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   LSG Bayern, 23.01.2009 - L 8 B 900/07 SO PKH   

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https://dejure.org/2009,17513
LSG Bayern, 23.01.2009 - L 8 B 900/07 SO PKH (https://dejure.org/2009,17513)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23.01.2009 - L 8 B 900/07 SO PKH (https://dejure.org/2009,17513)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23. Januar 2009 - L 8 B 900/07 SO PKH (https://dejure.org/2009,17513)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Selbsthilfegrundsatz - Tilgung von Schulden - Ausschlussgrund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe bei einer schuldhaft herbeigeführten Hilfebedürftigkeit im Rahmen der Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung; Verpflichtung des Leistungsempfängers zur Selbsthilfe durch Einsatz des Einkommens und Vermögens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Verletzung des Selbsthilfegrundsatzes bei der Tilgung von Schulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Bayern, 23.01.2009 - L 8 B 900/07
    Deshalb dürfen keine allzu überspannten Anforderungen gestellt werden (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.04.2000, Az.: 1 BvR 81/00, NJW 2000, 1936).
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 23/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Auszug aus LSG Bayern, 23.01.2009 - L 8 B 900/07
    Dabei gilt grundsätzlich das Faktizitätsprinzip, wonach sich ein Sozialhilfeanspruch regelmäßig nicht nach den Gründen der Notlage richtet und lediglich die tatsächliche Notlage des Leistungsberechtigten maßgeblich ist (vgl. z.B. BSG v. 11.12.2007, Az.: B 8/9b SO 23/06 R; Rothkegel, die Strukturprinzipien des Sozialhilferechts, 2000, S. 18 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Bayern, 23.01.2009 - L 8 B 900/07
    Denn der Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten weitgehend gleichen Zugang zu Gericht wie dem Bemittelten zu gewähren, gebietet lediglich, ihn einem solchen Bemittelten gleichzustellen, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko mitberücksichtigt (BVerfGE 81, 347, 356 ff = NJW 1991, 413 f; BVerfG FamRZ 1993, 664, 665).
  • BVerfG, 02.02.1993 - 1 BvR 1697/91

    Maßstab der Prüfung der Erfolgsaussicht im Prozeßkostenhilfeverfahren bei

    Auszug aus LSG Bayern, 23.01.2009 - L 8 B 900/07
    Denn der Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten weitgehend gleichen Zugang zu Gericht wie dem Bemittelten zu gewähren, gebietet lediglich, ihn einem solchen Bemittelten gleichzustellen, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko mitberücksichtigt (BVerfGE 81, 347, 356 ff = NJW 1991, 413 f; BVerfG FamRZ 1993, 664, 665).
  • SG Augsburg, 14.10.2014 - S 15 SO 36/14
    Ein Ausschluss lässt sich lediglich im Zusammenhang mit ergänzenden Vorschriften bejahen (vgl. BSG Urteil vom 02.02.2010 Az. B 8 SO 21/08, sowie Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.01.2009, Aktenzeichen L 8 B 900/07 SO PKH).
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