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   LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VS 16/09   

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https://dejure.org/2016,3673
LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VS 16/09 (https://dejure.org/2016,3673)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.01.2016 - L 15 VS 16/09 (https://dejure.org/2016,3673)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. Januar 2016 - L 15 VS 16/09 (https://dejure.org/2016,3673)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Soldatenversorgung; Nachzahlungsanspruch wegen Neuberechnung des Berufsschadensausgleichs; Erstattungsanspruch der vorleistenden Hauptfürsorgestelle; Bestimmung des Streitgegenstands; Auslegung eines angefochtenen Bescheids

  • rewis.io

    Erlöschen eines Nachzahlungsanspruches wegen eines Erstattungsanspruches nach Neuberechnung des Berufsschadensausgleiches

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neuberechnung eines Versorgungsanspruchs im Recht der Soldatenversorgung; Streitgegenstand im sozialgerichtlichen Verfahren; Auslegung von Bescheiden und Prozesserklärungen; Voraussetzungen der Geltendmachung eines Erstattungsanspruches gemäß §§ 102 ff SGB X

  • rechtsportal.de

    Neuberechnung eines Versorgungsanspruchs im Recht der Soldatenversorgung; Streitgegenstand im sozialgerichtlichen Verfahren; Auslegung von Bescheiden und Prozesserklärungen; Voraussetzungen der Geltendmachung eines Erstattungsanspruches gemäß §§ 102 ff SGB X

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Bayern, 16.01.2007 - L 15 VS 19/05

    Gewährung eines Berufsschadensausgleichs unter Zugrundelegung der Leistungsgruppe

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VS 16/09
    Mit Urteil des Senats vom 16.01.2007, Az.: L 15 VS 19/05, wurde die Gewährung von Berufsschadensausgleich nach einem Überprüfungsantrag des Klägers dahingehend abgeändert, dass dem Vergleichseinkommen die Leistungsgruppe II (und nicht nur III) der kaufmännischen und technischen Angestellten im Wirtschaftsbereich "Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren" ab dem 01.01.1998 zugrunde zu legen ist.

    Die Höhe der dem Kläger infolge des Urteils des Senats vom 16.01.2007, Az.: L 15 VS 19/05, auszuzahlenden Nachzahlung, wie sie durch das ZBFS festgesetzt worden ist, ist nicht zu beanstanden.

    Streitgegenstand ist nach der mit Beschlüssen vom 14.01.2014 und 12.11.2015 erfolgten Trennung im Berufungsverfahren ausschließlich die Frage, ob und wenn ja inwiefern der dem Kläger zustehende Nachzahlungsanspruch, der sich aus der infolge des Urteils des Senats vom 16.01.2007, Az.: L 15 VS 19/05, erforderlich gewordenen Neuberechnung des Berufsschadensausgleichs ergibt, wegen eines Erstattungsanspruchs der Hauptfürsorgestelle erloschen ist.

    Dieser "Bescheid" enthält keine über den Tenor des Urteils des Senats vom 16.01.2007, Az.: L 15 VS 19/05, hinausgehende Regelung; es werden lediglich zukünftige Bescheide angekündigt, so dass sich die Frage stellt, ob das Schreiben des ZBFS mangels eigenen Regelungsgehalts überhaupt als Bescheid zu klassifizieren ist.

    Dieser Bescheid enthält eine Regelung insofern, als die sich aus dem Urteil des Senats vom 16.01.2007, Az.: L 15 VS 19/05, und der dadurch erforderlich gewordenen Neuberechnung des Berufsschadensausgleichs ergebende abstrakte Nachzahlung für den Berufsschadensausgleich (84.501,- EUR) ermittelt worden ist.

    Die Reduzierung der Höhe der dem Kläger infolge des Urteils des Senats vom 16.01.2007, Az.: L 15 VS 19/05, zustehenden Nachzahlung wegen eines von der Hauptfürsorgestelle geltend gemachten Erstattungsanspruchs ist nicht zu beanstanden.

