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   LSG Bayern, 22.03.2018 - L 20 KR 288/16   

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https://dejure.org/2018,36443
LSG Bayern, 22.03.2018 - L 20 KR 288/16 (https://dejure.org/2018,36443)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22.03.2018 - L 20 KR 288/16 (https://dejure.org/2018,36443)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22. März 2018 - L 20 KR 288/16 (https://dejure.org/2018,36443)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BeitrVerfGrds SelbstZ § 1 Abs. 3; BeitrVerfGrds SelbstZ § 10 Abs. 1; BeitrVerfGrds SelbstZ § 8 Abs. 1; InsO § ... 174; InsO § 286; InsO § 38; InsO § 41; SGB IV § 22 Abs. 1 Satz 1; SGB V § 223 Abs. 1; SGB V § 226 Abs. 2; SGB V § 229 Abs. 1 Satz 1
    Krankenversicherungsbeitragserhebung auf fiktiv über zehn Jahre verteilte Versorgungsbezüge nach einer Insolvenz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Krankenversicherungsbeitragserhebung auf fiktiv über zehn Jahre verteilte Versorgungsbezüge nach einer Insolvenz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB V § 229 Abs. 1 S. 3; SGB IV § 22
    Krankenversicherungsbeitragserhebung auf fiktiv über zehn Jahre verteilte Versorgungsbezüge nach einer Insolvenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 16.12.2015 - B 12 KR 19/14 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht einer zur Sicherung eines Darlehens

    Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2018 - L 20 KR 288/16
    Im von den Parteien zitierten Urteil des Bundessozialgerichtes vom 16.12.2015 (B 12 KR 19/14 R) war Insolvenzeröffnung im August 2000, die streitgegenständliche Lebensversicherung lief - anders als im Fall der Klägerin - erst danach, nämlich am 01.12.2004 ab, Restschuldbefreiung war im Mai 2006, Beiträge auf die Kapitalleistung aus der Lebensversicherung musste der dortige Kläger erst ab Juni 2009 zahlen, weil vorher die für die Beitragspflicht maßgebende Mindestgrenze des § 226 Abs. 2 SGB V nicht überschritten war.
  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2018 - L 20 KR 288/16
    So darf PKH nicht verweigert werden, wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Betroffenen ausgehen wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.02.2008, 1 BvR 1807/07).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

    Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2018 - L 20 KR 288/16
    Dies ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, das in Art. 19 Abs. 4 GG seinen besonderen Ausdruck findet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.06.1979, 1 BvL 97/78).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2018 - L 20 KR 288/16
    Das bedeutet, dass PKH nur verweigert werden darf, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.03.1990, 2 BvR 94/88).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2019 - L 4 KR 692/16
    Jeden Monat entstanden dann zwei weitere Beiträge neu (vgl BSG, Urt. v. 16. Dezember 2015 - B 12 KR 19/14 R, SozR 4-2500 § 226 Nr. 2 = juris, jeweils Rn 26; ausführlich LSG Bayern, Beschl. v. 22. März 2018 - L 20 KR 288/16).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2019 - L 4 KR 560/18
    Forderungen auf Beiträge aus einer schon vor Eröffnungsbeschluss bestehenden oder erst danach eingetretenen gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind stets Masseverbindlichkeiten und nehmen nicht an der RSB teil, ohne dass vorliegend entschieden werden muss, ob es sich um Alt- oder Neumasseverbindlichkeiten handelt (siehe nur: Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22.3.2018 - L 20 KR 288/16; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.2014 - L 11 R 157/14; SG Düsseldorf, Urteil vom 10.3.2015 - S 44 R 1270/13; OLG Frankfurt, Urteil vom 24.4.2013 - 7 U 142/12; Zitierung nach juris).
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