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LSG Bayern, 24.01.2012 - L 2 SF 385/11 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- openjur.de
Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit - scharfe Reaktion des Gutachters nach Provokation durch Beteiligten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 06.10.2011 - S 31 SF 938/11
- LSG Bayern, 24.01.2012 - L 2 SF 385/11 B
Papierfundstellen
- NZS 2012, 519 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2012 - L 17 U 30/06
Unfallversicherung
Der Grund, der das Misstrauen rechtfertigt, muss bei objektiver und vernünftiger Würdigung vom Standpunkt der Partei aus vorliegen (vgl. nur Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24.01.2012, L 2 SF 385/11 B, Rn. 11). - LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2012 - L 17 U 645/11
Ablehnungsfrist endet mit Frist zur Stellungnahme!
In diesem Fall endet die Frist für den Ablehnungsantrag mit dem Ablauf der Frist, die das Gericht den Beteiligten zur Stellungnahme zum Gutachten eingeräumt hat (so auch Bayrisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24.01.2012, Az.: L 2 SF 385/11 B, Rn. 10).