Rechtsprechung
LSG Bayern, 25.06.2009 - L 14 KG 15/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- openjur.de
Kindergeld - Ermittlung der Einkünfte und Bezüge des Kindes - Zuflussprinzip - kurze Zeit iSd § 11 Abs 1 S 2 EStG - Bezüge für besondere Ausbildungszwecke - Büchergeld
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung eines Grundstipendiums zur Förderung der wissenschaftlichen Ausbildung und des Familienzuschlags i.R.d. Berechnung von Kindergeld; Anspruch eines verheirateten Studenten auf Kindergeld bei Einkünften und Bezügen i.H.v. mehr als 7.680,00 Euro; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 28.05.2008 - S 9 KG 45/07
- LSG Bayern, 25.06.2009 - L 14 KG 15/08
- BSG, 17.02.2011 - B 10 KG 5/09 R
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 14.11.2000 - VI R 62/97
Kindergeld/-freibetrag: Ermittlung des Jahresgrenzbetrages
Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2009 - L 14 KG 15/08
Wie die Beklagte in der mündlichen Verhandlung eingeräumt hat, bleibt Büchergeld dagegen außer Ansatz, da es sich um Bezüge für besondere Ausbildungszwecke handelt, gemäß § 2 Abs. 2 S. 5 BKGG (zur Definition der besonderen Ausbildungszwecke vgl. BFHE 193, 444 - juris Rn. 37 -).Die Norm unterscheidet zwischen zweckgebundenen Bezügen, die ohne Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge außer Betracht bleiben, und Aufwendungen, die aus sonstigen Einkünften und Bezügen (vgl. BFHE 193, 444 - juris Rn. 25 -) bestritten werden und daher erst bei entsprechendem Nachweis von der Summe der Einkünfte und Bezüge abzusetzen sind.
Das Gesetz geht davon aus, dass einem Kind, dessen Einkünfte und Bezüge den Grenzbetrag überschreiten, für seinen Unterhalt ausreichende eigene Mittel zur Verfügung stehen, so dass der existenznotwendige Bedarf des Kindes nicht mehr bei den Eltern durch Kindergeld beziehungsweise Kinderfreibetrag freigestellt werden muss (vergleiche BFHE 193, 444 - Juris Rn. 26 - zu § 32 Abs. 4 S. 3 EStG).
- BFH, 06.11.2002 - X B 30/02
Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, Zufluss
Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2009 - L 14 KG 15/08
Bei der Auslegung rein sozialrechtlicher Vorschriften wie des BKGG bestehe jedoch keine zwingende Bindung an die Rechtsprechung des BFH zur Auslegung des § 11 Abs. 1 S. 2 EStG (Urteil vom 6. November 2002, Az.: X B 30/02 - danach gilt als kurze Zeit ein Zeitraum von 10 Tagen).Nach der Rechtsprechung des BFH gilt als kurze Zeit im Sinne des § 11 Abs. 1 S. 2 EStG nur ein Zeitraum von höchstens 10 Tagen (vgl. BFH in BFH/NV 2003, 169 - juris Rn. 7).
- BFH, 22.05.2002 - VIII R 74/99
Kindergeld; zu Unrecht ausbezahlter Arbeitslohn
Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2009 - L 14 KG 15/08
Demgegenüber sind Bezüge alle Einnahmen, die nicht im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Einkommensentwicklung erfasst werden, das heißt die nicht steuerbaren oder im Einzelnen für steuerfrei erklärten Einnahmen (vgl. BFH in BFH/NV 2002 S. 1430 - juris Rn. 12 -). - FG Sachsen-Anhalt, 21.04.1999 - II 365/97
Kindergeld: Einkunftsgrenze bei nachgezahltem Arbeitslohn
Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2009 - L 14 KG 15/08
Abschnitt 115 Abs. 1 Lohnsteuerrichtlinien betrifft nicht die Anwendung des § 11 EStG, sondern des § 39 b Abs. 5 S. 2 EStG, in dem die in den Lohnsteuerrichtlinien genannte Frist von drei Wochen speziell für Lohnzahlungen normiert wurde (zu den Gründen vgl. BFH in EFG 2000, 326. - juris Rn. 14 -).