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   LSG Bayern, 22.02.2018 - L 4 KR 526/16   

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https://dejure.org/2018,11117
LSG Bayern, 22.02.2018 - L 4 KR 526/16 (https://dejure.org/2018,11117)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22.02.2018 - L 4 KR 526/16 (https://dejure.org/2018,11117)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22. Februar 2018 - L 4 KR 526/16 (https://dejure.org/2018,11117)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGG § 54 Abs. 5, § 56, § 96 Abs. 1; SGB V § 13 Abs. 3a; SGB X § 26 Abs. 1, § 39 Abs. 2, § 45; BGB § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2
    Anspruch auf Kostenübernahme für eine Liposuktion, Mastektomie sowie Straffung der linken Brust aufgrund eingetretener Genehmigungsfiktion

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenübernahme für eine Liposuktion; Naturalleistungsanspruch aufgrund fingierter Genehmigung; Fortdauernde Wirksamkeit einer fingierten Genehmigung; Kein Einwendungsausschluss

  • rewis.io

    Anspruch auf Kostenübernahme für eine Liposuktion, Mastektomie sowie Straffung der linken Brust aufgrund eingetretener Genehmigungsfiktion

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 13 Abs. 3a S. 6
    Kostenübernahme für eine Liposuktion

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Kostenerstattung für eine selbstbeschaffte Liposuktion und Mastektomie sowie Straffung der Brust bei Gynäkomastie Grad 2 bis 3 im Wege der Genehmigungsfiktion in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 07.11.2017 - B 1 KR 15/17 R

    Anspruch Versicherter auf Hautstraffungsoperation kraft fingierter Genehmigung

    Auszug aus LSG Bayern, 22.02.2018 - L 4 KR 526/16
    Die Rücknahmeentscheidung änderte mit der darin liegenden und der mit gleichem Bescheid ausdrücklich ausgesprochenen Leistungsablehnung für die Zukunft zugleich die ursprünglich ergangene Ablehnungsentscheidung (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2017, B 1 KR 15/17 R).

    Wären nur die auf sonstige materiell-rechtlich bestehende Leistungsansprüche außerhalb von § 13 Abs. 3a SGB V gerichteten Anträge fiktionsfähig, wäre die Regelung des § 13 Abs. 3a Satz 6 SGB V obsolet (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2017, B 1 KR 15/17 R).

    Eine Genehmigung ist rechtmäßig, wenn die Voraussetzungen - wie vorliegend - erfüllt sind (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2017, B 1 KR 15/17 R).

    Eine Abkehr von der Regelung des § 45 Abs. 1 SGB X ist damit nicht zu rechtfertigen (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2017, B 1 KR 15/17 R).

  • BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 30/15 R

    Krankenversicherung - behandlungsbedürftige Krankheit - Schädelasymmetrie im

    Auszug aus LSG Bayern, 22.02.2018 - L 4 KR 526/16
    Mit Schreiben vom 07.12.2017 hat die Beklagte mitgeteilt, angesichts der jüngsten Entscheidung des BSG vom 11.05.2017, B 3 KR 30/15 R, bleibe die Berufung vorerst aufrechterhalten.

    Soweit die Beklagte auf die Entscheidung des 3. Senats des BSG vom 11.05.2017 (B 3 KR 30/15 R) Bezug genommen hat, ergibt sich auch hieraus keine andere Beurteilung.

    Sei die - nach den Feststellungen des LSG vorliegend möglicherweise eingreifende - fingierte Genehmigung auf eine Leistung gerichtet, auf die der Versicherte keinen Sachleistungsanspruch nach dem Recht der GKV habe, könne sie daher nach dem Verständnis des Senats unter den Voraussetzungen des § 45 SGB X jedenfalls zurückgenommen werden, solange der Versicherte noch keinen Gebrauch von ihr gemacht, d.h. solange er sich die Leistung noch nicht selbst beschafft und noch keine Kosten veranlasst habe (vgl. BSG, Urteil vom 11.05.2017, B 3 KR 30/15 R).

