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   LSG Bayern, 23.03.2009 - L 8 SO 36/09 B ER   

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LSG Bayern, 23.03.2009 - L 8 SO 36/09 B ER (https://dejure.org/2009,8679)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23.03.2009 - L 8 SO 36/09 B ER (https://dejure.org/2009,8679)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23. März 2009 - L 8 SO 36/09 B ER (https://dejure.org/2009,8679)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    1. Ist eine abschließende Prüfung im Rahmen der für das Eilverfahren zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, ist - sofern ein Zustehen des Hauptsacheanspruchs immerhin möglich ist - eine Güter- und Folgenabwägung (dazu BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 juris Rn 25; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen und Prüfungsmaßstab eines Anspruchs auf vorläufige Gewährung von Sozialhilfeleistungen; Kriterien zur Bemessung der Dauer von im Wege einer einstweiligen Anordnung zuerkannter Leistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 23.03.2009 - L 8 SO 36/09
    Ist eine abschließende Prüfung im Rahmen der für das Eilverfahren zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, ist - sofern ein Zustehen des Hauptsacheanspruchs immerhin möglich ist - eine Güter- und Folgenabwägung (dazu BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 juris Rn 25; vom 06.02.2007, 1 BvR 3101/06; vom 25.02.2009 1 BvR 120/09 juris Rn 11) unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen des § 86 b Abs. 2 S. 2 SGG durchzuführen.

    Ist bei dem Betroffenen - wie im vorliegenden Fall, in dem es um existenzsichernde Leistungen geht - ohne die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes eine schwere Verletzung in seinen Rechten im Sinne der zur Existenzsicherung nach dem SGB II bzw. im Sinne der zu den existenziell bedeutsamen Leistungen der Krankenversicherung entwickelten Rechtsprechung des BVerfG möglich, ist danach entweder eine abschließende Prüfung der Hauptsache durchzuführen oder eine Güter- und Folgenabwägung vorzunehmen (vgl. für den Bereich der Existenzsicherung BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 jurisRn 25; zu Leistungen nach dem SGB V Beschluss vom 06.02.2007, 1 BvR 3101/06; vom 25.02.2009 1 BvR 120/09 jurisRn 11).

    Das Gewicht dieser Abwägungselemente wird insbesondere von den jeweils feststellbaren Wahrscheinlichkeiten und der Schwere der drohenden (Grund-) Rechtsverletzung bestimmt (vgl. dazu BVerfG vom 25.7.1996, 1 BvR 638/96: eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage bei entsprechendem Anlass; BVerfG vom 22.11.2002, 1 BvR 1586/02 juris LS 3 und 4 und Rn 9: besonders intensive und nicht nur summarische Prüfung bei mittelbarer Lebensgefahr; BVerfG vom 12.05.2005, aaO, jurisRn 25: abschließende Prüfung bei möglicher Verletzung der Menschenwürde).

    Für einen prozentualen Abschlag spricht auch die in § 31 SGB II vorgesehene Kürzungsmöglichkeit, die zeigt, dass der Gesetzgeber die Gewährung eines vom Regelsatz abweichenden Betrages mit Art. 1 GG für vereinbar hält (zur Möglichkeit eines "Abschlags" vgl. insbesondere BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05, jurisRn 26 am Ende; ferner SG Düsseldorf vom 16.02.2005, S 35 SO 28/05 ER jurisRn 26; LSG Baden-Württemberg 29.01.2007, L 7 SO 5672/06 ER-B jurisRn 5; LSG Berlin-Brandenburg vom 02.02.2006, L 14 B 1157/05 AS ER - 70 % - abweichend LSG Niedersachsen-Bremen v. 28.4.2005, L 8 AS 57/05 ER, jurisRn 33; LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 05.02.2007, L 8 B 211/06 jurisRn 15).

