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LSG Bayern, 25.06.2002 - L 10 AL 329/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung von Arbeitserlaubnis-Gebühren; Aufwendungen im Rahmen von Eingliederungsmaßnahmen ausländischer Arbeitnehmer; Aufteilung der beiden Gebührenanlässe (Erteilung und Überwachung)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 03.09.1998 - S 5 AL 252/98
- LSG Bayern, 25.06.2002 - L 10 AL 329/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82
Zur Kostenerstattung für die Beförderung Schwerbehinderter durch private …
Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2002 - L 10 AL 329/98
Regelungen der Berufsausübung sind statthaft, wenn sie durch hinreichende Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt werden, wenn die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und auch erforderlich sind und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenzen der Zumutbarkeit noch gewahrt sind (stRspr vgl BVerfGE 68, 155, 171; 71, 183, 196 ff; 72, 26, 31; 77, 308, 332;… 81, 156, 188 f = SozR 3-4100 § 128 Nr. 1). - BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 38/78
Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Werbeverbot in ärztlichen …
Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2002 - L 10 AL 329/98
Regelungen der Berufsausübung sind statthaft, wenn sie durch hinreichende Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt werden, wenn die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und auch erforderlich sind und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenzen der Zumutbarkeit noch gewahrt sind (stRspr vgl BVerfGE 68, 155, 171; 71, 183, 196 ff; 72, 26, 31; 77, 308, 332;… 81, 156, 188 f = SozR 3-4100 § 128 Nr. 1). - BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvR 1770/83
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluß aus der Rechtsanwaltschaft
Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2002 - L 10 AL 329/98
Regelungen der Berufsausübung sind statthaft, wenn sie durch hinreichende Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt werden, wenn die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und auch erforderlich sind und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenzen der Zumutbarkeit noch gewahrt sind (stRspr vgl BVerfGE 68, 155, 171; 71, 183, 196 ff; 72, 26, 31; 77, 308, 332;… 81, 156, 188 f = SozR 3-4100 § 128 Nr. 1). - BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85
Arbeitnehmerweiterbildung
Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2002 - L 10 AL 329/98
Regelungen der Berufsausübung sind statthaft, wenn sie durch hinreichende Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt werden, wenn die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und auch erforderlich sind und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenzen der Zumutbarkeit noch gewahrt sind (stRspr vgl BVerfGE 68, 155, 171; 71, 183, 196 ff; 72, 26, 31; 77, 308, 332;… 81, 156, 188 f = SozR 3-4100 § 128 Nr. 1). - BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86
Arbeitsförderungsgesetz 1981
Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2002 - L 10 AL 329/98
Regelungen der Berufsausübung sind statthaft, wenn sie durch hinreichende Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt werden, wenn die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und auch erforderlich sind und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenzen der Zumutbarkeit noch gewahrt sind (stRspr vgl BVerfGE 68, 155, 171; 71, 183, 196 ff; 72, 26, 31; 77, 308, 332; 81, 156, 188 f = SozR 3-4100 § 128 Nr. 1).