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   LSG Bayern, 24.09.2014 - L 8 SO 26/14   

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https://dejure.org/2014,34900
LSG Bayern, 24.09.2014 - L 8 SO 26/14 (https://dejure.org/2014,34900)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24.09.2014 - L 8 SO 26/14 (https://dejure.org/2014,34900)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24. September 2014 - L 8 SO 26/14 (https://dejure.org/2014,34900)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schuldübernahme durch Verwaltungsakt mit Drittwirkung in Form eines Schuldbeitritts (kumulative Schuldübernahme); Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII; Leistungserbringer als Rechtsnachfolger des verstorbenen Hilfebedürftigen; Höhe des Anspruchs bei stationärer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII ; Leistungserbringer als Rechtsnachfolger des verstorbenen Hilfebedürftigen; Höhe des Anspruchs bei stationärer Hilfe zur Pflege; Zahlungsanspruch auf der Grundlage und im Umfang des im Grundverhältnis erklärten ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII ; Leistungserbringer als Rechtsnachfolger des verstorbenen Hilfebedürftigen; Höhe des Anspruchs bei stationärer Hilfe zur Pflege; Zahlungsanspruch auf der Grundlage und im Umfang des im Grundverhältnis erklärten ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 20/11 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Einrichtungsträger als Rechtsnachfolger des

    Auszug aus LSG Bayern, 24.09.2014 - L 8 SO 26/14
    Nach § 19 Abs. 6 SGB XII steht der Anspruch auf Leistungen für Einrichtungen, soweit die Leistung den Berechtigten erbracht worden wäre, nach ihrem Tode demjenigen zu, der die Leistung erbracht hat (Anschluss an BSG, Urteil vom 20.09.2012, B 8 SO 20/11 R).

    Nach § 19 Abs. 6 SGB XII steht der Anspruch von Berechtigten auf Leistungen für Einrichtungen (oder auf Pflegegeld), soweit die Leistung den Berechtigten erbracht worden wäre, nach ihrem Tode demjenigen zu, der die Leistung erbracht (oder die Pflege geleistet) hat (BSG, Urteil vom 20.09.2012, B 8 SO 20/11 R).

    Dies bedeutet, dass gem. § 27b SGB XII zum Zeitpunkt des jeweiligen Bedarfsanfalls (Fälligkeit der Heimkosten) eine Gegenüberstellung von Bedarf und Einkommen/Vermögen erforderlich ist, und nach § 19 Abs. 6 SGB XII auch der Einrichtung nur der das zu berücksichtigende Einkommen/ Vermögen überschreitende Bedarfsanteil als Leistung nach dem SGB XII gewährt werden kann (BSG, Urteil vom 20.09.2012 B 8 SO 20/11 R).

  • BSG, 01.09.2008 - B 8 SO 12/08 B

    Leistungsempfänger von Sozialhilfe - kostenprivilegierter Personenkreis iS des §

    Auszug aus LSG Bayern, 24.09.2014 - L 8 SO 26/14
    Zur Kostenentscheidung nach § 193 SGG ist zu beachten, dass ein Kläger, der sich eines Rechts als Sonderrechtsnachfolger nach einem verstorbenen Hilfebedürftigen berühmt, zum kostenprivilegierten Personenkreis des § 183 SGG gehört (vgl. zur Stellung des Sonderrechtsnachfolgers nach § 19 Abs. 6 SGB 12 BSG vom 01.09.2008 - B 8 SO 12/08 B = SozR 4-1500 § 183 Nr. 8, BSG Urteil vom13.07.2010 Az.: B 8 SO 13/09 R).
  • BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 13/09 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - kein Anspruchsübergang auf ambulanten

    Auszug aus LSG Bayern, 24.09.2014 - L 8 SO 26/14
    Zur Kostenentscheidung nach § 193 SGG ist zu beachten, dass ein Kläger, der sich eines Rechts als Sonderrechtsnachfolger nach einem verstorbenen Hilfebedürftigen berühmt, zum kostenprivilegierten Personenkreis des § 183 SGG gehört (vgl. zur Stellung des Sonderrechtsnachfolgers nach § 19 Abs. 6 SGB 12 BSG vom 01.09.2008 - B 8 SO 12/08 B = SozR 4-1500 § 183 Nr. 8, BSG Urteil vom13.07.2010 Az.: B 8 SO 13/09 R).
  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Bayern, 24.09.2014 - L 8 SO 26/14
    So führt das BSG im Urteil vom 28.10.2008, Az. B 8 SO 22/07 R, aus: "Gerade zum Pflegeversicherungsrecht hat das BSG nämlich ausgeführt, es handele sich um einen reinen Leistungsbeschaffungsvertrag, mit dem die Erbringung der Sachleistung "Pflege" zugunsten eines einzelnen Versicherten sichergestellt werden solle.
  • BSG, 09.12.2008 - B 8/9b SO 11/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kostenerstattung - Mittagessen als integraler