  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG

    Auszug aus LSG Bayern, 23.03.2009 - L 8 SO 36/09
    Ist eine abschließende Prüfung im Rahmen der für das Eilverfahren zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, ist - sofern ein Zustehen des Hauptsacheanspruchs immerhin möglich ist - eine Güter- und Folgenabwägung (dazu BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 juris Rn 25; vom 06.02.2007, 1 BvR 3101/06; vom 25.02.2009 1 BvR 120/09 juris Rn 11) unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen des § 86 b Abs. 2 S. 2 SGG durchzuführen.

    Ist bei dem Betroffenen - wie im vorliegenden Fall, in dem es um existenzsichernde Leistungen geht - ohne die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes eine schwere Verletzung in seinen Rechten im Sinne der zur Existenzsicherung nach dem SGB II bzw. im Sinne der zu den existenziell bedeutsamen Leistungen der Krankenversicherung entwickelten Rechtsprechung des BVerfG möglich, ist danach entweder eine abschließende Prüfung der Hauptsache durchzuführen oder eine Güter- und Folgenabwägung vorzunehmen (vgl. für den Bereich der Existenzsicherung BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 jurisRn 25; zu Leistungen nach dem SGB V Beschluss vom 06.02.2007, 1 BvR 3101/06; vom 25.02.2009 1 BvR 120/09 jurisRn 11).

  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

    Auszug aus LSG Bayern, 23.03.2009 - L 8 SO 36/09
    Ist eine abschließende Prüfung im Rahmen der für das Eilverfahren zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, ist - sofern ein Zustehen des Hauptsacheanspruchs immerhin möglich ist - eine Güter- und Folgenabwägung (dazu BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 juris Rn 25; vom 06.02.2007, 1 BvR 3101/06; vom 25.02.2009 1 BvR 120/09 juris Rn 11) unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen des § 86 b Abs. 2 S. 2 SGG durchzuführen.

    Ist bei dem Betroffenen - wie im vorliegenden Fall, in dem es um existenzsichernde Leistungen geht - ohne die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes eine schwere Verletzung in seinen Rechten im Sinne der zur Existenzsicherung nach dem SGB II bzw. im Sinne der zu den existenziell bedeutsamen Leistungen der Krankenversicherung entwickelten Rechtsprechung des BVerfG möglich, ist danach entweder eine abschließende Prüfung der Hauptsache durchzuführen oder eine Güter- und Folgenabwägung vorzunehmen (vgl. für den Bereich der Existenzsicherung BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 jurisRn 25; zu Leistungen nach dem SGB V Beschluss vom 06.02.2007, 1 BvR 3101/06; vom 25.02.2009 1 BvR 120/09 jurisRn 11).

  • LSG Bayern, 17.02.2011 - L 7 AS 49/08

    Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB II ist nur ein gewöhnlicher Aufenthalt in der

    Auszug aus LSG Bayern, 23.03.2009 - L 8 SO 36/09
    Aktenkundig ist aber eine eidesstattliche Versicherung des H. vom 06.11.2008, abgegeben gegenüber dem LSG in dem Verfahren L 7 AS 49/08.
  • LSG Bayern, 27.06.2006 - L 11 SO 6/06

    Örtliche Zuständigkeit des Leistungsträgers, in dessen Bereich sich der

    Auszug aus LSG Bayern, 23.03.2009 - L 8 SO 36/09
    Unter Inbezugnahme einer "rechtskräftigen Feststellung" des Bayer. Landessozialgerichts vom 27.06.2006, L 11 SO 6/06, führt das SG aus, die abschließende Prüfung der Hauptsache habe ergeben, dass der Ast der geltend gemachte Sozialhilfeanspruch gegen den Ag nicht zustehe.
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus LSG Bayern, 23.03.2009 - L 8 SO 36/09
    Das Gewicht dieser Abwägungselemente wird insbesondere von den jeweils feststellbaren Wahrscheinlichkeiten und der Schwere der drohenden (Grund-) Rechtsverletzung bestimmt (vgl. dazu BVerfG vom 25.7.1996, 1 BvR 638/96: eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage bei entsprechendem Anlass; BVerfG vom 22.11.2002, 1 BvR 1586/02 juris LS 3 und 4 und Rn 9: besonders intensive und nicht nur summarische Prüfung bei mittelbarer Lebensgefahr; BVerfG vom 12.05.2005, aaO, jurisRn 25: abschließende Prüfung bei möglicher Verletzung der Menschenwürde).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.02.2007 - L 8 B 211/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs und

