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   LSG Bayern, 25.11.2015 - L 12 KA 120/14   

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https://dejure.org/2015,48563
LSG Bayern, 25.11.2015 - L 12 KA 120/14 (https://dejure.org/2015,48563)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25.11.2015 - L 12 KA 120/14 (https://dejure.org/2015,48563)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25. November 2015 - L 12 KA 120/14 (https://dejure.org/2015,48563)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Arzt; Gerichtlicher Prüfungsumfang; Einreichung falscher Abrechnungen durch Ehepartner; Pflicht zur peinlich genauen Abrechnung; Schuldhaftes Handeln als subjektive Voraussetzung für die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - L 10 KA 36/05

    Arztrecht - Gemeinschaftspraxis: Genehmigung eines Assistenten muss jeder Partner

    Auszug aus LSG Bayern, 25.11.2015 - L 12 KA 120/14
    Die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme sei rechtens (Hinweis auf Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 28.06.2006, Az.: L 10 KA 36/05).

    Komme er dieser nicht nach, habe er schuldhaft gehandelt (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.06.2006, Az.: L 10 KA 36/05).

    Im Übrigen sei unter Verweis auf das Urteil des LSG NRW vom 28.06.2006, L 10 KA 36/05 festzuhalten, dass der Vortrag, auch bei Stichproben hätte die Fehlerhaftigkeit der Abrechnung nur schwer auffallen können, nicht von dem Vorwurf entlaste, von vornherein gar keine Stichproben unternommen zu haben.

  • BSG, 15.05.1991 - 6 RKa 37/89

    Ausschlußfrist für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens in der Satzung

    Auszug aus LSG Bayern, 25.11.2015 - L 12 KA 120/14
    Im Übrigen wäre selbst bei einer Anwendung der 2-Jahresfrist von einem zulässigen Antrag auszugehen, da von einem Bekanntwerden der Verfehlung im Sinne des § 18 Abs. 3 Variante 1 der Satzung der Beklagten erst dann ausgegangen werden könne, wenn genügend Sachverhaltsumstände ermittelt seien, dass die Beklagte die Tathandlung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit als mit einer Disziplinarmaßnahme sanktionierungsfähige Verfehlung beurteilen könne (BSG, Urteil vom 15.05.1991, Az.: 6 RKa 37/89).

    Die Rechtsprechung gehe daher erst dann von einem Bekanntwerden der Verfehlung aus, wenn genügend Sachverhaltsumstände ermittelt seien, dass die Beklagte das Verhalten des Arztes mit der für einen hinreichenden Tatverdacht erforderlichen Wahrscheinlichkeit als "Verfehlung" beurteilen und damit mit einer Disziplinarmaßnahme sanktionieren könne (BSG, Urteil vom 15.05.1991, Az.: 6 RKa 37/89).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 15.05.1991, Az.: 6 RKa 37/89) beginne die Ausschlussfrist für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens, wenn die Satzung auf das "Bekanntwerden der Verfehlung" abstelle, erst mit dem Zeitpunkt, in welchem das Verhalten des Kassenarztes mit der für einen hinreichenden Tatverdacht erforderlichen Wahrscheinlichkeit als "Verfehlung" beurteilt werden könne.

  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 36/13 B

    Vertragsärztliche Versorgung - einheitlicher Bewertungsmaßstab für ärztliche

    Auszug aus LSG Bayern, 25.11.2015 - L 12 KA 120/14
    Das BSG habe in seiner Entscheidung vom 11.12.2013, Az.: B 6 KA 36/13 B, entschieden, dass bei Delegation der Leistungsabrechnung der Vertragsarzt dennoch Organisations- und Überwachungspflichten habe, weil er allein verantwortlich für die korrekte Abrechnung seiner Leistung sei und er sich seiner Verantwortung nicht entledige, wenn er sich personeller oder technischer Hilfe bediene.
  • BSG, 01.02.2005 - B 6 KA 70/04 B

    Disziplinarverfahren in der Kassenärztlichen Versorgung, Anwendung von

    Auszug aus LSG Bayern, 25.11.2015 - L 12 KA 120/14
    Dabei ist anders als im Strafrecht, wo nach Aufgabe der Rechtsfigur des Fortsetzungszusammenhangs (vgl. Großer Senat der Strafgerichte am BGH, Beschluss vom 03.05.1994, BGH ST 40/136) bei Verletzung desselben Grundtatbestandes und Verletzung gleicher Rechtsgüter in gleichartiger Begehungsweise in engem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang unter Gesamtvorsatz gleichwohl für jedes Quartal eine eigenständige Tat vorliegt, im Disziplinarrecht auch dann von einer Pflichtverletzungshandlung auszugehen ist, wenn diese sich - wie hier - in mehreren, zeitlich zusammenhängenden Einzelakten manifestiert (vgl. hierzu BSG, Beschluss vom 09.12.2004, B 6 KA 70/04 B, BSG, Urteil vom 08.03.2000, B 6 KA 62/98 R, NZS 2001, 50; BayLSG, Urteil vom 25.11.2009, L 12 KA 57/08 sowie Hesral, in Ehlers, Disziplinarrecht für Ärzte und Zahnärzte, 2. Auflage 2013 S 16/17).
  • LSG Bayern, 19.09.2001 - L 12 KA 141/99
    Auszug aus LSG Bayern, 25.11.2015 - L 12 KA 120/14
    Eine Zurechnung der nicht von der Klägerin selbst, sondern von für sie - gleichgültig, ob im Wege der vertikalen oder horizontalen Delegation - tätigen Hilfspersonen verursachten Pflichtverletzungen sei auch nach der Rechtsprechung des Berufungsgerichts unter Heranziehung des Rechtsgedankens aus § 278 Satz 1 BGB möglich (vgl. Bayer. Landessozialgericht, Urteil vom 19.09.2001, L 12 KA 141/99).
  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 62/98 R

    Disziplinarmaßnahmen gegen Vertragsärzte

    Auszug aus LSG Bayern, 25.11.2015 - L 12 KA 120/14
    Dabei ist anders als im Strafrecht, wo nach Aufgabe der Rechtsfigur des Fortsetzungszusammenhangs (vgl. Großer Senat der Strafgerichte am BGH, Beschluss vom 03.05.1994, BGH ST 40/136) bei Verletzung desselben Grundtatbestandes und Verletzung gleicher Rechtsgüter in gleichartiger Begehungsweise in engem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang unter Gesamtvorsatz gleichwohl für jedes Quartal eine eigenständige Tat vorliegt, im Disziplinarrecht auch dann von einer Pflichtverletzungshandlung auszugehen ist, wenn diese sich - wie hier - in mehreren, zeitlich zusammenhängenden Einzelakten manifestiert (vgl. hierzu BSG, Beschluss vom 09.12.2004, B 6 KA 70/04 B, BSG, Urteil vom 08.03.2000, B 6 KA 62/98 R, NZS 2001, 50; BayLSG, Urteil vom 25.11.2009, L 12 KA 57/08 sowie Hesral, in Ehlers, Disziplinarrecht für Ärzte und Zahnärzte, 2. Auflage 2013 S 16/17).
  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R

    Medizinisches Versorgungszentrum - Zulassungsentziehung wegen gröblicher

    Auszug aus LSG Bayern, 25.11.2015 - L 12 KA 120/14
    Anderenfalls könnte sich bei der vorliegenden Frage schuldhafter Falschabrechnung etwa auch in einer Gemeinschaftspraxis nicht verheirateter Ärzte (anders als in einem MVZ, s. BSG, Urteil vom 21.03.2012, B 6 KA 22/11 R) der Eine unbesehen auf den Anderen verlassen und die eigene Unterschrift unter die Sammelerklärung wäre insoweit bedeutungslos.
  • LSG Baden-Württemberg, 19.03.2019 - L 11 KR 4455/17

    Krankenversicherung - Apotheke - Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung -

    Dieses Verhalten begründet sowohl einen Verstoß gegen § 9 Abs. 1 Hs 1, 6. Spiegelstrich des Rahmenvertrages idF v 01.02.2011 als auch gegen § 11 Abs. 4 S 1 des ALV Baden-Württemberg idF v 01.04.2005 iVm § 4 der Vereinbarung nach § 300 SGB V. Dass die Beklagte die Pflichtverletzungen nicht eigenhändig begangen hat, ist dabei unerheblich, denn nach § 69 Abs. 1 S 3 SGB V iVm § 278 BGB ist ihr auch das Fehlverhalten ihrer Angestellten zurechenbar (vgl BayLSG 25.11.2015, L 12 KA 120/14, juris Rn 18).
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