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   LSG Bayern, 21.07.2016 - L 16 AS 409/16 B ER   

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https://dejure.org/2016,23777
LSG Bayern, 21.07.2016 - L 16 AS 409/16 B ER (https://dejure.org/2016,23777)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21.07.2016 - L 16 AS 409/16 B ER (https://dejure.org/2016,23777)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21. Juli 2016 - L 16 AS 409/16 B ER (https://dejure.org/2016,23777)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufforderung zur Beantragung von Leistungen nach dem SGB XII; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung; Beantragung einer vorrangigen Leistung; Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II; ...

  • rewis.io

    Prüfung der Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Beantragung von vorrangigen Leistungen bei Erwerbsminderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II ; Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Beantragung vorrangiger Leistungen nach dem SGB XII

  • rechtsportal.de

    SGB II § 12a; SGB II § 5 Abs. 3
    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur

    Auszug aus LSG Bayern, 21.07.2016 - L 16 AS 409/16
    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Aufforderung nach § 5 Abs. 3 SGB II sind die Verpflichtung des Leistungsberechtigten nach § 12a SGB II, eine vorrangige Leistung zu beantragen und in Anspruch zu nehmen, und die fehlerfreie Ermessensentscheidung des Leistungsträgers nach § 5 Abs. 3 Satz 1 SGB II, den Leistungsberechtigten zur Antragstellung aufzufordern (BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R -, SozR 4-4200 § 12a Nr. 1, Rn. 20).

    Auch hier muss der Leistungsträger Ermessenserwägungen anstellen (vgl. BSG, Urteil vom 19. August 2015, B 14 AS 1/15 R, Rn. 20 ff).

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