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   LSG Bayern, 22.10.2020 - L 13 R 88/20   

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https://dejure.org/2020,47220
LSG Bayern, 22.10.2020 - L 13 R 88/20 (https://dejure.org/2020,47220)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22.10.2020 - L 13 R 88/20 (https://dejure.org/2020,47220)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22. Oktober 2020 - L 13 R 88/20 (https://dejure.org/2020,47220)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FamFG § 40, § 45; SGB VI § 101 Abs. 3, § 52 Abs. 1 S. 3
    Zeitpunkt der rentenerhöhenden Berücksichtigung eines Versorgungsausgleichs

  • rewis.io

    Zeitpunkt der rentenerhöhenden Berücksichtigung eines Versorgungsausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 629/13

    Versorgungsausgleichssache: Teilanfechtung einer erstinstanzlichen Entscheidung

    Auszug aus LSG Bayern, 22.10.2020 - L 13 R 88/20
    Dahingestellt bleiben kann auch, ob die Auslegung ergibt, dass der Kläger selbst seine Beschwerde gegen den Beschluss vom 28.08.2017 in der Fassung des klarstellenden weiteren Beschlusses vom 28.11.2017 auf die Regelung zur internen Teilung des Anrechts aus der Lebensversicherung bei der C. Lebensversicherung AG beschränkt hat (zu Möglichkeit und Grenzen der Teilanfechtung, vgl. etwa BGH, Beschluss vom 03.02.2016 - XII ZB 629/13 -, juris mwH und Norpoth/Sasse in Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 1587 BGB Rn. 25f, ebenfalls mwH).
  • OLG Oldenburg, 29.08.2012 - 14 UF 22/11
    Auszug aus LSG Bayern, 22.10.2020 - L 13 R 88/20
    Teilweise wird sogar die Auffassung vertreten, dass das Beschwerdegericht auch im Falle einer Teilanfechtung ohnehin zu einer umfassenden Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung zum Versorgungsausgleich nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet ist (OLG Oldenburg, Beschluss vom 29.08.2012 - 14 UF 22/11 -, juris).
  • BGH, 06.08.2008 - XII ZB 25/07

    Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung des Oberlandesgerichts zum

    Auszug aus LSG Bayern, 22.10.2020 - L 13 R 88/20
    Auch wenn ein Rechtsmittel der Zulassung bedarf, wird der Beschluss erst dann rechtskräftig, wenn die Frist zur Einlegung des Rechtsmittels abgelaufen ist (Feskorn in Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 45 FamFG, Rn. 2; BGH, Beschluss vom 06.08.2008 - XII ZB 25/07 -).
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