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   LSG Bayern, 25.02.2013 - L 9 AL 8/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,3018
LSG Bayern, 25.02.2013 - L 9 AL 8/13 B ER (https://dejure.org/2013,3018)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25.02.2013 - L 9 AL 8/13 B ER (https://dejure.org/2013,3018)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25. Februar 2013 - L 9 AL 8/13 B ER (https://dejure.org/2013,3018)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reichweite einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinung im Hinblick auf die Verfügbarkeit für andere Tätigkeiten; Voraussetzungen der Nahtlosigkeitsregelung des § 145 SGB III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Verfügbarkeit bei Arbeitsunfähigkeit; Voraussetzungen der Nahtlosigkeitsregelung des § 145 SGB III

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 356 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Bayern, 15.12.2011 - L 9 AL 66/09

    Arbeitslosengeld - Minderung der Leistungsfähigkeit - Nahtlosigkeitsregelung -

    Auszug aus LSG Bayern, 25.02.2013 - L 9 AL 8/13
    Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schließt daher die Verfügbarkeit nicht von vorneherein aus (vgl. hierzu auch Brand, SGB 111, 6. Auflage 2012, § 138 Rz. 66 a.E. mw.N. aus der Rspr. sowie Senatsentscheidung vom 15.12.2011, Az. L 9 AL 66/09 zitiert nach juris).

    Die Nahtlosigkeitsregelung des § 145 SGB III begründet daher gegenüber der Arbeitsagentur eine Sperrwirkung, die verhindern soll, dass unterschiedliche Entscheidungen der Arbeitsverwaltung und des Rentenversicherungsträgers bezüglich der Frage, ob Erwerbsminderung vorliegt, ergehen (vgl. hierzu Senatsentscheidung vom 15.12.2011 a.a.O.).

    Dies ist dann der Fall, wenn - im Wege einer Prognose - nicht innerhalb von sechs Monaten die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit zu einer versicherungspflichtigen, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassenden Beschäftigung auf dem für den Arbeitslosen in Betracht kommenden Arbeitsmarkt mit Sicherheit zu erwarten ist (vgl. Senatsentscheidung vom 15.12.2011, a.a.O.; Coseriu/Jakob in BeckOK SGB III, Stand 01.12.2011, SGB III § 125 Rz. 7 m.w.N.).

    29 Ohne diese Prognoseentscheidung der Antragsgegnerin wirkt dagegen die Nahtlosigkeitsregelung des § 145 SGB III fort, solange die Voraussetzungen des § 145 SGB III nicht geprüft wurden (zur Beweislast vgl. Senatsentscheidung vom 15.12.2011, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg vom 14.03.2008; Az. L 8 AL 1601/07).

  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Bayern, 25.02.2013 - L 9 AL 8/13
    Deshalb dürfen keine allzu überspannten Anforderungen gestellt werden (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.04.2000, Az.: 1 BvR 81/00, NJW 2000, 1936).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2008 - L 8 AL 1601/07

    Arbeitslosengeldanspruch - Minderung der Leistungsfähigkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 25.02.2013 - L 9 AL 8/13
    29 Ohne diese Prognoseentscheidung der Antragsgegnerin wirkt dagegen die Nahtlosigkeitsregelung des § 145 SGB III fort, solange die Voraussetzungen des § 145 SGB III nicht geprüft wurden (zur Beweislast vgl. Senatsentscheidung vom 15.12.2011, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg vom 14.03.2008; Az. L 8 AL 1601/07).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.05.2017 - L 8 AL 2132/16

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung -

    Zwar bezieht sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in aller Regel nur auf die bisher ausgeübte Tätigkeit und lässt keine Schlüsse darauf zu, ob die Klägerin auch im Sinn der Arbeitsvermittlung als generell arbeitsunfähig einzustufen ist (LSG Bayern, Beschluss vom 25.02.2013 - L 9 AL 8/13 B ER, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2017 - L 7 AL 53/14
    Der Senat verkennt dabei nicht, dass die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Verfügbarkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zwingend ausschließt, da sich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - wie die Klägerin zu Recht sinngemäß einwendet - in der Regel auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit bezieht (vgl. Bayerisches Landessozialgericht [LSG], Beschluss vom 25. Februar 2013 - L 9 AL 8/13 B ER -, juris Rn. 24).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.06.2016 - L 13 AL 940/16
    Insbesondere ist das SG entgegen der Darlegung des Bevollmächtigten der Klägerin nicht von der Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts (L 9 AL 8/13 B ER) abgewichen, nachdem bereits völlig unterschiedliche Sachverhalte zugrunde liegen.
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