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   LSG Bayern, 25.11.2009 - L 20 R 390/07   

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https://dejure.org/2009,21017
LSG Bayern, 25.11.2009 - L 20 R 390/07 (https://dejure.org/2009,21017)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25.11.2009 - L 20 R 390/07 (https://dejure.org/2009,21017)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25. November 2009 - L 20 R 390/07 (https://dejure.org/2009,21017)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze - Rückforderung - Berechnung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Rentenbewilligung wegen Überschreitens der Hinzuverdienstgrenze aufgrund der Erzielung von Arbeitseinkommen; Rückforderung eines zuvielgezahlten Rentenbetrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze beim Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit; Berechnung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 03.05.2005 - B 13 RJ 8/04 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienst - Selbstständiger - rentenunschädliches

    Auszug aus LSG Bayern, 25.11.2009 - L 20 R 390/07
    Dabei ist grundsätzlich von einer Parallelität von Sozialversicherungsrecht und Einkommenssteuerrecht auszugehen (vgl. BSG Urteile vom 07.10.2004, B 13 RJ 13/04 R; 17.02.2005, B 13 RJ 43/03 R; 03.05.2005, B 13 RJ 8/04 R; 30.03.2006, B 10 KR 2/04 R in ständiger Rechtsprechung, veröffentlicht in juris).

    Mag dieses Ergebnis auch "zufällig" sein, rechtfertigt es keine Abweichung von § 15 SGB IV. Maßgeblich ist dabei, dass für Selbstständige außer dem am Einkommensteuerrecht ausgerichteten Arbeitseinkommen kein gesetzlich oder anderweitig geregeltes System der Einkommensermittlung zur Verfügung steht, das verwaltungsmäßig durchführbar wäre und ohne unzumutbare Benachteiligung dieses Personenkreises verwirklicht werden könnte (vgl. BSG vom 03.05.2005, B 13 RJ 8/04 R).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass hier zwar ein Nachteil gegenüber Beschäftigten vorliegen kann (so BSG vom 03.05.2005 aaO bzgl des zweimaligen Überschreitens der Hinzuverdienstgrenze), allerdings profitieren die Selbstständigen zumindest ebenso typisierend und pauschalierend von Vorteilen bei der Berechnung des Hinzuverdienstes, welche systembedingt aus der unterschiedlichen Berechnungsweise des Arbeitsentgelts auf der einen und des Arbeitseinkommens auf der anderen Seite folgen.

    Dies gilt noch verschärft seit der Änderung des § 15 SGB IV, denn seither sind nicht nur alle echten Betriebsausgaben zu berücksichtigen, sondern auch steuerliche Vergünstigungen, z.B. erhöhte Abschreibungen (BSG vom 03.05.2005 aaO).

  • BSG, 30.03.2006 - B 10 KR 2/04 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Landwirt - Einkommen aus Vermietung eigener

    Auszug aus LSG Bayern, 25.11.2009 - L 20 R 390/07
    18 In ständiger Rechtsprechung hat das BSG insoweit entschieden, dass der Begriff der selbstständigen Tätigkeit iS des § 15 SGB IV alle typischerweise mit persönlichem Einsatz verbundenen Einkunftsarten erfasst, das sind nach dem Katalog des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG), Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG), Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG) sowie diesen gleichgestellte Einkünfte (BSG, Urteil vom 30.03.2006 mwN, B 10 KR 2/04 R, veröffentlicht in juris).

    Dabei ist grundsätzlich von einer Parallelität von Sozialversicherungsrecht und Einkommenssteuerrecht auszugehen (vgl. BSG Urteile vom 07.10.2004, B 13 RJ 13/04 R; 17.02.2005, B 13 RJ 43/03 R; 03.05.2005, B 13 RJ 8/04 R; 30.03.2006, B 10 KR 2/04 R in ständiger Rechtsprechung, veröffentlicht in juris).

    Einschränkungen hat dieser Grundsatz insoweit durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts erhalten, als jedenfalls dann nicht auf die Feststellung der Finanzverwaltung zurückzugreifen ist, wenn der Betroffene gegen die Richtigkeit der tatsächlichen Feststellung oder steuerrechtlichen Bewertung des Finanzamts schlüssige und erhebliche Einwendungen erhebt (BSG vom 30.03.2006, B 10 KR 2/04 R, veröffentlicht in juris).

  • BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 43/03 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienst - Berufsunfähigkeitsrente aus einem

    Auszug aus LSG Bayern, 25.11.2009 - L 20 R 390/07
    Dabei ist grundsätzlich von einer Parallelität von Sozialversicherungsrecht und Einkommenssteuerrecht auszugehen (vgl. BSG Urteile vom 07.10.2004, B 13 RJ 13/04 R; 17.02.2005, B 13 RJ 43/03 R; 03.05.2005, B 13 RJ 8/04 R; 30.03.2006, B 10 KR 2/04 R in ständiger Rechtsprechung, veröffentlicht in juris).

