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   LSG Bayern, 25.11.1998 - L 2 U 232/98   

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https://dejure.org/1998,7890
LSG Bayern, 25.11.1998 - L 2 U 232/98 (https://dejure.org/1998,7890)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25.11.1998 - L 2 U 232/98 (https://dejure.org/1998,7890)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25. November 1998 - L 2 U 232/98 (https://dejure.org/1998,7890)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Unfallversicherung - Betriebskosten - Hilfsmittel - kein Ermessen des Unfallversicherungsträgers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zum Anspruch einer Versicherten auf Erstattung der auf den Betrieb eines Treppenlifters entfallenden Stromkosten; Gewährung von Wohnungshilfe durch den Einbau eines Treppenlifters; Zur rechtlichen Qualifizierung der gemeinsamen Richtlinien der Unfallversicherungsträger ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Übernahme der Betriebskosten für Hilfsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

    Auszug aus LSG Bayern, 25.11.1998 - L 2 U 232/98
    Der Anspruch des Klägers war allein auf der Grundlage des Gesetzes zu beurteilen, denn jedenfalls in den Fällen, in denen von der Verwaltung aufgestellte Richtlinien nicht auf einer vom Gesetz- oder Verordnungsgeber zugewiesenen inhaltlichen Regelungskompetenz beruhen, handelt es sich bei Richtlinien um Verwaltungsvorschriften, die nur innerhalb der betroffenen Verwaltungsbehörden gelten (Verwaltungsbinnenrecht) und die im Range des Parlamentsgesetzes garantierten subjektiv-öffentlichen Rechte der Versicherten weder einschränken noch über deren gesetzliche Grenzen erweitern können (vgl. dazu BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 4; Udsching, Festschrift für Krasney S.678, 683 m.w.N.).
  • BSG, 06.02.1997 - 3 RK 12/96

    Hilfsmittelversorgung mit Elektrorollstuhl umfaßt auch Stromkosten

    Auszug aus LSG Bayern, 25.11.1998 - L 2 U 232/98
    Es stand ihr frei, die Stromkosten entweder durch exakte Messung oder durch Schätzung zu ermitteln (vgl. BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 24).
  • BSG, 08.09.1993 - 14a RKa 7/92

    Kassenzahnärztliche Versorgung - Amalgam

    Auszug aus LSG Bayern, 25.11.1998 - L 2 U 232/98
    Es kann deshalb für den vorliegenden Fall dahingestellt bleiben, ob die Richtlinien der Verbände der Unfallversicherungsträger nach § 41 Abs. 4 SGB VII eine solche anspruchsbegrenzende oder anspruchsausschließende Regelung mit Wirkung gegen die Verletzten wie dies beispielsweise unter den Besonderheiten des Krankenversicherungsrechtes nach den §§ 92 und 135 SGB VII möglich ist (vgl. BSG SozR 3-2500 § 92 Nr. 5 und 7) treffen könnten (gegen eine unmittelbare Rechtswirkung für den einzelnen Versicherten Benz a.a.O.).
  • BSG, 06.05.2003 - B 2 U 22/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - berufliche Rehabilitation - Anspruch auf erneute

    Erst wenn die Prüfung ergeben hat, dass der Anspruch dem Grunde nach gegeben ist, steht dem Unfallversicherungsträger im Hinblick auf die im Einzelfall auszuführenden Maßnahmen ein Auswahlermessen zu (vgl Bayerisches LSG, Urteil vom 25. November 1998 - L 2 U 232/98 = HVBG-Info 1999, 1670; Brackmann/Krasney, aaO RdNr 15; Kater/Leube, SGB VII, § 41 RdNr 1; aA offenbar Römer in Hauck/Noftz, SGB VII, K § 41 RdNr 4).

    Durch die Bezeichnung der zu schaffenden Regelungen als "Richtlinien" und durch die Benennung der Verbände der Unfallversicherungsträger als Erlassberechtigte macht das Gesetz deutlich, dass § 41 Abs. 4 SGB VII keine Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen, sondern lediglich von Verwaltungsvorschriften darstellt (vgl Bayerisches LSG, Urteil vom 25. November 1998 - L 2 U 232/98 = HVBG-Info 1999, 1670 zu den ab dem 1. Januar 1981 geltenden Richtlinien; allgemein zu Verwaltungsvorschriften Hommel in Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, 4. Aufl, § 54 RdNr 109 mwN).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2010 - L 3 U 299/08

    Wohnungshilfe; wertsteigerungsbedingter Eigenanteil des Versicherten; Ermessen;

    Durch die Bezeichnung der zu schaffenden Regelungen als "Richtlinien" und durch die Benennung der Verbände der Unfallversicherungsträger als Erlassberechtigte macht das Gesetz deutlich, dass § 41 Abs. 4 SGB VII keine Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen, sondern lediglich von Verwaltungsvorschriften darstellt (vgl. Bayerisches Landessozialgericht , Urteil vom 25. November 1998 - L 2 U 232/98 = HVBG-Info 1999, 1670 zu den ab dem 01. Januar 1981 geltenden Richtlinien; allgemein zu Verwaltungsvorschriften Hommel in Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, 4. Aufl., § 54 Randnr. 109 m. w. N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - L 10 U 4249/00

    Gesetzliche Unfallversicherung - Anspruch auf erneute Wohnungshilfe

    Über Art, Umfang und Durchführung der Rehabilitation und damit auch (etwa) über die Höhe der Wohnungshilfe als Leistung der sozialen und beruflichen Rehabilitation (§§ 39 Abs. 1 Nr. 2, 41 Abs. 2 SGB VII) entscheidet der Unfallversicherungsträger gemäß § 26 Abs. 5 SGB VII indessen nach pflichtgemäßem Ermessen (Krasney, in: Brackmann, SGB VII, § 41 Rn. 15; Römer, a.a.O. § 41 Rn 9; anders: Bay LSG, Urt. v. 25. November 1998, - L 2 U 232/98 -, HVBG-INFO 1999, 1670).
  • SG Berlin, 12.03.2012 - S 25 U 521/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - berufliche Rehabilitation - Bereitstellung eines

    Durch die Bezeichnung der zu schaffenden Regelungen als "Richtlinien" und durch die Benennung der Verbände der Unfallversicherungsträger als Erlassberechtigte macht das Gesetz deutlich, dass § 41 Abs. 4 SGB VII keine Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen, sondern lediglich von Verwaltungsvorschriften darstellt (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 25. November 1998 - L 2 U 232/98 = HVBG-Info 1999, 1670 zu den ab dem 1. Januar 1981 geltenden Richtlinien; BSG, Urteil vom 6. Mai 2003, a.a.O.).
  • SG München, 25.02.2014 - S 1 U 5014/13

    Keine Kostenübernahme für ein Notstromaggregat im Rahmen der Wohnungshilfe zur

    Jedenfalls in den Fällen, in denen von der Verwaltung aufgestellte Richtlinien nicht auf einer vom Gesetz- oder Verordnungsgeber zugewiesenen inhaltlichen Regelungskompetenz beruhen, handelt es sich bei Richtlinien um Verwaltungsvorschriften, die innerhalb der betroffenen Verwaltungsbehörden gelten (Verwaltungsbinnenrecht) und die im Range des Parlamentsgesetzes garantierten subjektiv-öffentlichen Rechte der Versicherten weder einschränken noch über deren gesetzliche Grenzen erweitern können (BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 4; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. November 1998, Az.: L 2 U 232/98; Udsching, Festschrift für Krasney Seite 678, 683 mwN).
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