Rechtsprechung
   LSG Bayern, 22.05.2017 - L 18 SO 99/17 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,30612
LSG Bayern, 22.05.2017 - L 18 SO 99/17 B ER (https://dejure.org/2017,30612)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22.05.2017 - L 18 SO 99/17 B ER (https://dejure.org/2017,30612)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22. Mai 2017 - L 18 SO 99/17 B ER (https://dejure.org/2017,30612)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,30612) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    SGB-XII-Leistungen; Kosten für eine persönliche Begleitung zu einer Heilpädagogischen Tagesstätte; Zielrichtung der Hilfeleistung unter Zugrundelegung eines individuellen Prüfungsmaßstabs; Eingliederungshilfe; Behandlungssicherungspflege

  • rewis.io

    Kein Anspruch auf Übernahme der Kosten eines Schulwegbegleiters im Rahmen der Eingliederungshilfe bei allein krankheitsbedingtem Bedarf

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung nach dem SGB XII im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren; Kein im Eilverfahren sicherungsfähiges Recht bei feststehender Erfolglosigkeit der Hauptsache

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung nach dem SGB XII im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Persönliche Begleitung für Fahrt zur Heilpädagogischen Tagesstätte kann Integrationsleistung oder Behandlungssicherungspflege sein

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 22.05.2017 - L 18 SO 99/17
    Die Wahrscheinlichkeitsanforderungen sind gegebenenfalls aus verfassungsrechtlichen Gründen zu modifizieren (vgl. z.B. BVerfG vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 juris Rn 25 ff.; zum Prüfungsmaßstab der Regelungsanordnung ausführlich Senatsbeschluss vom 22.03.2017, L 18 SO 20/17 B ER).

    Die Ablehnung des Eilantrags ist dann auch verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. Z.B. BVerfG vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 juris Rn 25; vom 29.07.2003, 2 BvR 311/03 juris Rn 14).

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Bayern, 22.05.2017 - L 18 SO 99/17
    Für den Erfolg einer Regelungsanordnung ist aber stets ein sicherungsfähiges Recht des Antragstellers zu fordern (vgl. dazu ausdrücklich vom BVerfG vom 29.07.2003, 2 BvR 311/03 juris Rn 14).

    Die Ablehnung des Eilantrags ist dann auch verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. Z.B. BVerfG vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 juris Rn 25; vom 29.07.2003, 2 BvR 311/03 juris Rn 14).

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 10/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kostenübernahme für eine systemische

    Auszug aus LSG Bayern, 22.05.2017 - L 18 SO 99/17
    Dabei beurteilt sich die Entscheidung darüber, was im Einzelfall für das behinderte Kind eine angemessene Schulbildung ist, nach den Schulgesetzen der Länder, wie der Verweis in § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 2. Halbsatz SGB XII deutlich macht, wonach die Bestimmungen über die Ermöglichung der Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht unberührt bleiben (BSG vom 23.08.2013, B 8 SO 10/12 R juris Rn 21).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Petö-Therapie - kein Leistungsausschluss

    Auszug aus LSG Bayern, 22.05.2017 - L 18 SO 99/17
    Die Zuordnung des Bedarfs ist anhand der Zielrichtung der Hilfeleistung unter Zugrundelegung eines individuellen Prüfungsmaßstabs zu treffen (vgl. dazu BSG vom 29.09.2009, B 8 SO 19/08 R juris Rn 22).
  • LSG Hamburg, 11.10.2019 - L 4 SO 49/19

    Abgrenzung der Eingliederungshilfe des SGB 12 von der Behandlungssicherungspflege

    Dient die Hilfeleistung der Bewältigung von Anforderungen des Schulalltags, ist der Bedarf der Eingliederungshilfe zuzuordnen; handelt es sich dagegen allein um einen krankheitsbedingten Bedarf, der auf die Beobachtung der körperlichen Situation und eine ggf. notwendige Intervention durch die Verabreichung eines Notfallmedikaments gerichtet ist, ist er der medizinischen Rehabilitation in Form der Behandlungssicherungspflege nach § 37 Abs. 2 S. 1 SGB V zuzuordnen (nochmals Werhahn, in: juris-PK SGB XII, 2. Aufl. 2014, Stand Oktober 2019, § 54 Rn. 58; ferner Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 15.3.2017 - L 4 SO 23/17 B ER, juris Rn. 8; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22.3.2017 - L 18 SO 99/17 B ER, juris Rn. 20; im Ergebnis ebenso Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 16.5.2017 - L 6 KR 1571/15 B ER, juris Rn. 25ff. und Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 9.1.2019 - L 9 SO 219/18 B ER, juris Rn. 8. A.A. offenbar Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.12.2017 - L 7 SO 3798/17 ER-B, juris Rn. 12ff., wo offengelassen wird, ob die begehrte Schulassistenz für ein an Diabetes erkranktes Kind als Behandlungssicherungspflege zu gewähren ist, weil jedenfalls die Voraussetzungen der Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 SGB XII i.V.m. der Eingliederungshilfe-Verordnung als erfüllt angesehen werden).
  • LSG Bayern, 16.07.2019 - L 18 SO 46/19

    Sozialhilfe: Kein Anspruch auf Übernahme von Behandlungskosten, wenn ein privater

    Ein Anordnungsanspruch ist gegeben, wenn der per Eilverfahren zu sichernde Hauptsacheanspruch mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gegeben ist und wenn dem Antragsteller mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ohne Eilrechtsschutz ein wesentlicher Nachteil droht (§ 86b Abs. 2 S. 2 und S. 4 Sozialgerichtsgesetz - SGG; zum Prüfungsmaßstab der Regelungsanordnung ausführlich Senatsbeschluss vom 22.05.2017 - L 18 SO 99/17 B ER, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht