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   LSG Bayern, 25.02.2015 - L 2 P 25/13   

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https://dejure.org/2015,12086
LSG Bayern, 25.02.2015 - L 2 P 25/13 (https://dejure.org/2015,12086)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25.02.2015 - L 2 P 25/13 (https://dejure.org/2015,12086)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - L 2 P 25/13 (https://dejure.org/2015,12086)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen eine Pflegekasse auf Zuschuss für eine freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung; Rechtsfolgen einer Erklärung zur Inanspruchnahme von Pflegezeit; Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; Analoge Anwendung von § 44a SGB XI; Anspruch auf Zuschüsse zur ...

  • rewis.io

    Zuschussgewährung, Beschäftigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung während einer Pflegezeit in der sozialen Pflegeversicherung; Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität des Ausschluss der Zuschussgewährung nach Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus LSG Bayern, 25.02.2015 - L 2 P 25/13
    Die Methode der Analogie ist eine verfassungsrechtlich anerkannte Form der richterlichen Rechtsfortbildung (vgl. so BVerfGE 82, 6, 11 ff m.w.N.), die aber von der dem Gesetzgeber vorbehaltenen Gesetzeskorrektur abzugrenzen ist.

    Dem Gericht ist es grundsätzlich verwehrt, sich unter Verkennung seiner eigenen Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) aus der Rolle des Normanwenders in die einer normsetzenden Instanz zu begeben (BVerfGE 82, 6, 11 ff; 87, 273, 280).

    Hat der Gesetzgeber eine eindeutige Entscheidung getroffen, dürfen die Gerichte diese - auch im Interesse der Rechtssicherheit für den einzelnen Bürger - nicht auf Grund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern und durch eine judikative Lösung ersetzen, die so ggf. im Parlament gar nicht erreichbar war (vgl. BVerfG FamRZ 1995, 1052, 1054; BVerfGE 82, 6, 12).

  • BVerfG, 22.05.2003 - 1 BvR 452/99

    Zur Ermittlung der Pflegebedürftigkeit in der sozialen Pflegeversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 25.02.2015 - L 2 P 25/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) stehe dem Gesetzgeber bei Einführung sozialrechtlicher Rechtspositionen ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. u.a. BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 22.05.2003, 1 BvR 452/99).

    Der Gesetzgeber habe von Anfang an die Pflegeversicherung nur als Teilabsicherung gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit ausgestaltet (vgl. BVerfG vom 22.05.2003, 1 BvR 452/99).

    Die Differenzierung zwischen "Beschäftigten" und "Nicht-Beschäftigten" sei nicht "willkürlich", sondern von einem sachlichen Grund getragen (vgl. u.a. BVerfG vom 22.05.2003, 1 BvR 452/99).

  • BSG, 18.06.2014 - B 3 P 7/13 R

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegestufe II - Pflegegeld - Pflegebeihilfe -

    Auszug aus LSG Bayern, 25.02.2015 - L 2 P 25/13
    Ein Analogieschluss setzt insbesondere voraus, dass das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre im Zuge einer Interessenabwägung, bei der er sich von denselben Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl. BSG vom 18.06.2014 - B 3 P 7/13 R - Juris RdNr. 14).

    Denn das Gesetz ist gemessen an der Regelungsabsicht des Gesetzgebers und den gesetzesimmanenten Zwecken nicht planwidrig unvollständig (vgl. hierzu BSG vom 18.06.2014 - B 3 P 7/13 R - Juris RdNr. 16).

  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 348/10

    Pflegezeit - einmalige oder mehrmalige Inanspruchnahme

    Auszug aus LSG Bayern, 25.02.2015 - L 2 P 25/13
    Dazu habe der Gesetzgeber den Beschäftigten in § 3 PflegeZG ein einseitiges Gestaltungsrecht eingeräumt, um eine vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeitsleistung zu erhalten, dies aber aus Gründen der Klarheit und Planbarkeit (sogenannter "Überforderungsschutz") zu Gunsten der Arbeitgeber zeitlich begrenzt (vgl. hierzu BAG vom 15.11.2011, 9 AZR 348/10).

    35 Nach der gesetzlichen Regelung treten durch die Erklärung, Pflegezeit in Anspruch zu nehmen, unmittelbar die gesetzlichen Rechtsfolgen der Pflegezeit ein, ohne dass es noch eines weiteren Handelns des Arbeitgebers bedarf; es handelt sich wie bei der Inanspruchnahme des Rechts auf Elternzeit um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Arbeitnehmers (vgl. hierzu BAG vom 15.11.2011 - 9 AZR 348/10 - Juris RdNr. 25).

  • BVerfG, 09.03.1995 - 2 BvR 1437/93

    Unterbringung psychisch Kranker in den neuen Bundesländern

    Auszug aus LSG Bayern, 25.02.2015 - L 2 P 25/13
    Demgemäß darf richterliche Rechtsfortbildung im Wege der Analogie stets nur dann eingesetzt werden, wenn das Gericht auf Grund einer Betrachtung und Wertung des einfachen Gesetzesrechts eine Gesetzeslücke feststellt (vgl. BVerfG FamRZ 1995, 1052, 1054).

