Rechtsprechung
LSG Bayern, 25.10.2018 - L 8 SO 294/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
SGB XII § 74
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 105% des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Bestattungskosten, Kostentragung, Zumutbarkeit
- rewis.io
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 105% des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
- rabüro.de
Zur Erstattungsanspruch der Sozialbehörde gegen den Nachlass wegen Bestattungskosten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
SGB XII § 74
Anspruch auf Übernahme von Bestattungskosten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Zumutbarkeit der Tragung der Bestattungskosten
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Übernahme und Entlastung des Verpflichteten von den Bestattungskosten
Verfahrensgang
- SG München, 31.10.2016 - S 42 SO 737/14
- LSG Bayern, 25.10.2018 - L 8 SO 294/16
Wird zitiert von ... (2)
- SG Karlsruhe, 29.03.2022 - S 2 SO 2888/20 2.) Die Bestattung in einer vorhandenen (Familien-) Grabstätte des Ehegatten gehört unter Beachtung des aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) abgeleiteten postmortalen Persönlichkeitsschutzes und dem nach Art. 6 Abs. 1 GG abgeleiteten Schutzes von Ehe und Familie regelmäßig zu den angemessenen Wünschen des Verstorbenen und ist deshalb nach § 9 Abs. 2 S. 1 SGB XII zu berücksichtigen (Anschluss an: Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. Oktober 2018 - L 8 SO 294/16 -, Rn. 43, juris).
Die Bestattung in einer vorhandenen (Familien-) Grabstätte des Ehegatten gehört deshalb regelmäßig zu den angemessenen Wünschen des Verstorbenen und ist nach § 9 Abs. 2 S. 1 SGB XII als angemessener Wunsch zu berücksichtigen (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. Oktober 2018 - L 8 SO 294/16 -, Rn. 43, juris).
b.) Die Kosten für Sterbeurkunden von 24, 00 EUR sind nicht anzuerkennen, weil - anders als in Bayern (vgl. zu den dortigen Vorschriften Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.10.2018 - L 8 SO 294/16 -, Rn. 43, juris) in Baden-Württemberg eine Sterbeurkunde für die erfolgte Feuerbestattung nicht erforderlich ist.
- LSG Bayern, 17.03.2022 - L 8 SO 170/21
Anspruch auf Übernahme von Bestattungskosten nur für den zur Kostentragung …
Der Begriff der Übernahme ist nicht im Sinn eines Schuldbeitritts zur Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Bestattungsunternehmen zu verstehen, sondern normiert eine Geldschuld (Urteil des Senats vom 25.10.2018 - L 8 SO 294/16 - juris, m.w.N.).