Rechtsprechung
LSG Bayern, 25.10.2017 - L 10 AL 196/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,47268) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- BAYERN | RECHT
SGB III § 57 Abs. 2 S. 2
Kein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe für eine Zweitausbildung - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe für eine Zweitausbildung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Förderung einer zweiten Berufsausbildung in Abhängigkeit vom pflichtgemäßen Ermessen der Bundesagentur für Arbeit
- rewis.io
Kein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe für eine Zweitausbildung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beihilfe zur Berufsausbildung; Förderung einer Zweitausbildung; Ermessensentscheidung; Ermessensreduzierung auf Null
- rechtsportal.de
Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 19.08.2016 - S 14 AL 249/15
- LSG Bayern, 25.10.2017 - L 10 AL 196/16
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 10/09 R
Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Erstausstattung für die Wohnung - …
Auszug aus LSG Bayern, 25.10.2017 - L 10 AL 196/16
Insoweit ist die Beklagte nach dem Beginn der Ausbildung schon aus rein tatsächlichen Gründen nicht mehr in der Lage, dem Kläger eine andere, aus ihrer Sicht zweckmäßigere Maßnahme der beruflichen Eingliederung in Form einer Zweitausbildung anzubieten, die der Kläger bereit sein könnte aufzunehmen, womit ein Interesse an einer Verbescheidung auszuschließen ist (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 19.08.2010 - B 14 AS 10/09 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 10 mwN).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2019 - L 7 AL 44/17 Die vom Kläger begehrte Förderung der konkret zum August 2015 aufgenommenen Zweitausbildung erfordert daher nicht nur die Erfüllung der tatbestandlichen Förderungsvoraussetzungen sowie der weiteren wirtschaftlichen Voraussetzungen, sondern zusätzlich auch eine Ermessensreduzierung auf Null dahin, dass diese konkrete Ausbildung die allein zweckmäßige gewesen sein müsste (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. Oktober 2017 - L 10 AL 196/16).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2019 - L 7 AL 43/17 Die vom Kläger begehrte Förderung der konkret zum August 2015 aufgenommenen Zweitausbildung erfordert daher nicht nur die Erfüllung der tatbestandlichen Förderungsvoraussetzungen sowie der weiteren wirtschaftlichen Voraussetzungen, sondern zusätzlich auch eine Ermessensreduzierung auf Null dahin, dass diese konkrete Ausbildung die allein zweckmäßige gewesen sein müsste (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. Oktober 2017 - L 10 AL 196/16).