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   LSG Bayern, 24.05.2017 - L 1 R 429/15   

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https://dejure.org/2017,22914
LSG Bayern, 24.05.2017 - L 1 R 429/15 (https://dejure.org/2017,22914)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24.05.2017 - L 1 R 429/15 (https://dejure.org/2017,22914)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - L 1 R 429/15 (https://dejure.org/2017,22914)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses eines Wechsels von einer Altersrente in eine andere Altersrente

  • rewis.io

    Kein Anspruch auf die Gewährung einer abschlagsfreien Rente für besonders langjährige Versicherte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses eines Wechsels von einer Altersrente in eine andere Altersrente

  • rechtsportal.de

    SGB § 34 Abs. 4; SGB VI § 236 ; SGB VI § 236b
    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses eines Wechsels von einer Altersrente in eine andere Altersrente

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Bayern, 20.07.2011 - L 20 R 259/11

    Gesetzliche Rentenversicherung - Wechsel der Rentenart - Altersrente nach

    Auszug aus LSG Bayern, 24.05.2017 - L 1 R 429/15
    In diesen Fällen liegt - wie schon nach geltendem Recht - kein Wechsel vor." Auf Auslegungsfragen zur Reichweite des zweiten Ausschlussgrunds (vgl. auch Urteil des Bayer. Landessozialgerichts - LSG - vom 20.07.2011 - L 20 R 259/11) kommt es hier allerdings nicht entscheidend an, weil bereits der erste Ausschlussgrund (Bestandskraft des Altersrentenbescheids) gegeben ist.

    Diese Regelung ist auch verfassungsgemäß (BSG, a.a.O., und Bayer. LSG, Urteile vom 20.07.2011 - L 20 R 259/11 - und vom 29.02.2016 - L 13 R 784/13 -).

  • LSG Bayern, 29.02.2016 - L 13 R 784/13

    § 34 Abs. 3 SGB VI ist verfassungsgemäß.

    Auszug aus LSG Bayern, 24.05.2017 - L 1 R 429/15
    Diese Regelung ist auch verfassungsgemäß (BSG, a.a.O., und Bayer. LSG, Urteile vom 20.07.2011 - L 20 R 259/11 - und vom 29.02.2016 - L 13 R 784/13 -).

    § 34 Abs. 4 SGB VI soll damit Dispositionen zu Lasten der Versichertengemeinschaft ausschließen (Bayer. LSG vom 29.02.2016, a.a.O.).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 58/01 R

    Neubewertung einer Altersrente bei Vollendung des 65. Lebensjahres -

    Auszug aus LSG Bayern, 24.05.2017 - L 1 R 429/15
    Die Klarstellung war erforderlich, nachdem zuvor der 4. Senat des BSG die Auffassung vertreten hatte, auch nach Einführung des Rentenreformgesetzes 1992 sei das zuvor bestehende "System von mehreren Rechtsgrundlagen für das eine (Stamm-) Recht" weitergeführt worden und § 89 SGB VI garantiere einen Höchstwert in den Fällen, in denen eine weitere Rechtsgrundlage für ein Recht auf Altersrente erfüllt sei (vgl. Urteil vom 09.04.2002 - Az. B 4 RA 58/01 R).
  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 44/06 R

    Ausschluss des Wechsels von einer bindend festgestellten Alterrente in eine

    Auszug aus LSG Bayern, 24.05.2017 - L 1 R 429/15
    Das Vertrauen auf den Fortbestand der Möglichkeit eines Wechsels von einer bindend festgestellten Rente wegen Alters in eine andere Rente wegen Alters ist über die allgemeine Regelung des § 300 hinaus nicht geschützt (BSG, Urteil vom 26.07.2007 - B 13 R 44/06 R; Gürtner in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 92. EL Dezember 2016, Rn. 51).
  • BSG, 06.02.1991 - 5 RJ 18/89

    Rücknahme des Antrags auf Beitragserstattung nach Abtretung des Anspruchs

    Auszug aus LSG Bayern, 24.05.2017 - L 1 R 429/15
    Diese Bewilligung kann auch nachträglich nicht mehr durch eine Rücknahme des Antrags auf Altersrente wegen Altersteilzeit gegenstandslos werden (zur Rücknahme eines Antrags, vgl. BSG, Urteil vom 06.02.1991 - 13/5 RJ 18/89 -, BSGE 68, 144-148).
  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08

    Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr

    Auszug aus LSG Bayern, 24.05.2017 - L 1 R 429/15
    Dass die in § 77 SGB VI vorgesehenen Rentenabschläge nicht verfassungswidrig sind, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mehrfach entschieden (vgl. zuletzt BVerfG Beschluss vom 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08 und 1 BvR 555/09).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2017 - L 7 R 2725/17
    Der Gesetzgeber hat es auch insofern bei der Vorschrift des § 34 Abs. 4 Nr. 3 SGB VI belassen, so dass - wie vorliegend - nach bindender Bewilligung einer Altersrente mit Rentenabschlag ein Wechsel in die abschlagfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte im Sinne des § 236b SGB VI ausgeschlossen ist (Urteil des Senats vom 21. Mai 2015 - L 7 R 5354/14 - juris Rdnr. 24 m.w.N.; Landessozialgericht [LSG] Bayern, Urteil vom 24. Mai 2017 - L 1 R 429/15 - juris Rdnr. 32 f.).

    aa) Der Senat hat zum einen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 34 Abs. 4 SGB VI (bereits Urteil des Senats vom 21. Mai 2015 - L 7 R 5354/14 - juris Rdnr. 22 m.w.N.; Urteil des Senats vom 7. Juli 2016 - L 7 R 273/15 - juris Rdnr. 33; ebenso BSG, Urteil vom 26. Juli 2007 - B 13 R 44/06 R - juris Rdnr. 27; LSG Bayern, Urteil vom 24. Mai 2017 - L 1 R 429/15 - juris Rdnr. 34).

    Das Vertrauen auf den Fortbestand der Möglichkeit eines Wechsels von einer bindend festgestellten Altersrente in eine andere Rente wegen Alters ist über die allgemeine Regelung des § 300 SGB VI hinaus nicht geschützt (BSG, Urteil vom 26. Juli 2007 - B 13 R 44/06 R - juris Rdnr. 27; Urteil des Senats vom 21. Mai 2015 - L 7 R 5354/14 - juris Rdnr. 22 m.w.N.; LSG Bayern, Urteil vom 24. Mai 2017 - L 1 R 429/15 - juris Rdnr. 31).

    Es kann dahinstehen, ob die Beratungspflicht schon zuvor beginnt, denn jedenfalls vor Beginn eines parlamentarischen Verfahrens besteht eine solche Beratungspflicht nicht (vgl. auch LSG Bayern, Urteil vom 24. Mai 2017 - L 1 R 429/15 - juris Rdnr. 36).

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