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   LSG Bayern, 24.01.2019 - L 17 U 123/14   

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https://dejure.org/2019,5319
LSG Bayern, 24.01.2019 - L 17 U 123/14 (https://dejure.org/2019,5319)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24.01.2019 - L 17 U 123/14 (https://dejure.org/2019,5319)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24. Januar 2019 - L 17 U 123/14 (https://dejure.org/2019,5319)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung einer Berufskrankheit nach Nr. 1317 der Anlage 1 zur BKV; Einwirkung von organischen Lösungsmitteln; Kausalzusammenhang zwische...

  • rewis.io

    Ärztlicher Sachverständiger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BKV Anlage 1 Nr. 1317 ; SGB VII § 7 Abs. 1
    Anerkennung einer Berufskrankheit nach Nr. 1317 der Anlage 1 zur BKV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 24.01.2019 - L 17 U 123/14
    Es muss sich unter Würdigung des Beweisergebnisses ein solcher Grad von Wahrscheinlichkeit ergeben, dass ernste Zweifel hinsichtlich eine anderen Möglichkeit ausscheiden und nach der geltenden ärztlichen wissenschaftlichen Lehrmeinung der Möglichkeit einer beruflichen Verursachung nach sachgerechter Abwägung aller wesentlichen Umstände gegenüber den anderen in Frage kommenden Möglichkeiten ein so deutliches Übergewicht zukommt, dass darauf die richterliche Überzeugung gestützt werden kann (s. dazu u.a. BSG vom 21.03.2006 - B 2 U 19/05 R, juris Rn. 16; vom 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B, juris Rn. 4 m.w.N.; vom 02.02.1978 - 8 RU 66/77, juris Rn. 13).

    Die Beweisanforderungen bei der hinreichenden Wahrscheinlichkeit sind somit höher als bei der überwiegenden Wahrscheinlichkeit (Glaubhaftmachung im Sinne eines Beweismaßstabs, vgl. dazu BSG vom 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B, juris Rn. 5).

    Überwiegende Wahrscheinlichkeit bedeutet die gute Möglichkeit, dass der Vorgang sich so zugetragen hat, wobei durchaus gewisse Zweifel bestehen bleiben können; dieser Beweismaßstab ist durch seine Relativität gekennzeichnet (vgl. BSG vom 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B, juris Rn. 5 und Orientierungssatz; vom 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R, juris Rn. 116; vom 17.04.2013 - B 9 V 3/12 R, juris Rn. 36; Keller, a.a.O., Rn. 3d m.w.N.; zum Zivilrecht BGH vom 11.09.2003 - IX ZB 37/03, juris Rn. 8; vom 15.06.1994 - IV ZB 6/94).

  • LSG Bayern, 16.12.2014 - L 18 U 364/12

    Zu Beweisanforderungen an das Vorliegen einer Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Bayern, 24.01.2019 - L 17 U 123/14
    Polyneuropathien i.S. der BK 1317 sind also nur durch sonstige toxische Agenzien hervorgerufene distal-symmetrische Polyneuropathien, nicht aber asymmetrisch-multifokale Polyneuropathien (vgl. Bayerisches Landessozialgericht v. 16.12.2014 - L 18 U 364/12 ZVW, juris Rn. 27).

    Unter einer toxischen Enzephalopathie ist nach alledem eine nicht entzündliche Erkrankung oder Schädigung des Gehirns zu verstehen, die ihre Ursache in einer akuten oder chronischen Schädigung durch giftige Substanzen hat (vgl. Bayerisches Landessozialgericht v. 16.12.2014 - L 18 U 364/12 ZVW, juris Rn. 39).

  • BSG, 27.06.2017 - B 2 U 17/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit Nr 3102 - forstwirtschaftlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 24.01.2019 - L 17 U 123/14
    Dass die berufsbedingte Erkrankung gegebenenfalls den Leistungsfall auslösende Folgen nach sich zieht (haftungsausfüllenden Kausalität), ist keine Bedingung für die Feststellung einer Listen-BK (std. Rechtsprechung des BSG, vgl. u.a. BSG vom 20.03.2018 - B 2 U 5/16 R, juris Rn. 12; vom 27.06.2017 - B 2 U 17/15 R, juris Rn. 13 jeweils m.w.N.).

    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt indes die hinreichende Wahrscheinlichkeit, allerdings nicht die bloße Möglichkeit (vgl. u.a. BSG vom 20.03.2018 - B 2 U 5/16 R, juris Rn. 12; vom 27.06.2017 - B 2 U 17/15 R, juris Rn. 13 jeweils m.w.N.).

  • BSG, 20.03.2018 - B 2 U 5/16 R

    Feststellung einer Berufskrankheit nach Nr. 2112 der Anlage 1 zur BKV

    Auszug aus LSG Bayern, 24.01.2019 - L 17 U 123/14
    Dass die berufsbedingte Erkrankung gegebenenfalls den Leistungsfall auslösende Folgen nach sich zieht (haftungsausfüllenden Kausalität), ist keine Bedingung für die Feststellung einer Listen-BK (std. Rechtsprechung des BSG, vgl. u.a. BSG vom 20.03.2018 - B 2 U 5/16 R, juris Rn. 12; vom 27.06.2017 - B 2 U 17/15 R, juris Rn. 13 jeweils m.w.N.).

