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   LSG Bayern, 24.07.2014 - L 15 SF 200/14   

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https://dejure.org/2014,24469
LSG Bayern, 24.07.2014 - L 15 SF 200/14 (https://dejure.org/2014,24469)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24.07.2014 - L 15 SF 200/14 (https://dejure.org/2014,24469)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24. Juli 2014 - L 15 SF 200/14 (https://dejure.org/2014,24469)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Bayern, 06.02.2014 - L 15 SF 13/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vergütung von Auslagen - Reise zum Gericht zwecks

    Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2014 - L 15 SF 200/14
    Die Regelung des § 191 SGG eröffnet für einen Beteiligten nicht die Möglichkeit, eine Erstattung außergerichtlicher Kosten zu verlangen, die nach dem allgemeinen, rechtswegübergreifenden Grundsatz der Beteiligte dann selbst zu tragen hat, wenn ihm nicht der Prozessgegner als Unterliegender außergerichtliche Kosten zu erstatten hat (vgl. Beschluss des Senats vom 06.02.2014, Az.: L 15 SF 13/14).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

    Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2014 - L 15 SF 200/14
    Zwar ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes geboten, was sich aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, das in Art. 19 Abs. 4 GG seinen besonderen Ausdruck findet, ergibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.06.1979, Az.: 1 BvL 97/78).
  • LSG Bayern, 29.07.2014 - L 15 VK 16/13

    Als bei § 48 SGB X beachtliche Verschlimmerung kommen nur die Verschlimmerung

    Vorgelegen haben neben den Versorgungsakten des Beklagten die Akten des Bayer. LSG zu den Aktenzeichen L 18 V 8/04, L 5 AR 23/05 V, L 15 V 6/06 und L 15 SF 200/14, die Akten des SG Bayreuth zu den Aktenzeichen S 10 V 27/03, S 10 V 11/04 ZVW und, die Behindertenakten des Beklagten in Kopie, die Akten des Verwaltungsgerichts Berlin zum Aktenzeichen und die Akten des Bundesministeriums der Finanzen zum Aktenzeichen V B 4 - O 1478/06/0178.

    Ein Anspruch des Klägers auf einen Fahrtkostenvorschuss, um ihm die Anwesenheit bei der mündlichen Verhandlung auf Kosten der Staatskasse zu ermöglichen, resultiert weder aus dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz noch aus einer entsprechenden Anwendung der Regelungen zur Prozesskostenhilfe (vgl. Beschlüsse des Senats vom 25.07.2014, Az.: L 15 VK 16/13, bzw. L 15 SF 200/14).

  • LSG Bayern, 01.10.2015 - L 15 RF 32/15

    Für das Kostengericht bindende Festlegungen des Hauptsacheverfahrens

    Die vom Gericht der Hauptsache als gesetzlicher Richter getroffenen Festlegungen sind für den Kostenbeamten bzw. das Gericht der Kostensache unabhängig von deren materiellen Richtigkeit grundsätzlich bindend (allgemeiner Grundsatz im Kostenrecht, vgl. zum JVEG: Beschlüsse des Senats vom 16.02.2012, Az.: L 15 SF 204/11, vom 24.07.2014, Az.: L 15 SF 200/14 [explizit zur Frage des Gebotenseins des Erscheinens i. S. d. § 191 SGG], und vom 11.08.2015, Az.: L 15 RF 29/15; zum Gerichtskostengesetz - GKG -: Beschluss des Senats vom 10.04.2015, Az.: L 15 SF 83/15 E).
  • LSG Bayern, 08.10.2015 - L 15 RF 41/15

    Für das Kostengericht bindende Festlegungen des Hauptsachegerichts

    Die vom Gericht der Hauptsache als gesetzlicher Richter getroffenen Festlegungen sind für den Kostenbeamten bzw. das Gericht der Kostensache unabhängig von deren materiellen Richtigkeit grundsätzlich bindend (allgemeiner Grundsatz im Kostenrecht, vgl. zum JVEG: Beschlüsse des Senats vom 16.02.2012, Az.: L 15 SF 204/11, vom 24.07.2014, Az.: L 15 SF 200/14 [explizit zur Frage des Gebotenseins des Erscheinens i.S.d. § 191 SGG], vom 11.08.2015, Az.: L 15 RF 29/15, und vom 01.10.2015, Az.: L 15 RF 32/15 [wiederum explizit zur Frage des Gebotenseins des Erscheinens i.S.d. § 191 SGG]; zum Gerichtskostengesetz - GKG -: Beschluss des Senats vom 10.04.2015, Az.: L 15 SF 83/15 E).
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