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   LSG Bayern, 24.07.2014 - L 15 VK 16/13   

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https://dejure.org/2014,57288
LSG Bayern, 24.07.2014 - L 15 VK 16/13 (https://dejure.org/2014,57288)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24.07.2014 - L 15 VK 16/13 (https://dejure.org/2014,57288)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24. Juli 2014 - L 15 VK 16/13 (https://dejure.org/2014,57288)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung eines Fahrtkostenvorschusses für die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung; Notwendigkeit der Fahrt zum Gericht; Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JVEG § 3; SGG § 183; SGG § 191; ZPO §§ 114 ff
    Entschädigung von Beteiligten im sozialgerichtlichen Verfahren; Anspruch auf Gewährung eines Fahrtkostenvorschusses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 21.11.1996 - 25 W 2981/96

    Anspruch auf Reisekostenvorschuß der bedürftigen Partei

    Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2014 - L 15 VK 16/13
    Als notwendig ist die persönliche Anwesenheit der Partei daher auch dann anzusehen, wenn eine vermögende Partei aus verständlichen Erwägungen und nach einer Gesamtabwägung aller Umstände an dem Termin teilnehmen würde; denn durch die Gewährung von PKH soll die bedürftige Partei hinsichtlich ihres Rechtsschutzes in die gleiche Lage wie eine vermögende versetzt werden (vgl. OLG München, Beschluss vom 21.11.1996, Az.: 25 W 2981/96; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.03.2007, Az.: L 7 SO 258/07 NZB).
  • LSG Bayern, 03.05.2012 - L 15 SB 53/12

    Wegen Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2014 - L 15 VK 16/13
    Dies bedeutet aber auch, dass mit der Gewährung von PKH keine Besserstellung des PKH-Empfängers gegenüber einem vernünftig denkenden bemittelten Kläger erzeugt werden oder ein Anreiz zu einem Prozessverhalten gesetzt werden darf, das ein vernünftig denkender bemittelter Kläger so nicht wählen würde (ähnlich vgl. Beschluss des Senats vom 03.05.2012, Az.: L 15 SB 53/12 B PKH).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

    Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2014 - L 15 VK 16/13
    In diesem Zusammenhang sind auch verfassungsrechtliche Gesichtspunkte von Belang, nämlich der allgemeine grundgesetzliche Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz - GG -) (vgl. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 08.06.2006, Az.: VII B 323/05) und der allgemeine Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, das in Art. 19 Abs. 4 GG seinen besonderen Ausdruck findet, die das PKH-Recht maßgeblich prägen (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 13.06.1979, Az.: 1 BvL 97/78).
  • OLG München, 30.10.1984 - 25 W 2718/84
    Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2014 - L 15 VK 16/13
    Dabei ist auch die Notwendigkeit der Fahrt zum Gericht zu prüfen, denn nur die Kosten einer notwendigen Teilnahme können erstattet werden (vgl. Oberlandesgericht München, Beschluss vom 30.10.1984, Az.: 25 W 2718/84).
  • BVerfG, 22.06.2007 - 1 BvR 681/07

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2014 - L 15 VK 16/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG (vgl. z.B. Beschluss vom 22.06.2007, Az.: 1 BvR 681/07) ist Sinn und Zweck des PKH-Rechts eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2007 - L 7 SO 258/07

    Rechtliches Gehör - faires Verfahren - Fahrtkosten für mittellosen Kläger

    Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2014 - L 15 VK 16/13
    Als notwendig ist die persönliche Anwesenheit der Partei daher auch dann anzusehen, wenn eine vermögende Partei aus verständlichen Erwägungen und nach einer Gesamtabwägung aller Umstände an dem Termin teilnehmen würde; denn durch die Gewährung von PKH soll die bedürftige Partei hinsichtlich ihres Rechtsschutzes in die gleiche Lage wie eine vermögende versetzt werden (vgl. OLG München, Beschluss vom 21.11.1996, Az.: 25 W 2981/96; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.03.2007, Az.: L 7 SO 258/07 NZB).
  • BFH, 08.06.2006 - VII B 323/05

    Reisekostenvorschuss - Beschwerde gegen Ablehnung eines Antrags auf

    Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2014 - L 15 VK 16/13
    In diesem Zusammenhang sind auch verfassungsrechtliche Gesichtspunkte von Belang, nämlich der allgemeine grundgesetzliche Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz - GG -) (vgl. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 08.06.2006, Az.: VII B 323/05) und der allgemeine Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, das in Art. 19 Abs. 4 GG seinen besonderen Ausdruck findet, die das PKH-Recht maßgeblich prägen (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 13.06.1979, Az.: 1 BvL 97/78).
  • LSG Bayern, 14.01.2015 - L 15 SF 239/12

    Kein nachträglicher Verdienstausfall, Flugreise und JVEG

    Sofern dem Beteiligten nicht über die Prozesskostenhilfe die Fahrtkosten zu Gericht gewährt werden (vgl. zu diesem Gesichtspunkt den Beschluss des Senats vom 24.07.2014, Az.: L 15 VK 16/13), kann über die genannte Bekanntmachung dem Beteiligten trotz Mittellosigkeit die Fahrt zum Gericht ermöglicht werden.
  • LSG Bayern, 19.02.2015 - L 15 SF 239/12

    Kein nachträglicher Verdienstausfall, Flugreise und JVEG

    Sofern dem Beteiligten nicht über die Prozesskostenhilfe die Fahrtkosten zu Gericht gewährt werden (vgl. zu diesem Gesichtspunkt den Beschluss des Senats vom 24.07.2014, Az.: L 15 VK 16/13), kann über die genannte Bekanntmachung dem Beteiligten trotz Mittellosigkeit die Fahrt zum Gericht ermöglicht werden.
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