    Auszug aus LSG Bayern, 23.03.2009 - L 8 SO 36/09
    Für einen prozentualen Abschlag spricht auch die in § 31 SGB II vorgesehene Kürzungsmöglichkeit, die zeigt, dass der Gesetzgeber die Gewährung eines vom Regelsatz abweichenden Betrages mit Art. 1 GG für vereinbar hält (zur Möglichkeit eines "Abschlags" vgl. insbesondere BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05, jurisRn 26 am Ende; ferner SG Düsseldorf vom 16.02.2005, S 35 SO 28/05 ER jurisRn 26; LSG Baden-Württemberg 29.01.2007, L 7 SO 5672/06 ER-B jurisRn 5; LSG Berlin-Brandenburg vom 02.02.2006, L 14 B 1157/05 AS ER - 70 % - abweichend LSG Niedersachsen-Bremen v. 28.4.2005, L 8 AS 57/05 ER, jurisRn 33; LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 05.02.2007, L 8 B 211/06 jurisRn 15).
  • SG Düsseldorf, 16.02.2005 - S 35 SO 28/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, verfassungswidrige

    Auszug aus LSG Bayern, 23.03.2009 - L 8 SO 36/09
    Für einen prozentualen Abschlag spricht auch die in § 31 SGB II vorgesehene Kürzungsmöglichkeit, die zeigt, dass der Gesetzgeber die Gewährung eines vom Regelsatz abweichenden Betrages mit Art. 1 GG für vereinbar hält (zur Möglichkeit eines "Abschlags" vgl. insbesondere BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05, jurisRn 26 am Ende; ferner SG Düsseldorf vom 16.02.2005, S 35 SO 28/05 ER jurisRn 26; LSG Baden-Württemberg 29.01.2007, L 7 SO 5672/06 ER-B jurisRn 5; LSG Berlin-Brandenburg vom 02.02.2006, L 14 B 1157/05 AS ER - 70 % - abweichend LSG Niedersachsen-Bremen v. 28.4.2005, L 8 AS 57/05 ER, jurisRn 33; LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 05.02.2007, L 8 B 211/06 jurisRn 15).
  • SG Köln, 28.03.2007 - S 10 SO 2/06

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Bayern, 23.03.2009 - L 8 SO 36/09
    In seinem Urteil vom 27.02.2008 (S 10 SO 2/06) führte das SG aus, die Ast sei auf Leistungen nach dem SGB II zu verweisen und habe daher keinen Anspruch auf Sozialhilfe.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.02.2006 - L 14 B 1157/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - nicht ausreichende Zweifel an der

    Auszug aus LSG Bayern, 23.03.2009 - L 8 SO 36/09
    Für einen prozentualen Abschlag spricht auch die in § 31 SGB II vorgesehene Kürzungsmöglichkeit, die zeigt, dass der Gesetzgeber die Gewährung eines vom Regelsatz abweichenden Betrages mit Art. 1 GG für vereinbar hält (zur Möglichkeit eines "Abschlags" vgl. insbesondere BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05, jurisRn 26 am Ende; ferner SG Düsseldorf vom 16.02.2005, S 35 SO 28/05 ER jurisRn 26; LSG Baden-Württemberg 29.01.2007, L 7 SO 5672/06 ER-B jurisRn 5; LSG Berlin-Brandenburg vom 02.02.2006, L 14 B 1157/05 AS ER - 70 % - abweichend LSG Niedersachsen-Bremen v. 28.4.2005, L 8 AS 57/05 ER, jurisRn 33; LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 05.02.2007, L 8 B 211/06 jurisRn 15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 8 AS 57/05

    Anspruch auf Übernahme von durch die Ausübung eines Umgangsrechts mit den Kindern

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2007 - L 7 SO 5672/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Sozialhilfe für Ausländer - Hilfe zum

  • LSG Bayern, 16.07.2009 - L 8 SO 85/09

    Einstweiliger Rechtsschutz - Anwendbarkeit des § 86b Abs 1 S 4 SGG - Änderung der

    Der Beschluss des Bayer. Landessozialgerichts vom 23. März 2009, Az.: L 8 SO 36/09 B ER, wird dahingehend abgeändert, dass die Verpflichtung zur Gewährung von Leistungen der Grundsicherung in Höhe von 281.- Euro pro Monat nur für den Zeitraum bis zum 31.05.2009 besteht.

