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   LSG Bayern, 22.03.2018 - L 12 SF 313/16 E   

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https://dejure.org/2018,9506
LSG Bayern, 22.03.2018 - L 12 SF 313/16 E (https://dejure.org/2018,9506)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22.03.2018 - L 12 SF 313/16 E (https://dejure.org/2018,9506)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22. März 2018 - L 12 SF 313/16 E (https://dejure.org/2018,9506)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehung einer fiktiven Terminsgebühr

  • rewis.io

    Kein Anspruch auf höhere Rechtsanwaltsvergütung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VV- RVG Nr. 3106
    Entstehung einer fiktiven Terminsgebühr

  • rechtsportal.de

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 16/09 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - angenommenes Anerkenntnis - Vergleich -

    Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2018 - L 12 SF 313/16
    Erforderlich ist, dass sich ein darauf gerichteter Wille hinreichend deutlich aus dem gesamten Inhalt der Äußerung und aus dem Zusammenhang, in dem sie steht, ergibt (vgl. BSG, Urteil vom 06.05.2010 - B 13 R 16/09 R -, m.w.N. juris).

    Erforderlich ist, dass sich ein darauf gerichteter Wille hinreichend deutlich aus dem gesamten Inhalt der Äußerung und aus dem Zusammenhang, in dem sie steht, ergibt (vgl. BSG, Urteil vom 06.05.2010 - B 13 R 16/09 R -, m.w.N. juris).

  • LSG Sachsen, 05.04.2017 - L 8 AL 73/15

    PKH-Verfahren; Verfahrensbeendigung nach Anerkenntnis; Unbedingter Bindungswille

    Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2018 - L 12 SF 313/16
    Die Klaglosstellung ist vielmehr lediglich ein Ereignis, durch das die Hauptsache erledigt und damit das Rechtsschutzbedürfnis für eine Weiterverfolgung des Anspruchs entfallen ist (Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 05. April 2017 - L 8 AL 73/15 B KO -, juris; vgl. Hauck in Henning, SGG, Stand Februar 2017, § 101 SGG Rn. 46).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.07.2019 - L 10 SF 4254/18 E-B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - fiktive Terminsgebühr -

    Auch die Mitteilung der Behörde an das Gericht, den begehrten Verwaltungsakt (außergerichtlich) erlassen zu haben (einschließlich der informatorischen Übersendung einer Bescheidabschrift), ist keine Prozesserklärung im vorgenannten Sinne, sondern eine schlichte Wissensmitteilung i.S. einer Information über die außergerichtliche Abhilfe bzw. Erfüllung (wie hier Bayerisches Landessozialgericht - LSG -, Beschluss vom 22.03.2018, L 12 SF 313/16 E, in juris, Rdnr. 27; Sächsisches LSG, Beschluss vom 05.04.2017, L 8 AL 73/15 B KO, in juris, Rdnr. 19 m.w.N.; s. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.11.2014, L 32 AS 1145/14 B, in juris, Rdnr. 39; Müller in Roos/Wahrendorf, SGG, 2014, § 101 Rdnr. 38).

    Die Klaglosstellung durch Abhilfe bzw. die (tatsächliche) Erfüllung des eingeklagten Anspruchs hingegen führt zunächst nur zum Wegfall der Beschwer und nicht zur Erledigung der Hauptsache; erfolgt dann keine Erledigungserklärung bzw. die Rücknahme der Klage, ist diese mangels Rechtsschutzinteresses als unzulässig mit der entsprechenden Kostenfolge abzuweisen (vgl. wie hier Bayerisches LSG, Beschluss vom 22.03.2018, L 12 SF 313/16 E, a.a.O.; Sächsisches LSG, Beschluss vom 05.04.2017, L 8 AL 73/15 B KO, a.a.O., beide m.w.N.).

