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   LSG Bayern, 21.10.2015 - L 12 KA 65/15   

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https://dejure.org/2015,35017
LSG Bayern, 21.10.2015 - L 12 KA 65/15 (https://dejure.org/2015,35017)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21.10.2015 - L 12 KA 65/15 (https://dejure.org/2015,35017)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21. Oktober 2015 - L 12 KA 65/15 (https://dejure.org/2015,35017)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ärztliche Teilzulassungen und Genehmigungen zur Beschäftigung; Beteiligtenfähigkeit eines Medizinischen Versorgungszentrums; Eigene Rechtspersönlichkeit

  • rewis.io

    Beteiligtenfähigkeit eines Medizinischen Versorgungszentrums

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 22.03.2013 - 1 BvR 791/12

    Zum Umfang der Beschwerdebefugnis des Insolvenzverwalters sowie zum Fortbestehen

    Auszug aus LSG Bayern, 21.10.2015 - L 12 KA 65/15
    In diesem Zusammenhang sei insbesondere die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 22.3.2013, Az.: 1 BvR 791/12 zu sehen, der nicht zu entnehmen sei, dass dem Medizinischen Versorgungszentrum "als solchem" die Möglichkeit fehle, auch statusbegründende Rechtspositionen (gegebenenfalls neben der Trägergesellschaft) im eigenen Namen zu behaupten.

    Nach der neuen höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (vgl. BSG vom 21.3.2012 - B 6 KA 22/11 R) und des Bundesverfassungsgerichtes (vgl. Beschluss vom 22.3.2013 - 1 BvR 791/12) betreffe jedoch der Status der Zulassung eine höchstpersönliche Rechtsposition des MVZ, die auch das Recht zur Drittanfechtung eines Bescheids, mit dem einem Konkurrenten die Genehmigung zur Beschäftigung eines angestellten Arztes erteilt werde, beinhalte.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2010 - L 7 KA 139/09

    Medizinisches Versorgungszentrum; einstweilige Anordnung bei

    Auszug aus LSG Bayern, 21.10.2015 - L 12 KA 65/15
    28.7.2010 - S 18 KA 250/06; gleiche Gesetzesinterpretation, jedoch mit gegenteiliger Schlussfolgerung: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.1.2010, Az. L 7 KA 139/09 B ER).
  • SG Dresden, 28.07.2010 - S 18 KA 250/06

    Anspruch eines medizinischen Versorgungszentrums auf Vergütung von

    Auszug aus LSG Bayern, 21.10.2015 - L 12 KA 65/15
    28.7.2010 - S 18 KA 250/06; gleiche Gesetzesinterpretation, jedoch mit gegenteiliger Schlussfolgerung: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.1.2010, Az. L 7 KA 139/09 B ER).
  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R

    Medizinisches Versorgungszentrum - Zulassungsentziehung wegen gröblicher

    Auszug aus LSG Bayern, 21.10.2015 - L 12 KA 65/15
    Nach der neuen höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (vgl. BSG vom 21.3.2012 - B 6 KA 22/11 R) und des Bundesverfassungsgerichtes (vgl. Beschluss vom 22.3.2013 - 1 BvR 791/12) betreffe jedoch der Status der Zulassung eine höchstpersönliche Rechtsposition des MVZ, die auch das Recht zur Drittanfechtung eines Bescheids, mit dem einem Konkurrenten die Genehmigung zur Beschäftigung eines angestellten Arztes erteilt werde, beinhalte.
  • LSG Bayern, 11.03.2015 - L 12 KA 68/14

    Die bei einer Ausschriebung im Nachbesetzungsverfahren gesetzte Frist ist eine

    Auszug aus LSG Bayern, 21.10.2015 - L 12 KA 65/15
    Zur weiteren Darstellung des Sachverhalts wird auf die beigezogenen Verwaltungsakten des Zulassungsausschusses und des Beklagten sowie die gerichtlichen Akten beider Instanzen mit den Az. S 1 KA 17/14 bis S 1 KA 20/14 und L 12 KA 65/15 bis L 12 KA 68/14, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurden, Bezug genommen.
  • BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 28/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Nachbesetzung

    Beteiligtenfähig in einem Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren ist nur ein solcher MVZ-Rechtsträger und nicht die rechtlich unselbstständige Einrichtung MVZ (vgl Pawlita in Schlegel/Voelzke/Engelmann, jurisPK-SGB V, 3. Aufl 2016, § 95 RdNr 65 unter Hinweis ua auf Bayerisches LSG Beschluss vom 26.8.2015 - L 12 KA 69/15 B ER - Juris RdNr 21; Bayerisches LSG Urteil vom 21.10.2015 - L 12 KA 65/15 - Juris RdNr 24; Arndt in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl 2014, § 70 RdNr 8; wohl aA LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 27.1.2010 - L 7 KA 139/09 B ER - Juris RdNr 29; dazu: Schäfer, Mangelnde Beteiligtenfähigkeit des MVZ(-Trägers)?, GesR 2010, 351 ff) .
  • LSG Bayern, 26.08.2015 - L 12 KA 69/15

    Medizinisches Versorgungszentrum, Beteiligtenfähigkeit

    Die hiergegen vom Beigeladenen zu 1 eingelegte Berufung ist unter dem Az. L 12 KA 65/15 anhängig.