    Weiter findet die Parallelität zum Einkommensteuerrecht dort ihre Grenzen, wo auch steuerrechtlich gerade keine selbstständige Tätigkeit iS des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG zugrunde liegt (BSG, Urteil vom 17.02.2005, B 13 RJ 43/03 R, veröffentlicht in juris) oder keine eigene selbstständige Tätigkeit vorliegt (für den Fall einer Hinterbliebenenrente Urteil des BSG vom 27.01.1999, B 4 RA 17/98 R, veröffentlicht in juris).

  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 17/98 R

    Anrechnung von steuerlichen Gewinnen auf Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus LSG Bayern, 25.11.2009 - L 20 R 390/07
    Der Kläger hat im Wesentlichen vorgetragen, der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts SozR 3-2400 § 15 Nr. 6 sei zu entnehmen, dass nicht in jedem Falle Arbeitseinkommen mit dem vom Finanzamt ermittelten Gewinn gleichzusetzen sei.

    Weiter findet die Parallelität zum Einkommensteuerrecht dort ihre Grenzen, wo auch steuerrechtlich gerade keine selbstständige Tätigkeit iS des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG zugrunde liegt (BSG, Urteil vom 17.02.2005, B 13 RJ 43/03 R, veröffentlicht in juris) oder keine eigene selbstständige Tätigkeit vorliegt (für den Fall einer Hinterbliebenenrente Urteil des BSG vom 27.01.1999, B 4 RA 17/98 R, veröffentlicht in juris).

  • BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 13/04 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst - Anrechnung von

    Auszug aus LSG Bayern, 25.11.2009 - L 20 R 390/07
    Was unter Arbeitseinkommen zu verstehen ist, ist der allgemeinen Norm des § 15 SGB IV zu entnehmen (BSG, Urteil vom 07.10.2004, B 13 RJ 13/04 R, veröffentlicht in juris).

    Dabei ist grundsätzlich von einer Parallelität von Sozialversicherungsrecht und Einkommenssteuerrecht auszugehen (vgl. BSG Urteile vom 07.10.2004, B 13 RJ 13/04 R; 17.02.2005, B 13 RJ 43/03 R; 03.05.2005, B 13 RJ 8/04 R; 30.03.2006, B 10 KR 2/04 R in ständiger Rechtsprechung, veröffentlicht in juris).

  • BSG, 26.06.2008 - B 13 R 119/07 R

    Altersrente für Frauen - Hinzuverdienstgrenze - zweimaliges Überschreiten

    Auszug aus LSG Bayern, 25.11.2009 - L 20 R 390/07
    Dabei ist grundsätzlich von Monat zu Monat zu betrachten, ob die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird (vgl. BSG, Urteil vom 26.06.2008, B 13 R 119/07 R mwN, veröffentlicht in juris); dies war hier der Fall.
  • Drs-Bund, 21.09.1993 - BT-Drs 12/5700
    Auszug aus LSG Bayern, 25.11.2009 - L 20 R 390/07
    Die Begründung im Gesetzentwurf (BT-Drucks. 12/5700 S.92 zu Art. 3 Nr. 2) führt dazu an, dass die ersatzlose Streichung des § 15 Satz 2 SGB IV a.F. aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung erfolge.
  • LSG Baden-Württemberg, 13.11.2012 - L 11 KR 5353/11

    Kranken- bzw Pflegeversicherung - freiwillig Versicherter - Arbeitseinkommen -

    Neben Nachteilen wie der Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG bestehen ebenso steuerliche Vergünstigungen, wie zB erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten (vgl Bayerisches LSG 25.11.2009, L 20 R 390/07, juris).
  • LSG Bayern, 24.11.2010 - L 19 R 395/07

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze -

    Ausnahmsweise ist nur dann nicht auf die Feststellungen der Finanzverwaltung zurückzugreifen, wenn der Betroffene gegen die Richtigkeit der tatsächlichen Feststellung oder die steuerrechtliche Bewertung des Finanzamtes schlüssige und erhebliche Einwendungen erhoben hat (BSG Urteil vom 30.03.2006 aaO; BayLSG vom 25.11.2009 - L 20 R 390/07 - veröffentlicht in juris).

    Eine konkrete Zuordnung der tatsächlichen Arbeitsleistung, die letztlich den Entgeltzufluss bewirkt, mit dem konkreten Monat des Rentenbezuges verlangt § 96a SGB VI dabei weder für abhängig Beschäftigte (deren Entgeltanspruch idR auch zeitlich versetzt zur tatsächlichen Arbeitsleistung entsteht und fällig wird) noch wäre dies bei selbständig Tätigen überhaupt ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand festzustellen (vgl. auch BSG vom 03.05.2005 - B 13 RJ 8/04, a.a.O. sowie BayLSG vom 25.11.2009, a.a.O.).

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