Rechtsprechung
LSG Bayern, 23.07.2009 - L 8 AL 340/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - arbeitsgerichtlicher Vergleich - tatsächlicher Grund der Vertragsbeendigung - wichtiger Grund - arbeitsvertragswidriges Verhalten - Strafanzeige gegen Arbeitgeber - Beginn der Sperrzeit - Freistellung des Arbeitnehmers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Illoyales Verhalten eines Arbeitnehmers durch Erstattung einer Anzeige bei den Aufsichtsbehörden ohne den vorherigen Versuch einer innerbetrieblichen Abhilfe; Rechtfertigung einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ohne vorherige Abmahnung aufgrund ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe nach arbeitsgerichtlichem Vergleich
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 27.06.2006 - S 5 AL 1489/03
- LSG Bayern, 23.07.2009 - L 8 AL 340/06
- BSG - B 11 AL 172/09 B (anhängig)
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2014 - L 9 AL 236/13
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung; …
Gleichwohl steht es dem Kläger in der hier bestehenden Konstellation im Rahmen seiner Herrschaft über den Streitgegenstand frei, nicht (nur) ein Anfechtungs- und Leistungsbegehren gerichtet auf Gewährung von Arbeitslosengeld geltend zu machen und gegen den Sperrzeitbescheid zusammen mit dem Ablehnungsbescheid zu klagen, sondern sich isoliert gegen den Sperrzeitbescheid zu wenden (so unter Verweis auf die Dispositionsmaxime wohl ebenfalls: Bayrisches LSG, Urteil vom 23.07.2009, Az. L 8 AL 340/06, juris. Rn. 21) und den Ablehnungsbescheid in einem gesonderten Verfahren gerichtlich anzugreifen. - SG Karlsruhe, 17.06.2010 - S 13 AL 3975/09
Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - arbeitsvertragswidriges …
Die Klage ist als kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (vgl. dazu wegen der Einheit des Sperrzeit- und des Bewilligungsbescheids das Urteil des Bay. LSG vom 23.07.2009, L 8 AL 340/06) zulässig und begründet.