    Dem Senat liegen die Verwaltungsakten des Antragsgegners, die Akten des Sozialgerichts Nürnberg S 1 KA 3/15 ER und die Beschwerdeakte L 12 KA 69/15 B ER sowie die beigezogenen Akten des SG Nürnberg S 1 KA 4/15 ER, S 1 KA 17/14, S 1 KA 18/14, S 1 KA 19/14 S 1 KA 20/14 und die Berufungs- bzw. Beschwerdeakten L 12 KA 70/15 B ER, L 12 KA 65/15, L 12 KA 66/15, L 12 KA 67/15 und L 12 KA 68/15 zur Entscheidung vor.

    Wegen der vom Beschwerdeführer eingelegten Berufungen gegen die Gerichtsbescheide des SG Nürnberg vom 13.4.2015 (L 12 KA 65/15 bis L 12 KA 68/15) wirkt die aufschiebende Wirkung der Klagen fort, so dass noch keine Unanfechtbarkeit des Bescheides vom 4.8.2014 eingetreten ist.

  • LSG Bayern, 17.01.2018 - L 12 KA 12/17

    Besetzung eines hälftigen orthopädischen Vertragsarztsitzes

    Beteiligtenfähig im Verwaltungs- und Gerichtsverfahren ist nur der MVZ-Träger, nicht aber die rechtlich unselbständige Einrichtung MVZ, die selbst nur eine Kooperationsform und einen vertragsärztlichen Status darstellt (BSG, Urteile vom 19.2.2014, Az. B 6 KA 8/13 R, Rn. 35 und vom 4.5.2016, Az. B 6 KA 21/15 R, Rn. 12 und B 6 KA 28/15 R, Rn. 12; BayLSG, Beschluss vom 26.8.2015, Az. L 12 KA 69/15 B ER, Rn. 15, und Urteil vom 21.10.2015, Az. L 12 KA 65/15, Rn. 24).
  • BSG, 21.09.2016 - B 6 KA 77/15 B

    Medizinisches Versorgungszentrum - keine natürliche bzw juristische Person im

    Beteiligtenfähig in einem Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren ist nur ein solcher MVZ-Rechtsträger und nicht die rechtlich unselbstständige Einrichtung MVZ (vgl Pawlita in Schlegel/Voelzke/Engelmann, jurisPK-SGB V, 3. Aufl 2016, § 95 RdNr 65 unter Hinweis ua auf Bayerisches LSG Beschluss vom 26.8.2015 - L 12 KA 69/15 B ER - Juris RdNr 21; Bayerisches LSG Urteil vom 21.10.2015 - L 12 KA 65/15 - Juris RdNr 24; Arndt in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl 2014, § 70 RdNr 8; wohl aA LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 27.1.2010 - L 7 KA 139/09 B ER - Juris RdNr 29; dazu: Schäfer, Mangelnde Beteiligtenfähigkeit des MVZ(-Trägers)?, GesR 2010, 351 ff) .
  • LSG Bayern, 27.07.2016 - L 12 KA 162/15

    Zugelassene medizinische Versorgungszentren nicht beteiligtenfähig

    Sie sind nicht beteiligtenfähig nach § 10 SGB X bzw. nach § 70 SGG (Fortführung von BayLSG, Urteil vom 21.10.2015, L 12 KA 65/15; ebenso BSG, Urteil vom 04.05.2016, B 6 KA 28/15 R).

    Insoweit wird ergänzend auf die Ausführungen des BSG und des Senats in den Vorentscheidungen verwiesen (L 12 KA 65/15).

  • SG Nürnberg, 25.01.2017 - S 1 KA 4/16

    Zur Berücksichtigung einer nicht fristgerechten Bewerbung um einen hälftigen

    Es ist kein Rechtsträger, dem subjektive Rechte zugeordnet sein können, sondern eine unselbständige Organisationseinheit des Trägers (vgl. dazu BayLSG vom 21.10.2015 - L 12 KA 65/15; BayLSG vom 26.08.2015 - L 12 KA 69/15 B ER).
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