    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt indes die hinreichende Wahrscheinlichkeit, allerdings nicht die bloße Möglichkeit (vgl. u.a. BSG vom 20.03.2018 - B 2 U 5/16 R, juris Rn. 12; vom 27.06.2017 - B 2 U 17/15 R, juris Rn. 13 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung;

    Auszug aus LSG Bayern, 24.01.2019 - L 17 U 123/14
    Überwiegende Wahrscheinlichkeit bedeutet die gute Möglichkeit, dass der Vorgang sich so zugetragen hat, wobei durchaus gewisse Zweifel bestehen bleiben können; dieser Beweismaßstab ist durch seine Relativität gekennzeichnet (vgl. BSG vom 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B, juris Rn. 5 und Orientierungssatz; vom 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R, juris Rn. 116; vom 17.04.2013 - B 9 V 3/12 R, juris Rn. 36; Keller, a.a.O., Rn. 3d m.w.N.; zum Zivilrecht BGH vom 11.09.2003 - IX ZB 37/03, juris Rn. 8; vom 15.06.1994 - IV ZB 6/94).
  • BSG, 21.03.2006 - B 2 U 19/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Ausland - haftungsbegründende

    Auszug aus LSG Bayern, 24.01.2019 - L 17 U 123/14
    Es muss sich unter Würdigung des Beweisergebnisses ein solcher Grad von Wahrscheinlichkeit ergeben, dass ernste Zweifel hinsichtlich eine anderen Möglichkeit ausscheiden und nach der geltenden ärztlichen wissenschaftlichen Lehrmeinung der Möglichkeit einer beruflichen Verursachung nach sachgerechter Abwägung aller wesentlichen Umstände gegenüber den anderen in Frage kommenden Möglichkeiten ein so deutliches Übergewicht zukommt, dass darauf die richterliche Überzeugung gestützt werden kann (s. dazu u.a. BSG vom 21.03.2006 - B 2 U 19/05 R, juris Rn. 16; vom 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B, juris Rn. 4 m.w.N.; vom 02.02.1978 - 8 RU 66/77, juris Rn. 13).
  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 24.01.2019 - L 17 U 123/14
    Überwiegende Wahrscheinlichkeit bedeutet die gute Möglichkeit, dass der Vorgang sich so zugetragen hat, wobei durchaus gewisse Zweifel bestehen bleiben können; dieser Beweismaßstab ist durch seine Relativität gekennzeichnet (vgl. BSG vom 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B, juris Rn. 5 und Orientierungssatz; vom 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R, juris Rn. 116; vom 17.04.2013 - B 9 V 3/12 R, juris Rn. 36; Keller, a.a.O., Rn. 3d m.w.N.; zum Zivilrecht BGH vom 11.09.2003 - IX ZB 37/03, juris Rn. 8; vom 15.06.1994 - IV ZB 6/94).
  • BSG, 27.03.1958 - 8 RV 387/55
    Auszug aus LSG Bayern, 24.01.2019 - L 17 U 123/14
    Für den Vollbeweis ist keine absolute, jeden möglichen Zweifel und jede Möglichkeit des Gegenteils ausschließende Gewissheit zu fordern, vielmehr genügt für die entsprechende richterliche Überzeugung ein der Gewissheit nahekommender Grad von Wahrscheinlichkeit (BSG vom 27.03.1958 - 8 RV 387/55, juris Rn. 16).
  • BGH, 15.06.1994 - IV ZB 6/94

    Sorgfaltspflichten des Zustellungsempfängers bei Niederlegung eines Schriftstücks

    Auszug aus LSG Bayern, 24.01.2019 - L 17 U 123/14
    Überwiegende Wahrscheinlichkeit bedeutet die gute Möglichkeit, dass der Vorgang sich so zugetragen hat, wobei durchaus gewisse Zweifel bestehen bleiben können; dieser Beweismaßstab ist durch seine Relativität gekennzeichnet (vgl. BSG vom 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B, juris Rn. 5 und Orientierungssatz; vom 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R, juris Rn. 116; vom 17.04.2013 - B 9 V 3/12 R, juris Rn. 36; Keller, a.a.O., Rn. 3d m.w.N.; zum Zivilrecht BGH vom 11.09.2003 - IX ZB 37/03, juris Rn. 8; vom 15.06.1994 - IV ZB 6/94).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Bayern, 24.01.2019 - L 17 U 123/14
    Es muss sich unter Würdigung des Beweisergebnisses ein solcher Grad von Wahrscheinlichkeit ergeben, dass ernste Zweifel hinsichtlich eine anderen Möglichkeit ausscheiden und nach der geltenden ärztlichen wissenschaftlichen Lehrmeinung der Möglichkeit einer beruflichen Verursachung nach sachgerechter Abwägung aller wesentlichen Umstände gegenüber den anderen in Frage kommenden Möglichkeiten ein so deutliches Übergewicht zukommt, dass darauf die richterliche Überzeugung gestützt werden kann (s. dazu u.a. BSG vom 21.03.2006 - B 2 U 19/05 R, juris Rn. 16; vom 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B, juris Rn. 4 m.w.N.; vom 02.02.1978 - 8 RU 66/77, juris Rn. 13).
  • BSG, 27.04.1972 - 2 RU 147/71

    Abkommen mit Belgien - Auslegungsregelung - Rentenzahlung

  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 3/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

  • LSG Bayern, 04.02.2015 - L 2 U 430/12

    Atemwegserkrankung, Berufskrankheit, Flugbegleiter

  • BSG, 05.09.2019 - B 2 U 59/19 B

    Unzureichend begründete Nichtzulassungsbeschwerde

    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 24. Januar 2019 - L 17 U 123/14 - wird als unzulässig verworfen.
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