Rechtsprechung
   LSG Bayern, 25.05.2007 - L 8 AL 326/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,29174
LSG Bayern, 25.05.2007 - L 8 AL 326/06 (https://dejure.org/2007,29174)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25.05.2007 - L 8 AL 326/06 (https://dejure.org/2007,29174)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25. Mai 2007 - L 8 AL 326/06 (https://dejure.org/2007,29174)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,29174) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Minderung des Arbeitslosengeldes (Alg) wegen verspäteter Meldung als arbeitssuchend; Verfassungsmäßigkeit der § 37b und § 140 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III); Pflicht zur frühzeitigen Arbeitssuchendmeldung bei von vornherein für eine befristete Dauer von weniger als 3 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 50/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus LSG Bayern, 25.05.2007 - L 8 AL 326/06
    Dabei handelt es sich um eine rechtliche Einheit im Sinne einer einheitlichen Verfügung über die Minderung des Alg-Anspruchs (vgl. hierzu Urteil des BSG vom 18. August 2005 - B 7a AL 4/05 R und vom 20.10.2005, B 7a AL 50/05 R).

    Insoweit handelte sich auch um ein geeignetes Mittel zur Risikosteuerung (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 37b, 140 SGB III, Urteil des BSG vom 20.10.2005, B 7a AL 50/05 R juris Rn 14 ff).

    Auch bei Arbeitsverhältnissen, die - wie das vorliegende - von vornherein für eine befristete Dauer von weniger als 3 Monaten abgeschlossen sind, entfällt die Pflicht zur frühzeitigen Arbeitssuchendmeldung nicht gänzlich, sondern es gilt § 37 b Satz 1 SGB III (vgl. Urteil des BSG vom 20.10.2005, B 7a AL 50/05 R und vom 20.10.2005, B 7a AL 28/05 R).

    Da er bei Abschluss eines solchen befristeten Arbeitsverhältnisses auch schon dessen Ende kennt, fällt die Pflicht nach § 37 b SGB III hier mit dem Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses von unter drei Monaten zusammen (im Ergebnis ebenso: Brand aaO, RdNr 16; Coseriu/Jakob, aaO, RdNr 12; vgl. im Einzelnen Urteil des BSG vom 20.10.2005, B 7a AL 50/05 R juris Rn 16).

    Die Minderung des Alg wegen einer Verletzung dieser grundsätzlich auch für befristete Arbeitsverhältnisse bestehenden Obliegenheit des § 37b Satz 1 SGB III setzt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtsgesetzes, der sich der Senat anschließt, auf Seiten des Versicherten ein Verschulden nach einem subjektiven Fahrlässigkeitsmaßstab voraus (vgl. Urteile des BSG vom 20.10.2005, B 7a AL 50/05 R und vom 25.5.2005, B 11a/11 AL 81/04 R und vom 18.8.2005, B 7a AL 4/05 R, B 7a/7 AL 94/04 R und B 7a/7 AL 80/04 R).

    Bei der Prüfung der "subjektiven Vorwerfbarkeit" einer Obliegenheitsverletzung durch einen Versicherten ist bei alledem angemessen zu dessen Gunsten zu berücksichtigen, dass die Norm des § 37b Satz 2 SGB III von den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit unterschiedlich ausgelegt worden ist und teilweise die Meinung vertreten wurde, § 37b Satz 2 SGB III sei so verworren und unklar, dass eine eindeutige Obliegenheit aus dieser Norm nicht abgeleitet werden könne (vgl. Urteile des BSG vom 20.10.2005, B 7a AL 50/05 R juris Rn 18 und vom 20.10.2005, B 7a AL 28/05 R).

  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 28/05 R

    Minderung der Arbeitslosenhilfe - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche -

    Auszug aus LSG Bayern, 25.05.2007 - L 8 AL 326/06
    Auch bei Arbeitsverhältnissen, die - wie das vorliegende - von vornherein für eine befristete Dauer von weniger als 3 Monaten abgeschlossen sind, entfällt die Pflicht zur frühzeitigen Arbeitssuchendmeldung nicht gänzlich, sondern es gilt § 37 b Satz 1 SGB III (vgl. Urteil des BSG vom 20.10.2005, B 7a AL 50/05 R und vom 20.10.2005, B 7a AL 28/05 R).

    Aus der Privilegierung der befristeten Arbeitsverhältnisse (hierzu Spellbrink in Eicher/Schlegel, SGB III, § 37b RdNr 57, Stand Juni 2003) kann im Umkehrschluss nicht gefolgert werden, dass bei Arbeitsverhältnissen wie dem vorliegenden, die von vornherein für eine befristete Dauer von weniger als drei Monaten abgeschlossen sind, die Pflicht zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung gemäß § 37 b SGB III gänzlich entfallen solle (hierzu Urteil des BSG vom 20. Oktober 2005, B 7a AL 28/05 R).

