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   LSG Bayern, 22.09.2009 - L 11 AS 533/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,24405
LSG Bayern, 22.09.2009 - L 11 AS 533/09 B ER (https://dejure.org/2009,24405)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22.09.2009 - L 11 AS 533/09 B ER (https://dejure.org/2009,24405)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22. September 2009 - L 11 AS 533/09 B ER (https://dejure.org/2009,24405)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitsförderung - Zusammenarbeit mit Grundsicherungsträgern nach § 9a SGB 3 - keine Regelung der Zuständigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz i.R.d. Anspruchs eines Zimmerergesellen gegenüber der Agentur für Arbeit auf Berufsausbildungsbeihilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 9a
    Anspruch auf Gewährung einer Berufsausbildungsbeihilfe; Zusammenarbeit mit Grundsicherungsträgern nach § 9a SGB III

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 22.09.2009 - L 11 AS 533/09
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1988 BVerfGE 79, 69 (74), vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess 5.Aufl RdNr 652).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 22.09.2009 - L 11 AS 533/09
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1988 BVerfGE 79, 69 (74), vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess 5.Aufl RdNr 652).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 22.09.2009 - L 11 AS 533/09
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1988 BVerfGE 79, 69 (74), vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess 5.Aufl RdNr 652).
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