  • LSG Bayern, 06.02.2019 - L 12 SF 22/15

    Beschwerde, Beiordnung, Erinnerung, Verwirkung, Kostenfestsetzung, Erledigung,

    Dies kann in einem Schriftsatz, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in der mündlichen Verhandlung zu Protokoll des Gerichts (§ 122 SGG iVm. § 160 Abs. 3 Nr. 1 ZPO) erfolgen (BayLSG, Beschluss vom 22.03.2018 - L 12 SF 313/16 E -, juris.) Vorliegend hat der Beklagte mit Schriftsatz vom 05.06.2013 den geltend gemachten klägerischen Anspruch, den Sanktionsbescheid vom 23.05.2012 aufzuheben, anerkannt, der Beschwerdeführer hat durch die Abgabe der Erledigungserklärung am 14.06.2013 das Anerkenntnis angenommen.
  • LSG Bayern, 06.02.2019 - S 18 AS 520/12

    Beschwerde, Beiordnung, Erinnerung, Verwirkung, Kostenfestsetzung, Erledigung,

    Dies kann in einem Schriftsatz, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in der mündlichen Verhandlung zu Protokoll des Gerichts (§ 122 SGG iVm. § 160 Abs. 3 Nr. 1 ZPO) erfolgen (BayLSG, Beschluss vom 22.03.2018 - L 12 SF 313/16 E -, juris.) Vorliegend hat der Beklagte mit Schriftsatz vom 05.06.2013 den geltend gemachten klägerischen Anspruch, den Sanktionsbescheid vom 23.05.2012 aufzuheben, anerkannt, der Beschwerdeführer hat durch die Abgabe der Erledigungserklärung am 14.06.2013 das Anerkenntnis angenommen.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.02.2021 - L 4 AS 89/20

    Anfall der Gebühren des Rechtsanwalts in einem Verfahren der Grundsicherung

    Die Mitteilung der Behörde an das Gericht, den begehrten Verwaltungsakt (außergerichtlich) erlassen zu haben (einschließlich der informatorischen Übersendung einer Bescheidabschrift), ist keine Prozesserklärung im vorgenannten Sinne, sondern eine schlichte Wissensmitteilung iS einer Information über die außergerichtliche Abhilfe bzw. Erfüllung (LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 02. Juli 2019, Az.: L 10 SF 4254/18 E-B, juris RN 15; Bayerisches LSG Beschluss vom 22. März 2018, L 12 SF 313/16 E, juris RN 27; Sächsisches LSG Beschluss vom 05. April 2017, Az.: L 8 AL 73/15 B KO, juris RN 19 m.w.N.; LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 19. November 2014, Az.: L 32 AS 1145/14 B, juris RN 39; Müller in Roos/Wahrendorf, SGG, 2014, § 101 RN 38).
  • SG Ulm, 04.05.2023 - S 13 R 1102/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gewährung einer großen Witwenrente aus der

    Es muss als Prozesshandlung gegenüber dem Gericht abgegeben werden (vgl. hierzu und zum Folgenden aus der obergerichtlichen Rechtsprechung LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.07.2019 - L 10 SF 4254/18 E-B - juris Rn. 14; Bayerisches LSG, Beschluss vom 22.03.2018 - L 12 SF 313/16 E - juris Rn. 22; Sächsisches LSG, Beschluss vom 05.04.2017 - L 8 AL 73/15 B KO - juris Rn. 19).
  • SG München, 20.09.2023 - S 28 SF 282/23

    Fiktive Terminsgebühr, Anerkenntnis, Rechtsanwaltsgebühren,

    Die Klaglosstellung durch Abhilfe bzw. die (tatsächliche) Erfüllung des eingeklagten Anspruchs hingegen führt zunächst nur zum Wegfall der Beschwer und (noch) nicht zur Erledigung der Hauptsache; erfolgt im Folgenden keine Erledigungserklärung bzw. die Rücknahme der Klage, ist diese mangels Rechtsschutzinteresses als unzulässig mit der entsprechenden Kostenfolge abzuweisen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.07.2019 - L 10 SF 4254/18 EB - juris Rn. 22 unter Verweisung auf BayLSG, Beschluss vom 22.03.2018 - L 12 SF 313/16 E und Sächs.LSG, Beschluss vom 05.04.2017 - L 8 AL 73/15 B KO).
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