  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R

    Krankenversicherung - Antrag auf Krankenbehandlung (hier Psychotherapie) -

    Auszug aus LSG Bayern, 22.02.2018 - L 4 KR 526/16
    In derartigen Fällen werde nicht nur vom Bayerischen Landessozialgericht (LSG) ein Rücknahme-Bescheid angedacht (vgl. Urteil vom 23.02.2016, L 5 KR 351/14, Juris, Rn. 48 a. E.; signifikant zurückhaltender das BSG, vgl. Urteil vom 08.03.2016, B 1 KR 25/15 R, Juris, Rn. 31), sondern es fänden sich auch diesbezüglich Befürworter in der Kommentarliteratur (Schifferdecker in Kassler Kommentar, § 13 SGB V, Rn. 140; Noftz in Hauck/Noftz, § 13 SGB V, Rn. 58 l, Nr. 7).
  • LSG Bayern, 23.02.2016 - L 5 KR 351/14

    Fingierte Genehmigung § 13 Abs. 3a SGB V - kontinuierliche Glucose-Messung (CGMS)

    Auszug aus LSG Bayern, 22.02.2018 - L 4 KR 526/16
    In derartigen Fällen werde nicht nur vom Bayerischen Landessozialgericht (LSG) ein Rücknahme-Bescheid angedacht (vgl. Urteil vom 23.02.2016, L 5 KR 351/14, Juris, Rn. 48 a. E.; signifikant zurückhaltender das BSG, vgl. Urteil vom 08.03.2016, B 1 KR 25/15 R, Juris, Rn. 31), sondern es fänden sich auch diesbezüglich Befürworter in der Kommentarliteratur (Schifferdecker in Kassler Kommentar, § 13 SGB V, Rn. 140; Noftz in Hauck/Noftz, § 13 SGB V, Rn. 58 l, Nr. 7).
  • LSG Bayern, 12.01.2017 - L 4 KR 37/15

    Naturalleistungsanspruch durch Genehmigungsfiktion

    Auszug aus LSG Bayern, 22.02.2018 - L 4 KR 526/16
    Der Ablauf dieser Frist ist der späteste mögliche Zeitpunkt, auf den bei der Prüfung der Frage, ob der Kläger die streitgegenständlichen Eingriffe für erforderlich halten durfte, abzustellen ist (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 12.01.2017, L 4 KR 37/15).
  • BSG, 11.07.2017 - B 1 KR 1/17 R

    Krankenversicherung - fiktiv genehmigte Leistung in einer Privatklinik -

    Auszug aus LSG Bayern, 22.02.2018 - L 4 KR 526/16
    Die daneben im Wege der objektiven Klagehäufung erhobene isolierte Anfechtungsklage gegen die Ablehnungsentscheidung, mit der die Beklagte eine neue Sachentscheidung getroffen hat, ist zulässig (vgl. BSG, Urteil vom 11.07.2017, B 1 KR 1/17 R).
  • BSG, 11.07.2017 - B 1 KR 26/16 R

    Versorgung mit einer bariatrischen Operation (Verkleinerung des Magenvolumens)

    Auszug aus LSG Bayern, 22.02.2018 - L 4 KR 526/16
    Wie dargelegt sind nach der Gesetzeskonzeption die Voraussetzungen des mit dem ursprünglichen Leistungsantrag geltend gemachten Naturalleistungsanspruchs für die Rechtmäßigkeit des Eintritts der Genehmigungsfiktion grundsätzlich ohne Belang (vgl. BSG, Urteil vom 11.07.2017, B 1 KR 26/16 R).
  • LSG Bayern, 03.05.2018 - L 4 KR 297/17

    Genehmigungsfiktion - Rücknahme der Genehmigungsfiktion

    Ausschlaggebend hierfür ist, dass nach der vom 1. BSG-Senat vertretenen Rechtsauffassung die Gleichbehandlung von Versicherten, die eine fiktiv bewilligte Leistung nicht vorfinanzieren können, mit finanziell besser gestellten Versicherten gewährleistet wird (so bereits das Urteil des Senats vom 22.02.2018, L 4 KR 526/16).
  • LSG Bayern, 05.06.2018 - L 5 KR 502/16

    Postbariatrische Straffungsoperation wegen fiktiver Genehmigung

    Insoweit Spätere Erkenntnisse bleiben für die maßgebliche subjektive Einschätzung der Klägerin eventuelle spätere Erkenntnisse außer Betracht (Urteile des BayLSG v. 12.01.2017 - L 4 KR 37/15 und 22.02.2018 - L 4 KR 526/16, anhängig unter Az.: B 1 KR 18/18 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.11.2021 - L 4 KR 403/20
    Nach schriftlicher Anhörung, zu welcher die Klägerin durch ihre Prozessbevollmächtigte Stellung nahm und auf die sozialgerichtliche Rechtsprechung zur Genehmigungsfiktion und zu den Voraussetzungen für eine Rücknahme der fingierten Genehmigung hinwies (Bundessozialgericht , Urteil vom 8. März 2016 - B 1 KR 25/15; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 22. Februar 2018 - L 4 KR 526/16; SG München, Urteil vom 16. Juni 2016 - S 7 KR 409/15), wies der Widerspruchsausschuss der Beklagten den Widerspruch der Klägerin mit Widerspruchsbescheid vom 16. Oktober 2018 zurück.
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