    Wegen des Sachverhalts wird auf den Beschluss des Bayer. Landessozialgerichts vom 23. März 2009 in dem Eilverfahren L 8 SO 36/09 B ER Bezug genommen.

    Ein per Eilverfahren sicherungsfähiger Anspruch gegen den Antragsteller und Antragsgegner des Eilverfahrens Az.: L 8 SO 36/09 B ER ist daher zur vollen Überzeugung des Senats ab dem 01.06.2009 nicht mehr gegeben.

  • LSG Bayern, 07.09.2010 - L 8 SO 151/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - fehlender Anordnungsgrund - Sicherung des

    Zur Größenordnung des Bestandteils des Regelsatzes, der nicht der Befriedigung einer gegenwärtigen Notlage dient, sondern der Ansparung für zukünftige Bedarfe wegen einmaliger anfallender Bedarfslagen dient (vgl. dazu den Beschlüsse des entscheidenden Senats vom 23.03.2009, Az.: L 8 SO 36/09 B ER und vom 15.04.2010 Az.: L 8 SO 61/10 B ER sowie vom 03.12.2009, Az.: L 8 SO 191/09 B ER).

    Sie entspricht in etwa dem Bestandteil des Regelsatzes, der nicht der Befriedigung einer gegenwärtigen Notlage dient, sondern der Ansparung für zukünftige Bedarfe wegen einmaliger anfallender Bedarfslagen dient (vgl. dazu den Beschlüsse des entscheidenden Senats vom 23.03.2009, Az.: L 8 SO 36/09 B ER und vom 15.04.2010 Az.: L 8 SO 61/10 B ER sowie vom 03.12.2009, Az.: L 8 SO 191/09 B ER).

  • LSG Bayern, 15.04.2010 - L 8 SO 61/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Zuwarten bis zur endgültigen Entscheidung -

    Eine Bedrohung der pysischen Existenz liegt jedenfalls nicht vor, wenn lediglich ein Bestandteil des Regelsatzes fehlt, der nicht der Befriedigung einer gegenwärtigen Notlage, sondern der Ansparung für zukünftige Bedarfe wegen einmaliger anfallender Bedarfslagen dient (vgl. dazu den Beschluss des entscheidenden Senats vom 23.03.2009, Az.:L 8 SO 36/09 B ER).

    Sie entspricht jedenfalls dem Bestandteil des Regelsatzes, der nicht der Befriedigung einer gegenwärtigen Notlage dient, sondern der Ansparung für zukünftige Bedarfe wegen einmaliger anfallender Bedarfslagen (vgl. dazu den Beschluss des entscheidenden Senats vom 23.03.2009, Az.:L 8 SO 36/09 B ER).

  • LSG Bayern, 13.12.2010 - L 8 SO 207/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums -

    Diese erlaubt auch unter Berücksichtigung des weitgehend aufgezehrten Schonvermögens von 2600 EUR nicht mehr die unmittelbare Befriedigung des existenziellen Bedarfs (vgl. zur Größenordnung des Bestandteils des Regelsatzes, der nicht der Befriedigung einer gegenwärtigen Notlage dient, sondern der Ansparung für zukünftige Bedarfe wegen einmaliger anfallender Bedarfslagen dient, Beschlüsse des entscheidenden Senats vom 23.03.2009, Az.: L 8 SO 36/09 B ER, vom 07.09.2010, Az.: L 8 SO 151/10 B ER und vom 15.04.2010 Az.: L 8 SO 61/10 B ER sowie vom 03.12.2009, Az.: L 8 SO 191/09 B ER).
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