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   LSG Bayern, 25.09.2013 - L 12 KA 2/12   

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https://dejure.org/2013,42918
LSG Bayern, 25.09.2013 - L 12 KA 2/12 (https://dejure.org/2013,42918)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25.09.2013 - L 12 KA 2/12 (https://dejure.org/2013,42918)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25. September 2013 - L 12 KA 2/12 (https://dejure.org/2013,42918)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 14.06.1962 - 4 RJ 75/60
    Auszug aus LSG Bayern, 25.09.2013 - L 12 KA 2/12
    Das Bundessozialgericht entwickelte dieses Rechtsinstitut beginnend im Jahr 1962 (Urteil vom 14.06.1962, 4 RJ 75/60).
  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 99/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Notwendigkeit eines Fortzahlungantrags für

    Auszug aus LSG Bayern, 25.09.2013 - L 12 KA 2/12
    Der Herstellungsanspruch hat also zur Vorraussetzung, dass der Sozialleistungsträger eine ihm aufgrund des Gesetzes obliegende Pflicht, insbesondere zur Beratung und Auskunft (§§ 14, 15 SGB I), oder eine aufgrund eines Sozialrechtsverhältnisses obliegende Nebenpflicht zur Betreuung verletzt hat und dadurch ein sozialrechtlicher Nachteil entstanden ist (vergleiche z.B. BSG Urteil vom 18.01.2011, B 4 AS 99/10 R, SGb 2011, 723; Urteil vom 04.04.2006, B 1 KR 5/05 R, BSGE 96, 161).
  • BSG, 18.12.1975 - 12 RJ 88/75

    Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Naturalrestitution -

    Auszug aus LSG Bayern, 25.09.2013 - L 12 KA 2/12
    Der Herstellungsanspruch sei ein Ausgleichsanspruch bei Verletzung einer vertragsähnlichen Nebenpflicht aus dem öffentlich-rechtlichen Versicherungsverhältnis (Urteil vom 18. Dezember 1975, 12 RJ 88/75, BSGE 41, 126,127).
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 5/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch -

    Auszug aus LSG Bayern, 25.09.2013 - L 12 KA 2/12
    Der Herstellungsanspruch hat also zur Vorraussetzung, dass der Sozialleistungsträger eine ihm aufgrund des Gesetzes obliegende Pflicht, insbesondere zur Beratung und Auskunft (§§ 14, 15 SGB I), oder eine aufgrund eines Sozialrechtsverhältnisses obliegende Nebenpflicht zur Betreuung verletzt hat und dadurch ein sozialrechtlicher Nachteil entstanden ist (vergleiche z.B. BSG Urteil vom 18.01.2011, B 4 AS 99/10 R, SGb 2011, 723; Urteil vom 04.04.2006, B 1 KR 5/05 R, BSGE 96, 161).
  • SG München, 13.02.2019 - S 38 KA 21/18

    Abrechnungsbesitmmungen Vertragsärzte

    Der sog. "sozialrechtliche Herstellungsanspruch" ist nach gefestigter Rechtsprechung im Verhältnis zwischen Vertragsarzt und Kassenärztlicher Vereinigung nicht anwendbar, da kein Sozialrechtsverhältnis besteht und die Kassenärztliche Vereinigung kein Leistungsträger im Sinne von § 12 SGB I ist (vgl. BayLSG, Urteil vom 25.09.2013, Az. L 12 KA 2/12).

    Denn damit wird der sog. "sozialrechtliche Herstellungsanspruch" bemüht, der nach gefestigter Rechtsprechung im Verhältnis zwischen Vertragsarzt und Kassenärztlicher Vereinigung nicht anwendbar ist, da kein Sozialrechtsverhältnis besteht und die Kassenärztliche Vereinigung kein Leistungsträger im Sinne von § 12 SGB I ist (vgl. BayLSG, Urteil vom 25.09.2013, Az. L 12 KA 2/12).

  • SG München, 09.05.2018 - S 38 KA 341/17

    Vertrags(zahn)arztangelegenheiten

    Denn damit wird der sog. "sozialrechtliche Herstellungsanspruch" bemüht, der nach gefestigter Rechtsprechung im Verhältnis zwischen Vertragsarzt und Kassenärztlicher Vereinigung nicht anwendbar ist, da kein Sozialrechtsverhältnis besteht und die Kassenärztliche Vereinigung kein Leistungsträger im Sinne von § 12 SGB I ist (vgl. BayLSG, Urteil vom 25.09.2013, Az. L 12 KA 2/12).
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