Rechtsprechung
LSG Bayern, 25.11.2015 - L 2 U 526/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anerkennung einer chronisch aktivierten Hepatitis-C als Berufskrankheit Nr. 3101; Konkurrierende Zuständigkeit eines Unfallversicherungsträgers bei Mehrfachbeschäftigung; Ausübung einer gefährdenden Tätigkeit; Anerkennung einer chronischen aktivierten Hepatitis-C als ...
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Hepatitis-C-Erkrankung als BK 3103 - gefährdende Tätigkeit für mehrere Unternehmen - hierfür verschiedene UV-Träger zuständig - Tätigkeit als Krankenschwester zunächst im staatlichen Gesundheitssystem in Ungarn - danach Tätigkeit in deutschem Krankenhaus - Rechtsgedanke ...
- rewis.io
Zuständigkeitskonkurrenz zwischen mehreren Berufsgenossenschaften bei Berufskrankheiten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VII § 9; SGB VII § 134
Anerkennung einer chronisch aktivierten Hepatitis-C als Berufskrankheit Nr. 3101 - rechtsportal.de
SGB VII § 134 ; SGB VII § 9
Anerkennung einer chronischen aktivierten Hepatitis-C als Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Landshut, 21.10.2011 - S 9 U 175/10
- LSG Bayern, 25.11.2015 - L 2 U 526/11
- BSG, 09.02.2016 - B 2 U 8/16 B
Papierfundstellen
- NZS 2016, 317
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Bayern, 17.01.2006 - L 3 U 55/05
Verletzung der Mitwirkungspflicht nach §§ 60 ff. Sozialgesetzbuch - Erstes Buch …
Auszug aus LSG Bayern, 25.11.2015 - L 2 U 526/11
Die dagegen eingelegte Berufung wies das Bayerische Landessozialgericht mit Urteil vom 17.01.2006 (Az. L 3 U 55/05) mit der Begründung zurück, dass der Rentenanspruch im Vergleich vom 11.12.2001 für die Beteiligten verbindlich festgestellt worden sei.
- BSG, 09.02.2016 - B 2 U 8/16 B L 2 U 526/11 (Bayerisches LSG).
- LSG Baden-Württemberg, 29.08.2019 - L 6 U 551/18
Gesetzliche Unfallversicherung - Feststellung von Berufskrankheiten - Anwendung …
Die Zuständigkeit bei Berufskrankheiten richtet sich, wenn die gefährdende Tätigkeit für mehrere Unternehmen ausgeübt wurde, für die verschiedene Trägerinnen der gesetzlichen Unfallversicherung zuständig sind, nach dem Unternehmen, in dem die gefährdende Tätigkeit zuletzt ausgeübt wurde, was sich mittlerweile aus § 134 Abs. 1 Satz 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) ergibt, als ungeschriebener allgemeiner Rechtssatz aber bereits für Versicherungsfälle vor seinem Inkrafttreten galt (Bayerisches LSG, Urteil vom 25. November 2015 - L 2 U 526/11 -, juris, Rz. 37;… Ricke, in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Stand: Mai 2017, § 134 SGB VII, Rz. 1). - LSG Baden-Württemberg, 24.10.2019 - L 6 U 2504/18
Keine Anerkennung der Berufskrankheit Nr. 2108 - Bandscheibenbedingte …
Die Zuständigkeit bei Berufskrankheiten richtet sich, wenn die gefährdende Tätigkeit für mehrere Unternehmen ausgeübt wurde, für die verschiedene Trägerinnen der gesetzlichen Unfallversicherung zuständig sind, nach dem Unternehmen, in dem die gefährdende Tätigkeit zuletzt ausgeübt wurde, was sich mittlerweile aus § 134 Abs. 1 Satz 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) ergibt, als ungeschriebener allgemeiner Rechtssatz aber bereits für Versicherungsfälle vor seinem Inkrafttreten galt (Bayerisches LSG, Urteil vom 25. November 2015 - L 2 U 526/11 -, juris, Rz. 37;… Ricke, in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Stand: Mai 2017, § 134 SGB VII, Rz. 1).