Rechtsprechung
   LSG Bayern, 22.05.2015 - L 15 SF 115/14 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,13227
LSG Bayern, 22.05.2015 - L 15 SF 115/14 E (https://dejure.org/2015,13227)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22.05.2015 - L 15 SF 115/14 E (https://dejure.org/2015,13227)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22. Mai 2015 - L 15 SF 115/14 E (https://dejure.org/2015,13227)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,13227) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Erinnerungen nach § 55 RVG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Anspruch auf Terminsgebühr bei schriftlichem Vergleich

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Berlin, 23.06.2008 - 14 KE 227.06

    Entstehung einer Terminsgebühr bei vorzeitiger Beendigung des Verfahrens

    Auszug aus LSG Bayern, 22.05.2015 - L 15 SF 115/14
    Eine Terminsgebühr ohne einen gerichtlichen Vergleich lehne auch die "zwanglos für öffentliches Recht heranziehbare Rechtsprechung aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit" zu § 106 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ab; der Beschwerdeführer hat insbesondere die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin vom 23.06.2008 (Az.: 14 KE 227.06, 14 V 29.05) hervorgehoben; das VG habe in dieser Entscheidung optimal unter Miteinbeziehung des historischen Kontexts dargelegt, weshalb eine Terminsgebühr für einen schriftlichen Vergleich nur unter einer restriktiven Auslegung mit Vorliegen der Voraussetzungen nach § 106 VwGO bzw. § 101 SGG zu der Einigungsgebühr treten dürfe.

    So provoziert die Feststellung des VG Berlin vom 23.06.2008 (a.a.O.), dass der Abschluss eines (öffentlich-rechtlichen) Vergleichsvertrags das Verfahren anders als ein schriftlicher Vergleich im Sinne von § 106 Satz 2 VwGO nicht unmittelbar beende, sondern nur die Grundlage für die nachfolgende, der Beilegung des Streits Rechnung tragende Hauptsacheerledigungserklärung der Beteiligten bilde und dass diese Form der Einigung im Kontext der fiktiven Terminsgebühr mit dem dort explizit benannten Fall der Beendigung durch einen in dem Verfahren geschlossenen schriftlichen Vergleich nicht angesprochen werde, aus Sicht des Senats den Einwand, dass es sich hier trotz der rechtlich korrekten Analyse der verfahrensbeendigenden Wirkung um einen formalistischen Aspekt handelt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2015 - L 9 AL 277/14

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Geltendmachung

    Auszug aus LSG Bayern, 22.05.2015 - L 15 SF 115/14
    Wie das LSG Nordrhein-Westfalen in seinem Beschluss vom 11.03.2015 (Az.: L 9 AL 277/14 B) zu Recht hervorgehoben hat, sollte nach der Begründung des Entwurfs zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz durch die Ergänzung der Nr. 3106 Satz 1 Nr. 1 2. Alternative VV RVG eine Angleichung an Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG erfolgen (vgl. BT-Drs. 17/11471 neu, S. 275 zu Nr. 29 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa).
  • LAG Hamburg, 16.08.2010 - 4 Ta 16/10

    Terminsgebühr - privatschriftlicher Vergleich vor Klageeinreichung

    Auszug aus LSG Bayern, 22.05.2015 - L 15 SF 115/14
    Zudem übersieht der Senat nicht, dass es vor allem in der Literatur eine maßgebliche Auffassung gibt, die entgegen der Gerichtspraxis davon ausgeht, dass auch ein privatschriftlicher Vergleich ohne gerichtliche Mitwirkung (außerhalb von § 101 Abs. 1 Satz 2 SGG, § 278 Abs. 6 ZPO, § 106 Satz 2 VwGO) unter Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG fällt (z.B. Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 21. Auflage, VV 3104, Rdnr. 69; LAG Hamburg, Beschluss vom 16.08.2010, Az.: 4 Ta 16/10).
  • LSG Bayern, 03.02.2015 - L 15 SF 18/14

