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   LSG Bayern, 25.11.2009 - L 12 KA 16/08   

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LSG Bayern, 25.11.2009 - L 12 KA 16/08 (https://dejure.org/2009,11048)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25.11.2009 - L 12 KA 16/08 (https://dejure.org/2009,11048)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25. November 2009 - L 12 KA 16/08 (https://dejure.org/2009,11048)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulässigkeit der Bekanntgabe von Richtgrößenvereinbarungen durch Rundschreiben der Kassenärztlichen Vereinigung - Rechtmäßigkeit einer nach dem 31.3.2002 erfolgten Richtgrößenvereinbarung - Rückwirkung für das ganze Jahr nach dem ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch sämtlicher Ärzte auf höhere Richtgrößenvolumina aufgrund der zusätzlich zur Verfügung stehenden Gelder in den vorhergehenden Jahren; Rechtmäßigkeit einer Richtgrößenvereinbarung bei Zweifeln an den in ihr zugrunde gelegten Richtgrößen und an der ordnungsgemäßen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Richtgrößenprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung; Zulässigkeit der Bekanntgabe durch Rundschreiben; Rückwirkung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Bayern, 17.07.2007 - L 12 B 795/06

    Regressanspruch gegen einen zugelassenen Arzt mit der in der

    Auszug aus LSG Bayern, 25.11.2009 - L 12 KA 16/08
    Dem Senat liegen die Verwaltungsakten des Beklagten, die Akten des Sozialgerichts München mit den Aktenzeichen S 38 KA 1231/06 und S 38 KA 1252/06 ER, des Bayer. Landessozialgerichts mit dem Aktenzeichen L 12 B 795/06 KA ER sowie die Berufungsakte mit dem Aktenzeichen L 12 KA 16/08 vor, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurden und auf deren Inhalt ergänzend Bezug genommen wird.

    Ein solches Rundschreiben haben die bayerischen Vertragsärzte, und insbesondere auch der Kläger unter dem 2. Mai 2002 erhalten (vgl. Bl. 132 der beigezogenen Akte mit dem Az.: L 12 B 795/06 KA ER).

    So war es auch im vorliegenden Fall (vgl. Anl. 1a zum Rundschreiben vom 2. Mai 2002 (Bl. 134 d. Akte L 12 B 795/06 KA ER).

    Damit kam das BSG zu dem Ergebnis, dass die im dortigen Fall vorgenommene Richtgrößenprüfung des Jahres 1998 eine unzulässige echte Rückwirkung beinhaltete mit der Folge, dass die im Laufe des Jahres festgesetzten Richtgrößen erst ab diesem Zeitpunkt Gültigkeit erlangen (in diesem Sinne auch Beschluss des erkennenden Senats vom 14.08.2006, Az.: L 12 B 795/06 KA ER, bei dem es um die Aussetzung bzw. Durchführung des Vollzugs des hier streitgegenständlichen Regressbescheids ging).

  • BSG, 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der

    Auszug aus LSG Bayern, 25.11.2009 - L 12 KA 16/08
    Da die neuen Richtgrößen für den Kläger günstiger seien als die alten, komme auch die vom BSG (Urteil vom 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R) erörterte Mischberechnung nicht zum Tragen.

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 02.11.2005 (Az.: B 6 KA 63/04 R), in dem unter anderem die Problematik von erst im Lauf des Jahres ihrer Gültigkeit festgesetzten Richtgrößen eingehend behandelt wird, ausdrücklich festgestellt, dass im Fall einer erst im Laufe eines Jahres bekanntgemachten Richtgrößen-Vereinbarung - bezogen auf den bereits verstrichenen Zeitraum des Jahres - ein Fall echter Rückwirkung bzw. ein Fall der Rückbewirkung von Rechtsfolgen gegeben ist.

    Das BSG hat sich in seinem wiederholt zitierten Grundsatzurteil (Urteil vom 02.11.2005, Az.: B 6 KA 63/04 R, Rn. 52) mit den möglichen Ausnahmen vom Verbot der echten Rückwirkung beschäftigt und dazu ausgeführt, von den Ausnahmen sei in der Praxis am wichtigsten der Fall, dass der Bürger nicht mit dem Fortbestand des bisherigen Regelungszustandes rechnen konnte.

  • BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 57/07 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Beiziehung der erweiterten Arzneimitteldateien durch

    Auszug aus LSG Bayern, 25.11.2009 - L 12 KA 16/08
    Gleichwohl hat der Beklagte bei der Berücksichtigung der Praxisbesonderheiten des Klägers diese jeweils auf 100 % hochgerechnet und damit praktisch einen Sicherheitsabschlag bei der Richtgrößenprüfung zugunsten des Klägers vorgenommen (vgl. BSG a.a.O. Rn 28; BSG v. 16.07.2008, Az: B 6 KA 57/07 R).
  • BSG, 27.04.2005 - B 6 KA 1/04 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Festsetzung eines Arzneikostenregresses - Vorlage

    Auszug aus LSG Bayern, 25.11.2009 - L 12 KA 16/08
    Das BSG hat in seinem Urteil vom 27.04.2005 (Az.: B 6 KA 1/04 R, Rn 25) ausgeführt, dass die Vorlage aller Originalbelege bzw. Printimages des betroffenen Quartals nicht Voraussetzung für die Festsetzung eines Arzneikostenregresses wegen unwirtschaftlicher Verordnungsweise sei.
  • BSG, 05.11.2003 - B 6 KA 58/03 B

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung, Anhörung im

    Auszug aus LSG Bayern, 25.11.2009 - L 12 KA 16/08
    Auf die im Widerspruchsverfahren von Klägerseite gerügte fehlende Anhörung vor Erlass des Bescheides des Prüfungsausschusses sowie die Rüge, der Zulassungsausschuss Mittelfranken sei für die Entscheidung nicht zuständig gewesen, der Vorsitzende sei nicht neutral gewesen, da er selber Vertragsarzt sei, brauchte der Senat nicht einzugehen, denn Gegenstand der gerichtlichen Prüfung ist allein die Entscheidung des Beschwerdeausschusses (ständige Rechtsprechung des BSG z.B. Beschluss vom 05.11.2003, Az: B 6 KA 58/03 B Rn 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.03.2004 - 22 CS 04.362

    Bestimmtheitsgebot, Merkblatt einer Behörde, Website einer Behörde, allgemein

    Auszug aus LSG Bayern, 25.11.2009 - L 12 KA 16/08
    Der Senat hat in seiner vorgenannten Entscheidung darüber hinaus auch festgestellt, dass die Gesamtverträge auf der Internetseite der Beklagte eingesehen werden konnten (vgl. dazu auch BayVGH vom 17.03.2004, Az.: 22 CS 04.362; BAG vom 10.02.2005, Az.: 2 AZR 584/03).
  • LSG Bayern, 14.11.2007 - L 12 KA 275/05

    Berechnungsweise der Gesamtvergütung für die Gesamtheit der zu vergütenden

    Auszug aus LSG Bayern, 25.11.2009 - L 12 KA 16/08
    Der Senat sieht dies als eine ausreichende Bekanntgabe an und verweist dazu auf seine Entscheidung vom 14.11.2007 (Az.: L 12 KA 275/05), bei der es um die Bekanntgabe von Strukturverträgen ging, die ebenfalls Gesamtvertragscharakter besitzen, und in der der Senat die Meinung vertreten hatte, dass nicht die gleichen Anforderungen wie an eine Satzungsbestimmung für die Bekanntgabe gelten.
  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 21/08 B
    Auszug aus LSG Bayern, 25.11.2009 - L 12 KA 16/08
    Die gegen dieses Urteil eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom BSG nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 28. Oktober 2009, Az.: B 6 KA 21/08 B).
  • BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 584/03

    Anwendung von § 174 Satz 1 BGB bei Organhandeln

    Auszug aus LSG Bayern, 25.11.2009 - L 12 KA 16/08
    Der Senat hat in seiner vorgenannten Entscheidung darüber hinaus auch festgestellt, dass die Gesamtverträge auf der Internetseite der Beklagte eingesehen werden konnten (vgl. dazu auch BayVGH vom 17.03.2004, Az.: 22 CS 04.362; BAG vom 10.02.2005, Az.: 2 AZR 584/03).
  • SG München, 24.10.2007 - S 38 KA 1231/06

    Wirksamkeit einer Richtgrößenvereinbarung für die Verordnung von Arzneimitteln im