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VS 16/09
    Verbleiben Zweifel, ist von einem umfassenden Rechtsschutzbegehren auszugehen (vgl. BSG, Urteil vom 01.03.2011, Az.: B 1 KR 10/10 R), um dem Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG auf wirksamen und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt sowie dem damit verbundenen Gebot der Effektivität des Rechtsschutzes gerecht zu werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30.04.2003, Az.: 1 PBvU 1/02, und vom 03.03.2004, Az.: 1 BvR 461/03).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VS 16/09
    Verbleiben Zweifel, ist von einem umfassenden Rechtsschutzbegehren auszugehen (vgl. BSG, Urteil vom 01.03.2011, Az.: B 1 KR 10/10 R), um dem Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG auf wirksamen und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt sowie dem damit verbundenen Gebot der Effektivität des Rechtsschutzes gerecht zu werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30.04.2003, Az.: 1 PBvU 1/02, und vom 03.03.2004, Az.: 1 BvR 461/03).
  • BFH, 29.11.1995 - X B 328/94

    Keine Klagebefugnis des Testamentsvollstreckers gegen an den Erben gerichteten

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VS 16/09
    Maßstab der Auslegung von Prozesserklärungen ist ebenfalls der Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013, Az.: B 4 AS 17/13), wobei der Grundsatz einer rechtsschutzgewährenden Auslegung zu berücksichtigen ist (vgl. BFH, Beschluss vom 29.11.1995, Az.: X B 328/94).
  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 17/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - teilweise Unzulässigkeit der Klage -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VS 16/09
    Maßstab der Auslegung von Prozesserklärungen ist ebenfalls der Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013, Az.: B 4 AS 17/13), wobei der Grundsatz einer rechtsschutzgewährenden Auslegung zu berücksichtigen ist (vgl. BFH, Beschluss vom 29.11.1995, Az.: X B 328/94).
  • BSG, 01.03.2011 - B 1 KR 10/10 R

    Krankenversicherung - Festbetragsfestsetzung - Anfechtbarkeit durch Versicherte -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VS 16/09
    Verbleiben Zweifel, ist von einem umfassenden Rechtsschutzbegehren auszugehen (vgl. BSG, Urteil vom 01.03.2011, Az.: B 1 KR 10/10 R), um dem Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG auf wirksamen und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt sowie dem damit verbundenen Gebot der Effektivität des Rechtsschutzes gerecht zu werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30.04.2003, Az.: 1 PBvU 1/02, und vom 03.03.2004, Az.: 1 BvR 461/03).
  • LSG Bayern, 26.01.2012 - L 15 VS 10/08

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Zuständigkeit für die Anerkennung

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VS 16/09
    Mit Beschluss des SG vom 01.10.2009 sind die dort geführten Streitsachen des Klägers mit den Aktenzeichen S 15 VS 8/08, S 15 VS 9/08 und S 15 VS 10/08 verbunden und unter dem Aktenzeichen S 15 VS 10/08 fortgeführt worden.
  • BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 12/12 R

    Arbeitslosengeld II - Neubemessung der Regelbedarfe ab 1. 1. 2011 -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VS 16/09
    Maßgebend für die Bestimmung des Streitgegenstands ist der geltend gemachte prozessuale Anspruch, d. h. Klageantrag und Klagegrund im Hinblick auf einen bestimmten Sachverhalt (vgl. BSG, Urteil vom 28.3.2013, Az.: B 4 AS 12/12 R - m. w. N.).
  • BSG, 02.12.2010 - B 9 V 2/10 R

    Kriegsopferversorgung - Beschädigtenversorgung - Blinder - Pflegepauschale -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VS 16/09
    Maßstab der Auslegung eines angefochtenen Bescheids ist der Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten, der die Zusammenhänge berücksichtigt, welche die Behörde nach ihrem wirklichen Willen (§ 133 Bürgerliches Gesetzbuch) erkennbar in ihre Entscheidung einbezogen hat (vgl. BSG, Urteil vom 02.12.2010, Az.: B 9 V 2/10 R).
  • LSG Bayern, 18.09.2013 - L 15 VS 18/09

    Soldatenversorgung, Ausgleichsanspruch, Bundeswehr, Ausscheiden, nachdienstliche

    Der Senat hat die Akten der Beklagten, des Beigeladenen, des Sozialgerichts Landshut zu den Az. S 12 AR 547/90, S 12 AR 557/90, S 13 V 158/90, S 9 VS 1/98, S 15 V 69/90, S 13 V 157/90, S 15 VS 5/04, S 15 VS 6/04, S 9 VS 7/04, S 15 VS 10/98, S 15 VS 9/08, S 15 VS 8/08, S 15 VS 4/04, S 15 VS 1/09 und S 15 VS 1/09 sowie des Bayer. Landessozialgerichts mit den Az. L 15 V 112/95.SVG, L 15 VS 18/02, L 15 VS 19/05, L 5 SF 196/08, L 5 SF 197/08, L 5 SF 198/08, L 15 VS 16/09, L 15 SF 234/12 AB, L 15 SF 37/13 AB und L 15 SF 38/12 AB beigezogen.
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