Rechtsprechung
LSG Bayern, 22.03.2017 - L 2 SB 86/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
SGB XI § 69
Zum vorliegen einer psychischen Gesundheitsstörung bei Nierenzyste
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung eines Grades der Behinderung; Versorgungsmedizinische Grundsätze; Ziel eines einheitlichen Verwaltungshandelns; Anspruch auf Feststellung eines Grades der Behinderung im Schwerbehindertenrecht; Beginn der Heilungsbewährung für die Zeit vor der operativen ...
- rewis.io
Zum vorliegen einer psychischen Gesundheitsstörung bei Nierenzyste
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Feststellung eines Grades der Behinderung im Schwerbehindertenrecht; Beginn der Heilungsbewährung für die Zeit vor der operativen Beseitigung einer Geschwulst
- rechtsportal.de
Anspruch auf Feststellung eines Grades der Behinderung im Schwerbehindertenrecht
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 15.04.2015 - S 11 SB 156/14
- LSG Bayern, 22.03.2017 - L 2 SB 86/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R
Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Anwendbarkeit der AHP 1996 - neuere …
Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2017 - L 2 SB 86/15
Die VG haben die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (AHP) abgelöst, die für die Zeit vor 01.01.2009 weiterhin als antizipierte Sachverständigengutachten beachtlich sind (vgl. BSG Urteil vom 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R und Urteil vom 24.04.2008 - B 9/9a SB 10/06 R; BVerfG Beschluss vom 06.03.1995 - 1 BvR 60/95, alle veröffentlicht in Juris). - BSG, 05.10.2006 - B 10 LW 5/05 R
Versicherter iS von § 183 SGG - Nachholung der Streitwertfestsetzung durch das …
Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2017 - L 2 SB 86/15
Dabei gilt hinsichtlich der Kostenentscheidung das Verbot einer reformatio in peius nicht (vgl. BSGE 62, 131, 136; BSGE 97, 153, 157; BSGE 98, 267, 277). - BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R
Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen …
Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2017 - L 2 SB 86/15
Dabei gilt hinsichtlich der Kostenentscheidung das Verbot einer reformatio in peius nicht (vgl. BSGE 62, 131, 136; BSGE 97, 153, 157; BSGE 98, 267, 277).
- BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 10/06 R
Schwerbehindertenrecht - Feststellung - Behinderung - Grad der Behinderung - …
Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2017 - L 2 SB 86/15
Die VG haben die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (AHP) abgelöst, die für die Zeit vor 01.01.2009 weiterhin als antizipierte Sachverständigengutachten beachtlich sind (vgl. BSG Urteil vom 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R und Urteil vom 24.04.2008 - B 9/9a SB 10/06 R; BVerfG Beschluss vom 06.03.1995 - 1 BvR 60/95, alle veröffentlicht in Juris). - BVerfG, 06.03.1995 - 1 BvR 60/95
Verfassungsmäßigkeit der Heranziehung der Änderungen der vom Bundesministerium …
Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2017 - L 2 SB 86/15
Die VG haben die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (AHP) abgelöst, die für die Zeit vor 01.01.2009 weiterhin als antizipierte Sachverständigengutachten beachtlich sind (vgl. BSG Urteil vom 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R und Urteil vom 24.04.2008 - B 9/9a SB 10/06 R; BVerfG Beschluss vom 06.03.1995 - 1 BvR 60/95, alle veröffentlicht in Juris). - BSG, 10.09.1987 - 10 RAr 10/86
Jahressonderzuwendung - Konkursausfallgeld - Reformatio in peius - Willkürverbot …
Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2017 - L 2 SB 86/15
Dabei gilt hinsichtlich der Kostenentscheidung das Verbot einer reformatio in peius nicht (vgl. BSGE 62, 131, 136; BSGE 97, 153, 157; BSGE 98, 267, 277). - BSG, 09.08.1995 - 9 RVs 14/94
Krebskrankheit - Verlust einer Niere - Herabsetzung des GdB nach Ablauf der …
Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2017 - L 2 SB 86/15
So hat das BSG im Urteil vom 09.08.1995 (9 RVs 14/94 - Juris RdNr. 12 f.) hinsichtlich einer Nierenentfernung wegen Krebserkrankung auf den weitgehend labilen postoperativen Zustand mit unbestimmter Zahl körperlicher und seelischer Störungen hingewiesen, der nach der medizinischen Erfahrung für fünf Jahre bestanden hat und für diese Zeit zu einer Höherbewertung des GdB geführt hatte. - BSG, 30.09.2009 - B 9 SB 19/09 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2017 - L 2 SB 86/15
Der Senat weist ferner klarstellend darauf hin, dass auch der Bescheid der Beklagten vom 02.06.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 09.07.2014, mit dem der Beklagte eine Überprüfung des streitgegenständlichen Bescheides abgelehnt hatte, nicht gemäß § 96 SGG Streitgegenstand des Klageverfahrens geworden (vgl. BSG Beschluss vom 30.09.2009 - B 9 SB 19/09 B - Juris RdNr. 9). - BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 2/14 R
Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - Gleichstellung mit den in Abschn 2 Nr 1 …
Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2017 - L 2 SB 86/15
Rechtsgrundlage für die Feststellung des Vorliegens einer Behinderung und des GdB ist § 69 Abs. 1 SGB IX in Verbindung mit den seit 01.01.2009 maßgeblichen Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (VG) in der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung (Anlage VersMedV vom 10.12.2008 - BGBl. I 2412), zuletzt geändert durch die Fünfte Verordnung zur Änderung der VersMedV vom 11.10.2012 (BGBl. I 2122; vgl. § 159 Abs. 7 SGB IX i.V.m. § 70 Abs. 2 SGB IX, § 30 Abs. 1 und Abs. 16 BVG vgl. BSG vom 11.08.2015 - B 9 SB 2/14 R - Juris RdNr. 11).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 13 SB 95/18
Feststellung eines GdB als tatrichterliche Aufgabe; Rückwirkende Bewertung eines …
So hat etwa das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in einem Urteil vom 22. März 2017 (L 2 SB 86/15 - juris Rn. 108 ff.; siehe auch Senatsurteil vom 26. September 2017 - L 13 SB 43/16) zu einer Nierenkrebserkrankung ausgeführt, selbst wenn unterstellt würde, dass die zuvor dokumentierte Raumforderung im Bereich der rechten Niere schon den später diagnostizierten bösartigen Tumor umfasst hätte und dieser Tumor bereits bei Antragstellung vorgelegen hätte, könne für diesen Nierenschaden mangels funktioneller Einschränkungen im Bereich der Nierenfunktion kein Einzel-GdB angesetzt werden.