    Auszug aus LSG Bayern, 25.11.2009 - L 12 KA 16/08
    Dem Senat liegen die Verwaltungsakten des Beklagten, die Akten des Sozialgerichts München mit den Aktenzeichen S 38 KA 1231/06 und S 38 KA 1252/06 ER, des Bayer. Landessozialgerichts mit dem Aktenzeichen L 12 B 795/06 KA ER sowie die Berufungsakte mit dem Aktenzeichen L 12 KA 16/08 vor, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurden und auf deren Inhalt ergänzend Bezug genommen wird.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2011 - L 3 KA 9/11

    Vorgaben in § 84 Abs. 6 S. 2 SGB V über die Richtgrößen nach altersgemäß

    Auf welcher Grundlage es den Vertragspartnern in Bayern gleichwohl möglich war, bereits in der RGV für 2002 Richtgrößen für (sechs) Altersgruppen festzusetzen ( vgl Bayerisches LSG, Urteil vom 25. November 2009 - L 12 KA 16/08 - juris) kann hierbei offen bleiben; denn angesichts der 2003 noch geltenden Fassung des § 296 Abs. 3 SGB V stand der Verzicht auf eine Altersgliederung in Niedersachsen jedenfalls nicht im Widerspruch zum geltenden Recht.
  • SG Hannover, 16.12.2010 - S 61 KA 426/09
    Die Kammer meint dennoch, dass die Abweichung vorliegend nicht zur Rechtswidrigkeit führt, weil Richtgrößen aus dem Jahre 2001 zur Anwendung gelangt sind und dadurch für den Kläger keine Verschlechterung eingetreten ist (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.11.2009 - L 12 KA 16/08 = Breith 2010, 297, 303 = juris Rz 30).
  • SG Dresden, 11.12.2013 - S 18 KA 31/10

    Sächsische Arzneimittel-Richtgrößen rechtswidrig

    Die auf deren Grundlage durchgeführten Richtgrößenprüfungen sind im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung unbeanstandet geblieben (Sozialgericht München, Urteil vom 24.10.2007, Az. S 38 KA 1231/06; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.11.2009, Az. L 12 KA 16/08; Bundessozialgericht, Urteil vom 23.03.2011, Az. B 6 KA 9/10 R).
  • SG Dresden, 11.12.2013 - S 18 KA 71/10

    Sächsische Arzneimittel-Richtgrößen rechtswidrig

    Die auf deren Grundlage durchgeführten Richtgrößenprüfungen sind im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung unbeanstandet geblieben (Sozialgericht München, Urteil vom 24.10.2007, Az. S 38 KA 1231/06; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.11.2009, Az. L 12 KA 16/08; Bundessozialgericht, Urteil vom 23.03.2011, Az. B 6 KA 9/10 R).
  • SG Dresden, 11.12.2013 - S 18 KA 266/10

    Sächsische Arzneimittel-Richtgrößen rechtswidrig

    Die auf deren Grundlage durchgeführten Richtgrößenprüfungen sind im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung unbeanstandet geblieben (Sozialgericht München, Urteil vom 24.10.2007, Az. S 38 KA 1231/06; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.11.2009, Az. L 12 KA 16/08; Bundessozialgericht, Urteil vom 23.03.2011, Az. B 6 KA 9/10 R).
  • SG Dresden, 11.12.2013 - S 18 KA 268/10

    Sächsische Arzneimittel-Richtgrößen rechtswidrig

    Die auf deren Grundlage durchgeführten Richtgrößenprüfungen sind im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung unbeanstandet geblieben (Sozialgericht München, Urteil vom 24.10.2007, Az. S 38 KA 1231/06; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.11.2009, Az. L 12 KA 16/08; Bundessozialgericht, Urteil vom 23.03.2011, Az. B 6 KA 9/10 R).
  • SG Dresden, 11.12.2013 - S 18 KA 2/11

    Festsetzung eines Regresses im Ergebnis einer Prüfung der Wirtschaftlichkeit von

    Die auf deren Grundlage durchgeführten Richtgrößenprüfungen sind im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung unbeanstandet geblieben (Sozialgericht München, Urteil vom 24.10.2007, Az. S 38 KA 1231/06; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.11.2009, Az. L 12 KA 16/08; Bundessozialgericht, Urteil vom 23.03.2011, Az. B 6 KA 9/10 R).
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