bestimmung des Dr. G. als Schiedsperson, wie sie mit Bescheid vom 28.03.2018 erfolgt war, wobei für die Bestimmung einer Schiedsperson regelmäßig der Auffangstreitwert angemessen ist (vgl. zur Benennung einer Schiedsperson nach § 73b Abs. 4a SGB V: Bayer. LSG, Beschluss vom 22.02.2010, L 12 KA 4/10 B ER, LSG Niedersachen-Bremen, Beschluss vom 22.09.2010, L 3 KA 68/10 B ER; zur Benennung einer Schiedsperson nach § 73 Abs. 4a SGB V: Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 11.04.2012, L 1 KA 53/11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2024 - L 16 KR 26/24
    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze hält es der Senat für sachgerecht, den Streitwert auf 5.000,- EUR festzusetzen; denn die dem Rechtsstreit zugrunde liegende Anfechtung der Bestimmung einer Schiedsperson bietet für eine Bestimmung des Streitwertes keine genaueren Anhaltspunkte ( so auch Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21. Mai 2019 - L 20 KR 113/19 B , Rn 25 mwN ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2020 - L 8 SO 334/17
    Der Senat entscheidet durch den Berichterstatter als Einzelrichter nach § 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG (vgl. dazu etwa Bayer. LSG, Beschluss vom 21.5.2019 - L 20 KR 113/19 B - juris Rn. 28).
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