    Bei der Prüfung der "subjektiven Vorwerfbarkeit" einer Obliegenheitsverletzung durch einen Versicherten ist bei alledem angemessen zu dessen Gunsten zu berücksichtigen, dass die Norm des § 37b Satz 2 SGB III von den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit unterschiedlich ausgelegt worden ist und teilweise die Meinung vertreten wurde, § 37b Satz 2 SGB III sei so verworren und unklar, dass eine eindeutige Obliegenheit aus dieser Norm nicht abgeleitet werden könne (vgl. Urteile des BSG vom 20.10.2005, B 7a AL 50/05 R juris Rn 18 und vom 20.10.2005, B 7a AL 28/05 R).

  • BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 80/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus LSG Bayern, 25.05.2007 - L 8 AL 326/06
    Die Minderung des Alg wegen einer Verletzung dieser grundsätzlich auch für befristete Arbeitsverhältnisse bestehenden Obliegenheit des § 37b Satz 1 SGB III setzt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtsgesetzes, der sich der Senat anschließt, auf Seiten des Versicherten ein Verschulden nach einem subjektiven Fahrlässigkeitsmaßstab voraus (vgl. Urteile des BSG vom 20.10.2005, B 7a AL 50/05 R und vom 25.5.2005, B 11a/11 AL 81/04 R und vom 18.8.2005, B 7a AL 4/05 R, B 7a/7 AL 94/04 R und B 7a/7 AL 80/04 R).

    Keine Rolle bei dieser Einschätzung spielt es dabei, dass die Klägerin unter Umständen auch fest mit der Wiedereinstellung bei ihrem bisherigen Arbeitgeber rechnete (Urteil des BSG vom 18.08.2005, B 7a/7 AL 80/04 R).

  • LSG Bayern, 27.02.2007 - L 8 AL 210/06

    Minderung von Arbeitslosengeld wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldung;

    Auszug aus LSG Bayern, 25.05.2007 - L 8 AL 326/06
    Eine objektive Obliegenheitsverletzung im Sinne der Verspätungen liegt angesichts einer Anzeige der Klägerin selbst von der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses zum 24.03.2004 erst am 19.04.2004 vor, und zwar unabhängig davon, ob man die Meldeverpflichtung bereits mit dem ersten Vertragsabschluss am 08.03.2004 bzw. der vorangegangenen ersten Verlängerung vom 05.03.2004 oder erst mit der letzten Verlängerung vom 02.04.2004 (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 27.02.2007, Az.: L 8 AL 210/06) ansieht.

    In diesem hier besonders gelagerten Einzelfall geht der Senat daher unter Beibehaltung seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 27.02.2007, Az.: L 8 AL 210/06) davon aus, dass die Klägerin die Verletzung der ihr bekannten Obliegenheit nicht zu vertreten hat.

  • BSG, 18.08.2005 - B 7a AL 4/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus LSG Bayern, 25.05.2007 - L 8 AL 326/06
    Dabei handelt es sich um eine rechtliche Einheit im Sinne einer einheitlichen Verfügung über die Minderung des Alg-Anspruchs (vgl. hierzu Urteil des BSG vom 18. August 2005 - B 7a AL 4/05 R und vom 20.10.2005, B 7a AL 50/05 R).

    Die Minderung des Alg wegen einer Verletzung dieser grundsätzlich auch für befristete Arbeitsverhältnisse bestehenden Obliegenheit des § 37b Satz 1 SGB III setzt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtsgesetzes, der sich der Senat anschließt, auf Seiten des Versicherten ein Verschulden nach einem subjektiven Fahrlässigkeitsmaßstab voraus (vgl. Urteile des BSG vom 20.10.2005, B 7a AL 50/05 R und vom 25.5.2005, B 11a/11 AL 81/04 R und vom 18.8.2005, B 7a AL 4/05 R, B 7a/7 AL 94/04 R und B 7a/7 AL 80/04 R).

  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus LSG Bayern, 25.05.2007 - L 8 AL 326/06
    Die Minderung des Alg wegen einer Verletzung dieser grundsätzlich auch für befristete Arbeitsverhältnisse bestehenden Obliegenheit des § 37b Satz 1 SGB III setzt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtsgesetzes, der sich der Senat anschließt, auf Seiten des Versicherten ein Verschulden nach einem subjektiven Fahrlässigkeitsmaßstab voraus (vgl. Urteile des BSG vom 20.10.2005, B 7a AL 50/05 R und vom 25.5.2005, B 11a/11 AL 81/04 R und vom 18.8.2005, B 7a AL 4/05 R, B 7a/7 AL 94/04 R und B 7a/7 AL 80/04 R).
  • BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 94/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes wegen verspäteter Meldung - frühzeitige

    Auszug aus LSG Bayern, 25.05.2007 - L 8 AL 326/06
    Die Minderung des Alg wegen einer Verletzung dieser grundsätzlich auch für befristete Arbeitsverhältnisse bestehenden Obliegenheit des § 37b Satz 1 SGB III setzt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtsgesetzes, der sich der Senat anschließt, auf Seiten des Versicherten ein Verschulden nach einem subjektiven Fahrlässigkeitsmaßstab voraus (vgl. Urteile des BSG vom 20.10.2005, B 7a AL 50/05 R und vom 25.5.2005, B 11a/11 AL 81/04 R und vom 18.8.2005, B 7a AL 4/05 R, B 7a/7 AL 94/04 R und B 7a/7 AL 80/04 R).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht