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   LSG Bayern, 23.05.2012 - L 10 AL 32/09   

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https://dejure.org/2012,16935
LSG Bayern, 23.05.2012 - L 10 AL 32/09 (https://dejure.org/2012,16935)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23.05.2012 - L 10 AL 32/09 (https://dejure.org/2012,16935)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - L 10 AL 32/09 (https://dejure.org/2012,16935)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Aufhebung der Bewilligung von Alg bei fehlender Mitteilung einer Aufnahme einer mehr als kurzzeitigen Tätigkeit.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus LSG Bayern, 23.05.2012 - L 10 AL 32/09
    Es ist also nicht ein objektiver, sondern ein subjektiver Sorgfaltsmaßstab anzulegen; es gilt der subjektive Fahrlässigkeitsbegriff (vgl. BSG, Urteil vom 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R, SozR 3-1300 § 45 Nr. 45 - zitiert nach juris -).
  • LSG Bayern, 27.05.2004 - L 10 AL 199/02

    Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosengeld (Alg) sowie Rückerstattung

    Auszug aus LSG Bayern, 23.05.2012 - L 10 AL 32/09
    Insofern liegt hier eine Sorgfaltspflichtverletzung vor, da der Kläger gegen die ihm im nachweislich ausgehändigten Merkblatt 1 für Arbeitslose, dessen Kenntnisnahme der Kläger unterschriftlich am 06.05.2004 bestätigt hat, bekannt gemachte Mitteilungspflicht bezüglich entsprechender Veränderungen der Arbeitszeit und einer Beschäftigungsaufnahme im Hinblick auf seine Nebentätigkeit verstoßen hat (vgl dazu Urteile des Senats vom 27.05.2004 - L 10 AL 199/02 und 17.12.2007 - L 10 AL 66/07; Schütze in: von Wulffen, SGB X, 7. Aufl, § 45 Rn 57).
  • LSG Bayern, 17.12.2007 - L 10 AL 66/07

    Voraussetzungen der rückwirkenden Aufhebung einer Bewilligung von

    Auszug aus LSG Bayern, 23.05.2012 - L 10 AL 32/09
    Insofern liegt hier eine Sorgfaltspflichtverletzung vor, da der Kläger gegen die ihm im nachweislich ausgehändigten Merkblatt 1 für Arbeitslose, dessen Kenntnisnahme der Kläger unterschriftlich am 06.05.2004 bestätigt hat, bekannt gemachte Mitteilungspflicht bezüglich entsprechender Veränderungen der Arbeitszeit und einer Beschäftigungsaufnahme im Hinblick auf seine Nebentätigkeit verstoßen hat (vgl dazu Urteile des Senats vom 27.05.2004 - L 10 AL 199/02 und 17.12.2007 - L 10 AL 66/07; Schütze in: von Wulffen, SGB X, 7. Aufl, § 45 Rn 57).
  • LSG Bayern, 14.12.2016 - L 10 AL 52/14

    Aufhebung und Erstattung von Arbeitslosengeld

    Es ist nicht ein objektiver, sondern ein subjektiver Sorgfaltsmaßstab anzulegen; es gilt der subjektive Fahrlässigkeitsbegriff (vgl. BSG, Urteil vom 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R; Urteil des Senats vom 23.05.2012 - L 10 AL 32/09).

    Die Erstattung der von der Beklagten für den Kläger in diesem Zeitraum geleisteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 5.389,60 EUR folgt aus § 335 Abs. 1 u. 5 SGB III. Der Kläger hat pflichtwidrig die Beschäftigungsaufnahme jedenfalls nicht in vollem Umfang angezeigt, so dass das Erstattungsverlangen hinsichtlich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auch nicht unbillig ist (vgl. dazu Urteil des Senats vom 23.05.2012 - L 10 AL 32/09 - m. w. N.).

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