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   LSG Bayern, 25.08.2005 - L 4 KR 139/02   

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https://dejure.org/2005,24434
LSG Bayern, 25.08.2005 - L 4 KR 139/02 (https://dejure.org/2005,24434)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25.08.2005 - L 4 KR 139/02 (https://dejure.org/2005,24434)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25. August 2005 - L 4 KR 139/02 (https://dejure.org/2005,24434)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anlage des Deckungskapitals von Pensionsrückstellungen in einem Wertpapier-Spezialfonds mit Aktienanteil; Übernahme von Versorgungsverpflichtungen durch ein Unternehmen ohne Zwischenschaltung von Versorgungsträgern; Gewährleistung von Liquidität durch den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 13.05.2004 - B 3 KR 18/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit - Vormundschaftsgericht

    Auszug aus LSG Bayern, 25.08.2005 - L 4 KR 139/02
    Damit bleibt das Verfahren in allen Rechtszügen kostenfrei (§ 197a SGG i.V.m. Art. 17 Abs. 1 Satz 2 6.SGG-AndG vom 17.08.2001, BGBl I 2144; s. z.B. BSG vom 13.05.2004 BSGE 92, 300).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.10.2002 - L 4 B 302/02
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senates, in diesen Fällen den Streitwert auf die Hälfte des Streitwertes der Hauptsache festzusetzen (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2002, Az. L 4 KR 139/02 ER).
  • SG Hildesheim, 13.02.2007 - S 9 R 247/05
    Der Streitwert wird unter Berücksichtigung der Bedeutung des vorläufigen Rechtsschutz-verfahrens für den Antragsteller und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen gem. § 197a SGG i.V.m. § 52 Gerichtskos-tengesetz auf die Hälfte des Gesamtbetrags der nachgeforderten Sozialversicherungs-beiträge festgesetzt (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 01. Oktober 2002 - L 4 KR 139/02 ER m.w.N.; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. September 2006 - L 5 B 1/06 R ER).
  • SG Hildesheim, 01.02.2007 - S 9 R 472/06
    Der Streitwert wird unter Berücksichtigung der Bedeutung des vorläufigen Rechtsschutz-verfahrens für den Antragsteller und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen gem. § 197a SGG i.V.m. § 52 Gerichtskos-tengesetz auf die Hälfte des Gesamtbetrags der nachgeforderten Sozialversicherungs-beiträge, soweit sie vom Antragssteller bestritten worden sind, festgesetzt (vgl. LSG Nie-dersachsen-Bremen, Beschluss v. 01.10.2002 - L 4 KR 139/02 ER - m.w.N.).
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