    Auszug aus LSG Bayern, 24.09.2014 - L 8 SO 26/14
    Auch im Urteil vom 09.12.2008, Az.: B 8/9b SO 11/07 R, RN 16 stellt das BSG nicht in Abrede, dass Kosten des Lebensunterhalts in einer Einrichtung anfallen: "Wie bei einer WfbM sind damit auch Vereinbarungen nach § 76 SGB XII, insbesondere Leistungsvereinbarungen mit und einer Grundpauschale für Unterhalt und Verpflegung (Abs. 2) zu schließen.
  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 17/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung - weiterer

    Auszug aus LSG Bayern, 24.09.2014 - L 8 SO 26/14
    Die Bezugnahme auf die pauschalierten Leistungen nach § 42 wird auch nur als "Rechengröße" (so der Deutsche Verein, Gutachten G 24/04; ebenso Behrend, in: juris PK-SGB XII, § 27b Rn. 9 und 23; BSG, Urteil vom 23.08.2013, B 8 SO 17/12 R) verstanden, und nicht als Leistungsnorm für den individuellen Anspruch des Leistungsberechtigten.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2020 - L 8 SO 109/18

    Rechtmäßigkeit eines Kostenbeitragsbescheids; Ermächtigung zum Erlass von

    § 92a SGB XII enthält keine eigenständige Ermächtigung zum Erlass von Heranziehungsbescheiden (BSG, Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 17/12 R - juris Rn. 16; Bayerisches LSG, Urteil vom 24.9.2014 - L 8 SO 26/14 - juris Rn. 31; Behrend in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 92a Rn. 7; Kiss in: Mergler/Zink, Handbuch der Grundsicherung und Sozialhilfe, Teil II: SGB XII, 46. Ergänzungslieferung, Stand April 2019, § 92a Rn. 5a).
  • BSG, 23.06.2015 - B 8 SO 92/14 B

    Aufwerfen einer grundsätzlich bedeutenden Rechtsfrage

    L 8 SO 26/14 (Bayerisches LSG).
  • SG Heilbronn, 13.04.2021 - S 2 SO 445/20

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Unterbringung - Heranziehung zu einem

    § 92a Abs. 2 SGB XII (in der bis 31.12.2019 geltende Fassung vom 02.12.2006, BGBl I 2670) bzw § 92 Abs. 2 SGB XII (idF vom 23.12.2016, BGBl I 3234, gültig ab 01.01.2020) enthält keine eigenständige Ermächtigung zum Erlass von Heranziehungsbescheiden (vgl Bundessozialgericht 23.8.2013, B 8 SO 17/12 R, SozR 4-3500 § 92a Nr. 1 Rn 16; Bayerisches Landessozialgericht 24.09.2014, L 8 SO 26/14, juris Rn 31; LSG Niedersachsen-Bremen 16.01.2020, L 8 SO 109/18; Kokemoor in jurisPK-SGB XII, 3. Aufl, § 92 Rn 15; Bieritz-Harder in LPK-SGB XII, 12. Aufl, § 92 Rn 4).
  • LG Landau/Pfalz, 02.02.2015 - 2 O 262/14

    Pflegeheimvertrag: Vergütungsanspruch des Leistungsträgers gegen den

    Der Leistungserbringer, also der Träger der Pflegeeinrichtungen, erwirbt einen Zahlungsanspruch nur auf der Grundlage und im Umfang des im Grundverhältnis erklärten Schuldbeitritts (abgeleiteter bzw. akzessorischer Zahlungsanspruch); der Leistungserbringer erwirbt dieses Recht auf Zahlung erst durch den Schuldbeitritt selbst - weder hat der Leistungserbringer vor der Bewilligung eine entsprechende eigene Rechtsposition, noch kann er aus eigenem Recht vom Sozialhilfeträger mehr als das dem Hilfeempfänger im Grundverhältnis Bewilligte verlangen (vergleiche Bayerisches Landessozialgericht Urteil vom 24.9.2014, L 8 SO 26/14, Rn. 19 -nach Juris).
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