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   LSG Bayern, 22.03.2018 - L 7 R 5059/17   

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https://dejure.org/2018,9340
LSG Bayern, 22.03.2018 - L 7 R 5059/17 (https://dejure.org/2018,9340)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22.03.2018 - L 7 R 5059/17 (https://dejure.org/2018,9340)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22. März 2018 - L 7 R 5059/17 (https://dejure.org/2018,9340)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung; Freiberuflich tätiger Arzt; Abgrenzung selbständiger Tätigkeit von abhängiger Beschäftigung; Weisungsrecht des Arbeitgebers; Dienste höherer Art

  • rewis.io

    Bereitschaftsdienst im Krankenhaus als abhängige Beschäftigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1; SGB IV § 7a
    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit eines Arztes im Bereitschaftsdienst eines Krankenhauses

  • rechtsportal.de

    SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1; SGB IV § 7a
    Beitragspflicht zur Sozialversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Honorararzt im Bereitschaftsdienst ist sozialversicherungspflichtig

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 86 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Sozialversicherungspflicht | Bereitschaftsdienst im Krankenhaus regelmäßig abhängige Beschäftigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bereitschaftsarzt als freier Mitarbeiter ist regelmäßig abhängig beschäftigt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

    Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2018 - L 7 R 5059/17
    Mit Urteil vom 31.03.2017, Az.: B 12 R 7/15 habe sich das BSG zum Unternehmerrisiko dahingehend geäußert, dass das Fehlen von Investitionen bei reinen Dienstleistungen kein ins Gewicht fallendes Indiz für eine abhängige Beschäftigung und gegen eine unternehmerische Tätigkeit sei.

    Anders als bei der aufsuchenden Familienhilfe, über die das BSG in dem von der Klägerseite angeführten Urteil vom 31.03.2017, Az.: B 12 R 7/15 R entschieden habe, sei für die hier zu beurteilende ärztliche Tätigkeit eine Betriebsstätte erforderlich und zu erwarten.

    Soweit das BSG bei Dienstleitungen höherer Art, wie sie hier vorliegt, eine Stundenvergütung zu würdigen hatte, geschah dies dahingehend, dass allein wegen einer Stundenvergütung abhängige Beschäftigung "zwingend" anzunehmen sei und jegliches Unternehmerrisiko verneint werden könne; jedoch hat das BSG dem Unternehmerrisiko in einem solchen Fall im Rahmen der Gesamtabwägung kein besonderes Gewicht zugemessen (vgl BSG, Urteil vom 31.3.2017 - B 12 R 7/15 R Rz 48).

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2018 - L 7 R 5059/17
    Vornehmlich bei Diensten höherer Art kann das Weisungsrecht des Arbeitgebers auch eingeschränkt und "zur dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein, wenn der Versicherte nur in den Betrieb eingegliedert ist (BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 10/01 R - SozR 3-2400 § 7 Nr. 20).

    Vornehmlich bei Diensten höherer Art kann insoweit das Weisungsrecht des Arbeitgebers auch eingeschränkt und "zur dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein, wenn der Versicherte nur in den Betrieb eingegliedert ist (BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 10/01 R - SozR 3-2400 § 7 Nr. 20).

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2018 - L 7 R 5059/17
    Bezüglich des Unternehmerrisikos und der funktionsgerechten Einordnung in den Betrieb werde auf das Urteil des BSG vom 28.05.2008, Az.: B 12 KR 13/07 R verwiesen.
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2018 - L 7 R 5059/17
    Maßgebendes Kriterium für ein solches Risiko ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlusts eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist (siehe dazu BSG 28.09.2011, B 12 R 17/09 R, juris; BSG 25.04.2012, B 12 KR 24/10 R, SozR 4-2400, § 7 Nr. 15).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2018 - L 7 R 5059/17
    Maßgebendes Kriterium für ein solches Risiko ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlusts eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist (siehe dazu BSG 28.09.2011, B 12 R 17/09 R, juris; BSG 25.04.2012, B 12 KR 24/10 R, SozR 4-2400, § 7 Nr. 15).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 R 3755/11

    Sozialversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit der Tätigkeit eines nicht

    Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2018 - L 7 R 5059/17
    Der Gesetzgeber hat mit § 2 Abs. 1 Satz 1 KHEntgG in der ab 01.01.2013 gültigen Fassung (Gesetz vom 21.07.2012, BGBl I 1613) durch die Regelung, dass Krankenhausleistungen auch ärztliche Leistungen nicht festangestellter Ärztinnen und Ärzte sind, für die Rechtsprechung keine Regelung darüber getroffen, ob ein Honorararzt in einem Krankenhaus nur abhängig beschäftigt sein kann (so aber LSG Baden-Württemberg Urteil vom 17.04.2013, L 5 R 3755/11) oder stets selbständig tätig ist (vgl. im Ergebnis wohl LSG Baden-Württemberg Urteil vom 23.05.2017, L 11 R 771/15).
  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

    Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2018 - L 7 R 5059/17
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (BSG, Urteil vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 21 m. w. N.).
  • BVerfG, 03.03.2015 - 1 BvR 3226/14

    Die Auslegung des § 17 Abs. 3 Krankenhausentgeltgesetz, wonach der darin

    Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2018 - L 7 R 5059/17
    Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 03. März 2015 - 1 BvR 3226/14 - NZS 2015, 502 lediglich dargetan, dass der damalige Beschwerdeführer schon die Möglichkeit einer Verletzung seines Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG nicht nachvollziehbar aufgezeigt habe.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015 - L 1 KR 105/13

    Notarzttätigkeit - Rettungsdienst - Personalgestaltung

    Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2018 - L 7 R 5059/17
    Eine feste Vergütung nach Stundensätzen ist daher letztlich weder ein Argument für noch gegen die Selbstständigkeit in dem Sinne, dass kein Risiko bestehe, Arbeitsleistungen zu erbringen, ohne eine Vergütung dafür zu erhalten (LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015, L 1 KR 105/13, NZS 2015, 630).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2017 - L 2 R 385/16

    Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Tätigkeit eines Facharztes

    Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2018 - L 7 R 5059/17
    Ebensowenig ergibt sich aus der Rechtsprechung des BVerfG, dass ein Honorararzt im Krankenhaus seine Tätigkeit zwingend als Selbständiger ausführen können muss (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 05.04.2017, L 2 R 385/16).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.05.2017 - L 11 R 771/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Bereitschaftsarzt im Nachtdienst -

  • BGH, 01.08.2017 - AnwZ (Brfg) 14/17

    Fachliche Unabhängigkeit des Syndikusrechtsanwalts: Beachtung der

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