    Hat der Gesetzgeber eine eindeutige Entscheidung getroffen, dürfen die Gerichte diese - auch im Interesse der Rechtssicherheit für den einzelnen Bürger - nicht auf Grund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern und durch eine judikative Lösung ersetzen, die so ggf. im Parlament gar nicht erreichbar war (vgl. BVerfG FamRZ 1995, 1052, 1054; BVerfGE 82, 6, 12).

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

    Auszug aus LSG Bayern, 25.02.2015 - L 2 P 25/13
    Hierzu führt das BSG Folgendes aus (vgl. BSG im Urteil vom 18.09.2012 - B 2 U 11/11 R - Juris RdNr. 38): "Die vom Verfassungsrecht gezogene Grenze verläuft im Allgemeinen dort, wo die Gerichte ohne das Vorhandensein einer sich aus Systematik und Sinn des Gesetzes ergebenden Lücke allein unter Berufung auf allgemeine Rechtsprinzipien, die eine konkrete rechtliche Ableitung nicht zulassen, oder aus rechtspolitischen Erwägungen Neuregelungen oder Rechtsinstitute schaffen (vgl. BVerfGE 34, 269, 290; 65, 182, 194).

    Eine derartige Lücke ist aber nicht bereits dann gegeben, wenn eine erwünschte Ausnahmeregelung fehlt oder eine gesetzliche Regelung aus sozial- oder rechtspolitischen Erwägungen als unbefriedigend empfunden wird (vgl. BVerfG NJW 1992, 1219; BVerfGE 65, 182, 194).

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

    Auszug aus LSG Bayern, 25.02.2015 - L 2 P 25/13
    Maßgeblicher Bezugspunkt für die Prüfung eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz ist also die Frage, ob eine Personengruppe gegenüber einer anderen ohne hinreichenden sachlichen Grund unterschiedlich behandelt wird (BVerfGE 78, 232, 247).
  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt

    Auszug aus LSG Bayern, 25.02.2015 - L 2 P 25/13
    Demgemäß ist dieses Grundrecht vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. hierzu BVerfGE 71, 146, 154 f m.w.N.).
  • EuGH, 12.05.1998 - C-85/96

    Martínez Sala

    Auszug aus LSG Bayern, 25.02.2015 - L 2 P 25/13
    Zu prüfen sei die Arbeitnehmereigenschaft unter Berücksichtigung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 10.03.2011 (C-516/09) und 12.05.1998 (C -85/96).
  • BSG, 18.09.2012 - B 2 U 11/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Neufestsetzung des JAV gem § 90 Abs 1 SGB 7 -

    Auszug aus LSG Bayern, 25.02.2015 - L 2 P 25/13
    Hierzu führt das BSG Folgendes aus (vgl. BSG im Urteil vom 18.09.2012 - B 2 U 11/11 R - Juris RdNr. 38): "Die vom Verfassungsrecht gezogene Grenze verläuft im Allgemeinen dort, wo die Gerichte ohne das Vorhandensein einer sich aus Systematik und Sinn des Gesetzes ergebenden Lücke allein unter Berufung auf allgemeine Rechtsprinzipien, die eine konkrete rechtliche Ableitung nicht zulassen, oder aus rechtspolitischen Erwägungen Neuregelungen oder Rechtsinstitute schaffen (vgl. BVerfGE 34, 269, 290; 65, 182, 194).
  • EuGH, 10.03.2011 - C-516/09

    Borger - Soziale Sicherheit der Arbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 -

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

  • BSG, 19.12.2013 - B 2 U 17/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - gesetzliche Unfallversicherung -

  • BVerfG, 27.12.1991 - 2 BvR 72/90

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Bauherrenmodellen und

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2020 - L 4 P 2797/19

    Soziale Pflegeversicherung - Leistungen für Pflegepersonen -

    Es muss sich um eine dem Plan des Gesetzgebers widersprechende, also eine "planwidrige Unvollständigkeit" handeln (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. Februar 2015 - L 2 P 25/13 - juris, Rn. 49 m.w.N.).

    Der Gesetzgeber hat sich ausweislich der Gesetzesmaterialien bewusst gegen Leistungen nach § 44a SGB XI für Personen entschieden, die sich unabhängig von dem Pflegezeitgesetz z.B. aufgrund anderer Regelungen vorübergehend von Arbeitsleistungen befreien lassen oder die ihre Beschäftigung von vornherein auf Dauer aufgeben (vgl. hierzu Bayerisches LSG, Urteil vom 25. Februar 2015 - L 2 P 25/13 - juris, Rn. 65 ff.).

  • BSG, 12.10.2015 - B 12 P 3/15 B

    Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung; Klarheit und Verständlichkeit einer

    L 2 P 25/13 (Bayerisches LSG).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.12.2016 - L 12 AL 56/13
    Dass sie von der Arbeit wegen der Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen (zur Begriffsbestimmung vgl. § 7 Abs. 4 PflegeZG i. V. m. §§ 14, 15 SGB XI) freigestellt war, hat sie nicht behauptet und ist nach Aktenlage auch nicht ersichtlich (vgl. hierzu auch LSG Bayern, Urteil vom 25.2.2015 - L 2 P 25/13 -, juris).
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