    Anordnung der Hinzuziehung eines Dolmeterschers durch das Gericht

    Auszug aus LSG Bayern, 22.05.2015 - L 15 SF 115/14
    Aus Sicht des Senats dürfte mit Blick auf den das Kostenrecht allgemein beherrschenden Sparsamkeitsgrundsatz und das daraus folgende Gebot sparsamer Prozessführung (vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 03.02.2015, Az.: L 15 SF 18/14 E, m.w.N.), auf den der Beschwerdeführer zu Recht hingewiesen hat, die Entstehung einer fiktiven Terminsgebühr dann ausgeschlossen sein.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2018 - L 39 SF 302/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Anfall einer fiktiven

    Die gegenteilige Minderansicht (vgl. Verwaltungsgericht â?¹VGâ?º Berlin, Beschluss vom 23. Juni 2008, 14 KE 227.06, 14 V 29.05; Oberverwaltungsgericht â?¹OVGâ?º Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. März 2009, OVG 1 K 72.08; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. März 2015, L 9 AL 277/14 B; Bayrisches LSG, Beschluss vom 22. Mai 2015, L 15 SF 115/14 E; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20. Juli 2015, L 7/14 AS 64/14 B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. Januar 2016, L 10 SB 57/15 B; Sächsisches LSG, Beschluss vom 19. Mai 2017, L 8 R 682/15 B KO; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. Juli 2017, L 18 R 507/16 B; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. November 2017, OVG 6 K 72.17; VG Leipzig, Beschluss vom 22. März 2018, 2 K 2700/17.NC; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. März 2018, L 18 KN 58/17 B) kann nicht überzeugen.

    Es sei davon auszugehen, dass dem Gesetzgeber diese herrschende Praxis bekannt gewesen sei und er sie in die Neufassung von Ziffer 3106 Satz 1 Nr. 1 Alternative 2 VV RVG habe übernehmen wollen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. März 2015, L 9 AL 277/14 B; Bayrisches LSG, Beschluss vom 22. Mai 2015, L 15 SF 115/14 E; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20. Juli 2015, L 7/14 AS 64/14 B; Sächsisches LSG, Beschluss vom 19. Mai 2017, L 8 R 682/15 B KO).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2015 - L 7/14 AS 64/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Begriff des

    Ein "schriftlicher Vergleich" im Sinne der Ziffer 3106 Satz 2 Nr. 1, 2. Alt. VV RVG ist nur ein unter Mitwirkung oder auf Veranlassung des Gerichts geschlossener Vergleich nach § 202 SGG in Verbindung mit § 278 Abs. 6 Zivilprozessordnung (ZPO) und ab dem 25. Oktober 2013 nach § 101 Abs. 1 Satz 2 SGG (ebenso Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. März 2015 - L 9 AL 277/14 B, juris, Rn 18; Bayerisches LSG, Beschluss vom 22.05.2015 - L 15 SF 115/14 E, juris, Rn 21).
  • LSG Bayern, 29.11.2016 - L 15 SF 97/16

    Fehlende Voraussetzungen für das Entstehen einer fiktiven Terminsgebühr

    Nach Auffassung der Staatskasse sei die Terminsgebühr nicht angefallen; sie hat auf den Beschluss des Kostensenats des Bayer. Landessozialgerichts (BayLSG) vom 22.05.2015 (Az.: L 15 SF 115/14 E) verwiesen.

    Wie der Kostensenat in seinem Beschluss vom 22.05.2015 (Az.: L 15 SF 115/14 E) im Einzelnen dargelegt hat, besteht zwar aus seiner Sicht ein praktisches Bedürfnis dafür, dass auch Vergleiche, die in schriftlicher Form abgeschlossen werden, jedoch nicht den Vorgaben der genannten Vorschrift des SGG entsprechen, unter den Gebührentatbestand Nr. 3106 VV RVG fallen.

    Die fiktive Terminsgebühr dient vielmehr dazu, dem Anwalt das gebührenrechtliche Interesse an der Durchführung eines Termins in den Fällen zu nehmen, in denen das Gericht von den im Prozessrecht vorgesehenen Möglichkeiten Gebrauch machen will, den Rechtsstreit ohne mündliche Verhandlung zu beenden (vgl. den Beschluss vom 22.05.2015, a. a. O., m. w. N.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht