Rechtsprechung
   LSG Bayern, 25.09.2018 - L 7 SF 219/18 AB   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,46712
LSG Bayern, 25.09.2018 - L 7 SF 219/18 AB (https://dejure.org/2018,46712)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25.09.2018 - L 7 SF 219/18 AB (https://dejure.org/2018,46712)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25. September 2018 - L 7 SF 219/18 AB (https://dejure.org/2018,46712)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,46712) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGG § 111; SGG § 60; ZPO § 42
    Landessozialgericht, dienstliche Äußerungen, Nichtzulassungsbeschwerde, Anordnung des persönlichen Erscheinens, Besorgnis der Befangenheit, Berufungsverfahren, Befangenheitsgesuch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Landessozialgericht, dienstliche Äußerungen, Nichtzulassungsbeschwerde, Anordnung des persönlichen Erscheinens, Besorgnis der Befangenheit, Berufungsverfahren, Befangenheitsgesuch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 60 Abs. 1 ; ZPO § 42 Abs. 2
    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2019 - L 7 AS 682/17
    Auszug aus LSG Bayern, 25.09.2018 - L 7 SF 219/18
    Gegenstand des Berufungsverfahrens L 7 AS 682/17 sind verschiedene Eingliederungsleistungen nach dem SGB II.

    Am 21.9.2017 erhob die Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 26.7.2017 - S 52 AS 1412/15 Berufung (L 7 AS 682/17) und gleichzeitig gegen zwei weitere erstinstanzliche Entscheidung Nichtzulassungsbeschwerde (L 7 AS 683 und 684/17, erledigt mit Beschlüssen des Senats vom 30.1. bzw 1.2.2018).

    Mit Schreiben vom 20.4.2018, beim Landessozialgericht eingegangen am 14.5.2018, lehnte die Klägerin den Vorsitzenden Richter am Bayerischen Landessozialgericht Y. und die Richterin am Bayerischen Landessozialgericht Z. Bezug nehmend auf ihre Befangenheitsanträge vom 17., 22., 23. und 25.6.2015 in den Verfahren L 7 AS 135/15 und L 7 AS 674/14 sowie auf die Verfahrensleitungen und Entscheidungsgründen in den dortigen Berufungen, in den Verfahren und Entscheidungen zu den Nichtzulassungsbeschwerden L 7 AS 683 und 684/17 NZB sowie im Berufungsverfahren L 7 AS 682/17 wegen der Besorgnis der Befangenheit ab.

    Mit dem selben Schreiben lehnte die Klägerin die Richterin am Bayerischen Landessozialgericht X. wegen der Verfahrensleitung und Entscheidungsgründen in den Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerden L 7 AS 683 und 684/17 sowie der Verfahrensleitung im Verfahren L 7 AS 682/17 ab.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Verfahrens wird auf die Akte zum Verfahren L 7 AS 682/17 und L 7 SF 219/18 AB verwiesen.

    So liegt der Fall hinsichtlich der Mitberichterstatterin in den Verfahren L 7 AS 682/17, L 7 AS 683 und 684/17 NZB, Richterin am Bayerischen Landessozialgericht X.: Die Klägerin hat die Richterin wegen ihrer Beteiligung an den Entscheidungen in den Verfahren L 7 AS 683 und 684/17 NZB abgelehnt, ohne irgendwelche konkreten Anhaltspunkte vorzubringen, die bei vernünftiger objektiver Betrachtung geeignet wären, eine Befangenheit zu begründen.

    Dies ergibt sich insbesondere an dem Fehlen der von der Klägerin behaupteten "Verfahrensleitung" in den genannten Beschwerdeverfahren und dem Berufungsverfahren L 7 AS 682/17.

    b) Nach Würdigung des Vorbringens der Klägerin und Durchsicht der Akte zum Verfahren L 7 AS 682/17 lassen sich bei Anlegung eines objektiven Maßstabes keine Anhaltspunkte für die Parteilichkeit oder Voreingenommenheit des abgelehnten Richters erkennen.

    Die Klägerin stützt ihre Ablehnung darauf, dass der Vorsitzende ihr persönliches Erscheinen zur für den 17.5.2018 terminierten mündlichen Verhandlung im Verfahren L 7 AS 682/17 nicht anordnete und in früheren Entscheidungen nicht in ihrem Sinne entschieden habe.

    Nach Würdigung des Vorbringens der Klägerin und Durchsicht der Akte zum Verfahren L 7 AS 682/17 lassen sich bei Anlegung eines objektiven Maßstabes keine Anhaltspunkte für die Parteilichkeit oder Voreingenommenheit der abgelehnten Richterin erkennen.

    Gleichzeitig schließt sie auch hier aus der Beteiligung der Richterin am Bayerischen Landessozialgericht Z. an früheren Verfahren auf einen für sie negativen Ausgang im Berufungsverfahren L 7 AS 682/17.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2016 - L 7 AS 135/15
    Auszug aus LSG Bayern, 25.09.2018 - L 7 SF 219/18
    Mit Schreiben vom 20.4.2018, beim Landessozialgericht eingegangen am 14.5.2018, lehnte die Klägerin den Vorsitzenden Richter am Bayerischen Landessozialgericht Y. und die Richterin am Bayerischen Landessozialgericht Z. Bezug nehmend auf ihre Befangenheitsanträge vom 17., 22., 23. und 25.6.2015 in den Verfahren L 7 AS 135/15 und L 7 AS 674/14 sowie auf die Verfahrensleitungen und Entscheidungsgründen in den dortigen Berufungen, in den Verfahren und Entscheidungen zu den Nichtzulassungsbeschwerden L 7 AS 683 und 684/17 NZB sowie im Berufungsverfahren L 7 AS 682/17 wegen der Besorgnis der Befangenheit ab.

    Aufgrund der Entscheidungen in den Verfahren L 7 AS 674/14 und L 7 AS 135/15 könne sie eine objektive Entscheidung des Vorsitzenden Richter am Bayerischen Landessozialgericht Y. und der Richterin am Bayerischen Landessozialgericht Z. nicht erwarten.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2017 - L 7 AS 674/14
    Auszug aus LSG Bayern, 25.09.2018 - L 7 SF 219/18
    Mit Schreiben vom 20.4.2018, beim Landessozialgericht eingegangen am 14.5.2018, lehnte die Klägerin den Vorsitzenden Richter am Bayerischen Landessozialgericht Y. und die Richterin am Bayerischen Landessozialgericht Z. Bezug nehmend auf ihre Befangenheitsanträge vom 17., 22., 23. und 25.6.2015 in den Verfahren L 7 AS 135/15 und L 7 AS 674/14 sowie auf die Verfahrensleitungen und Entscheidungsgründen in den dortigen Berufungen, in den Verfahren und Entscheidungen zu den Nichtzulassungsbeschwerden L 7 AS 683 und 684/17 NZB sowie im Berufungsverfahren L 7 AS 682/17 wegen der Besorgnis der Befangenheit ab.

    Aufgrund der Entscheidungen in den Verfahren L 7 AS 674/14 und L 7 AS 135/15 könne sie eine objektive Entscheidung des Vorsitzenden Richter am Bayerischen Landessozialgericht Y. und der Richterin am Bayerischen Landessozialgericht Z. nicht erwarten.

  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Auszug aus LSG Bayern, 25.09.2018 - L 7 SF 219/18
    Erforderlich ist vielmehr, dass sich in der Verfahrensweise des Richters eine unsachliche oder gar von Willkür geprägte Einstellung äußert, wobei selbst mit der Feststellung eines objektiven Verstoßes gegen das Willkürverbot nicht zugleich die Feststellung verbunden sein muss, dass ein Betroffener bei vernünftiger Würdigung Anlass habe, an der Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit des abgelehnten Richters zu zweifeln (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6.5.2010 - 1 BvR 96/10 -, RdNr. 12 zitiert nach juris mwN).
  • BSG, 07.09.2016 - B 10 SF 2/16 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - offensichtlich unzulässiges Befangenheitsgesuch

    Auszug aus LSG Bayern, 25.09.2018 - L 7 SF 219/18
    Dies ist ua der Fall, wenn das Gericht lediglich eine Formalentscheidung über ein offensichtlich unzulässiges Gesuch trifft, die keinerlei Beurteilung eigenen Verhaltens durch die entscheidenden Richter und kein Eingehen auf den Verfahrensgegenstand erfordert (vgl BSG, Beschluss vom 7.9.2016 - B 10 SF 2/16 C - RdNr. 3 mwN).
  • LSG Schleswig-Holstein, 06.03.2023 - L 8 P 19/22
    Abweichend von § 60 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz ( SGG ) i.V.m. § 45 Abs. 2 Zivilprozessordnung ( ZPO ) darf der abgelehnte Richter selbst über ein rechtsmissbräuchliches oder gänzlich untaugliches Ablehnungsgesuche ausnahmsweise in geschäftsplanmäßiger Besetzung mitentscheiden, ohne dass es einer gesonderten Entscheidung über das Ablehnungsgesuch bedarf (vgl. Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 13. Aufl. 2020, § 60 Rn. 10d; BSG , Beschluss vom 21. Dezember 2017 - B 14 AS 4/17 B - Bayerisches LSG, Beschluss vom 25. September 2018 - L 7 SF 219/18 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht