Rechtsprechung
LSG Bayern, 24.07.2014 - L 8 AS 267/14 NZB |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
1. Zur Zulassung der Berufung wegen der Kosten für das Widerspruchsverfahren über eine Mahngebühr in Höhe von 1,15 EUR2. Anschluss an Bay. LSG, Beschluss vom 27.07.2011, L 7 AS 143/11
- BAYERN | RECHT
SGB X § 63 I 1; RVG § 14; § 14 RVG; § 14 Abs. 1 RVG; § 145 SGG; § 63 SGB X
Kosten des Widerspruchsverfahrens, Bedeutung der Sache, unmittelbare Bedeutung für den Auftraggeber, Einzelfallentscheidung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 20.02.2014 - S 13 AS 2240/13
- LSG Bayern, 24.07.2014 - L 8 AS 267/14 NZB
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2016 - L 19 AS 374/16 Im Hinblick auf in höchstrichterlicher Rechtsprechung und umfangreicher Kommentarliteratur zu § 14 RVG (vgl. hierzu LSG Bayern, Beschluss vom 24.07.2014 - L 8 AS 267/14 NZB) gegebenen Auslegungshilfen zur Bemessung einer Rahmengebühr ist die Rechtsfrage - Bemessung einer Geschäftsgebühr für ein Widerspruchsverfahren gegen eine Mahngebühr - als nicht schwierig anzusehen.
Bei der Festsetzung der angemessenen Gebühr i.S.d. § 14 Abs. 1 RVG handelt es sich jeweils um eine Einzelfallentscheidung (LSG Bayern, Beschluss vom 24.07.2014 - L 8 AS 267/14 NZB).
- SG Augsburg, 29.03.2017 - S 14 AS 210/17
Höhe der Bundesagentur für Arbeit zu erstattenden Rechtsanwaltsgebühren für ein …
Denn bei der Festsetzung der angemessenen Gebühr im Sinne des § 14 Abs. 1 RVG handelt es sich stets um eine Einzelfallentscheidung (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24.07.2014, Az.: L 8 AS 267/14 NZB, juris). - SG Augsburg, 30.03.2017 - S 14 AS 210/17
Die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts im Vorverfahren sind …
Denn bei der Festsetzung der angemessenen Gebühr im Sinne des § 14 Abs. 1 RVG handelt es sich stets um eine Einzelfallentscheidung (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24.07.2014, Az.: L 8 AS 267/14 NZB, juris). - SG Augsburg, 29.03.2017 - S 14 AS 36/17
Bemessung der Geschäftsgebühr für ein isoliertes Vorverfahren wegen einer von der …
Zum einen unterscheidet sich die vorliegende Fallkonstellation - wie oben aufgezeigt - in wesentlicher Hinsicht von der Konstellation, die das BSG unter dem 09.03.2016 (Az.: B 14 AS 5/15 R) zu entscheiden hatte, zum anderen handelt es sich bei der Festsetzung der angemessenen Gebühr im Sinne des § 14 Abs. 1 RVG stets um eine Einzelfallentscheidung (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24.07.2014, Az.: L 8 AS 267/14 NZB, juris).
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