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   LSG Bayern, 22.07.2010 - L 10 AL 194/08   

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LSG Bayern, 22.07.2010 - L 10 AL 194/08 (https://dejure.org/2010,22224)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22.07.2010 - L 10 AL 194/08 (https://dejure.org/2010,22224)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - L 10 AL 194/08 (https://dejure.org/2010,22224)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Rentenversicherung - Anrechnungszeiten - Meldepflicht der Bundesagentur für Arbeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Meldepflicht der Bundesagentur für Arbeit für Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Meldepflicht der Bundesagentur für Arbeit für Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.02.1994 - 11 RAr 49/93

    Pflicht der Bundesanstalt für Arbeit zur Meldung von Zeiten der Arbeitslosigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 22.07.2010 - L 10 AL 194/08
    Eine Beiladung des Rentenversicherungsträgers im Verfahren war nicht geboten, denn die Meldung der Beklagten bindet diesen nicht und greift nicht unmittelbar und zwangsläufig in dessen Rechtssphäre ein (vgl BSG Urteil vom 09.02.1994 - 11 Rar 49/93 - veröffentlicht in juris).

    Da für die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung auch das Vorliegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB VI zu prüfen ist, könnte unter Berücksichtigung der Rspr. des Bundessozialgerichts (vgl BSG, Urteil vom 09.02.1994 aaO) das Rechtsschutzbedürfnis für die Klagen fehlen, falls dieses Erwerbsminderungsrentenverfahren ein weiteres Verfahren gegen den Rentenversicherungsträger wegen der Feststellung von Anrechnungszeiten nach § 58 SGB VI darstellen würde.

  • LSG Bayern, 07.08.2008 - L 10 AL 433/05

    Rechtsschutzbedürfnis bei der Geltendmachung eines Anspruchs auf Meldung von

    Auszug aus LSG Bayern, 22.07.2010 - L 10 AL 194/08
    Entgegen der Auffassung der Beklagten im Widerspruchsbescheid vom 26.03.2008 handelte es sich auch bei dem Schreiben der Beklagten vom 01.02.2008 um einen Verwaltungsakt i.S.d. § 31 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), insbesondere liegt eine Regelung i.S.d. Gesetzes vor (vgl. Urteil des Senats vom 07.08.2008 - L 10 AL 433/05 - veröffentlicht in juris), so dass der Widerspruch mit Widerspruchsbescheid vom 26.03.2008 nicht als unzulässig, sondern als unbegründet hätte zurückgewiesen werden müssen.
  • LSG Schleswig-Holstein, 27.05.2005 - L 3 AL 97/04
    Auszug aus LSG Bayern, 22.07.2010 - L 10 AL 194/08
    Für das Klageziel der Verurteilung der Beklagten zur Meldung von Zeiten der Arbeitslosigkeit an den Rentenversicherungsträger lässt sich ein Rechtsschutzbedürfnis zwar grds. nicht etwa schon deshalb verneinen, weil die begehrte Meldung der Beklagten für den Rentenversicherungsträger nicht bindend wäre (vgl Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.05.2005 - L 3 AL 97/04 - veröffentlicht in juris).
  • LSG Bayern, 28.04.2014 - L 10 AL 65/14

    Keine Fiktion einer persönlichen Arbeitsuchendmeldung über den sozialrechtlichen

    Auch wenn die begehrte Meldung von Anrechnungszeiten von der Beklagten für den Rentenversicherungsträger nicht bindend wäre, entfällt damit nicht bereits das Rechtsschutzbedürfnis (vgl Urteile des Senats vom 22.07.2010 - L 10 AL 194/08 - und vom 11.07.2012 - L 10 AL 205/09).
  • LSG Bayern, 11.07.2012 - L 10 AL 205/09

    Zur Meldung rentenversicherungsrechtlich relevanter Zeiten durch die Agentur für

    Eine Beiladung der DRV im Verfahren war nicht geboten, denn die Meldung der Beklagten bindet diese nicht und greift nicht unmittelbar und zwangsläufig in ihre Rechtssphäre ein (vgl BSG, Urteil vom 09.02.1994 - 11 RAr 49/93 - veröffentlicht in juris - Rn 17; Urteil des Senats vom 22.07.2010 - L 10 AL 194/08).
  • LSG Hamburg, 29.08.2018 - L 2 AL 20/18

    Meldung gegenüber der Deutschen Rentenversicherung als wegen Arbeitslosigkeit

    Die angefochtene Entscheidung der Beklagten vom 11. September 2015 stellt einen Verwaltungsakt im Sinne des § 31 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch dar (in diesem Sinne auch: Bayerisches LSG, Urteil vom 22. Juli 2010 - L 10 AL 194/08, juris) und ist - in der Gestalt, die er durch den Widerspruchsbescheid vom 14. Dezember 2015 gefunden hat (§ 95 SGG) - rechtmäßig und verletzt den Kläger daher nicht in dessen Rechten.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2012 - L 12 AL 67/09
    Eine Beiladung der DRV J. zum Verfahren war nicht geboten, weil die vom Kläger begehrte Meldung der Beklagten den Rentenversicherungsträger weder bindet noch unmittelbar und zwangsläufig in dessen Rechtssphäre eingreift (§ 75 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz - SGG; vgl. zuletzt u.a. LSG Bayern, Urt. v. 22.7.2010 - L 10 AL 194/08 - m.w.N.).
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