Rechtsprechung
LSG Bayern, 26.01.2017 - L 7 R 5077/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
SvEV § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 8 Abs. 2 S. 1, § 19 Abs. 1, § 38 Abs. 1 S. 1, S. 3; SGB V § 226 Abs. 1 S. 1; SGB IV § 14, § 17; SGG § 160 Abs. 2, § 197a
Ersparte Abschlussgebühr für Bausparvertrag ist kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen; Verzicht einer Bausparkasse auf Erhebung einer Gebühr beim Abschluss von Bausparverträgen als geldwerter Vorteil für die Beschäftigten; Begriff des Arbeitslohnes; Verzicht der Bausparkasse auf eine Abschlussgebühr zugunsten ...
- rewis.io
Ersparte Abschlussgebühr für Bausparvertrag ist kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verzicht der Bausparkasse auf eine Abschlussgebühr zugunsten der Mitarbeiter einer Bank führt nicht zur sozialversicherungsrechtlichen Beitragspflicht
- rechtsportal.de
Verzicht der Bausparkasse auf eine Abschlussgebühr zugunsten der Mitarbeiter einer Bank führt nicht zur sozialversicherungsrechtlichen Beitragspflicht
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Bayreuth, 16.01.2013 - S 7 R 6014/11
- LSG Bayern, 26.01.2017 - L 7 R 5077/16
- BSG, 18.01.2018 - B 12 R 1/17 R
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- LSG Bayern, 30.03.2010 - L 5 R 946/08
Keine Sozialversicherungsbeiträge auf ersparte Abschlussgebühr beim Abschluss …
Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2017 - L 7 R 5077/16
Eine Lohnsteuerpflicht nach § 38 Abs. 1 S. 1 EStG lag damit nicht vor (vgl. BayLSG Urteil vom 30.03.2010, Az. L 5 R 946/08, Urteil vom 24.09.2015, Az L 14 R 438/15).Ob diese in dem Motiv lagen, mit den Mitarbeitern der Klägerin Kunden zu gewinnen, bei denen das Risiko einer unterdurchschnittlichen Besparung oder gar Stornierung der Verträge sehr gering waren (so in der Begründung bei BayLSG Urteil vom 30.03.2010, Az. L 5 R 946/08) oder in sonstigen ggf. aus dem Prestige der Bausparkasse liegenden Gründen resultierte, muss hier abschließend nicht beurteilt waren.
Vor diesem Hintergrund hält der Senat eine von der Rechtsprechung des BFH und der finanzbehördlichen Praxis abweichende sozialversicherungsrechtliche Auslegung steuerrechtlicher Vorschriften, die sich an im Sozialversicherungsrecht enthaltenen Legaldefinitionen orientiert, nicht für sinnvoll (vgl. in diesem Sinne auch BayLSG Urteil vom 30.03.2010, L 5 R 946/08 und BayLSG Urteil vom 24.09.2015, L 14 R 438/15, hierzu Beschluss des BSG vom 20.06.2016, B 12 R 12/16 B Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde).
- BFH, 18.10.2012 - VI R 64/11
Arbeitslohn von dritter Seite - Verbilligter Bezug von Waren von einem …
Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2017 - L 7 R 5077/16
Wie der BFH jüngst in seinem Urteil vom 18.12.2012, VI R 64/11, entschieden habe, sei vielmehr entscheidend, dass die Zuwendung des Dritten Prämie oder Belohnung für eine Leistung sei, die der Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber erbringe.Der Klägerbevollmächtigte verwies erneut auf die Entscheidung des BFH vom 18.10.2012, VI R 64/11, in der ein Veranlassungszusammenhang zwischen Vorteilsgewährung und Arbeitsleistung gefordert werde.
Zu Recht verweist das SG in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des BFH, der in seiner Entscheidung vom 18.10.2012, VI R 64/11, feststellt, dass Arbeitslohn im Sinne von § 38 Abs. 1 Satz 3 EStG nicht bereits deshalb vorliegt, weil der Arbeitgeber an der Verschaffung der Rabattgewährung mitgewirkt hat.
- BFH, 10.04.2014 - VI R 62/11
Arbeitslohn Dritter; Rabatte beim Abschluss von Versicherungsverträgen
Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2017 - L 7 R 5077/16
Ferner wies er auf weitere zwischenzeitlich ergangene finanzgerichtliche Entscheidungen hin, darunter die Urteile des BFH vom 10.04.2014, VI R 62/11, und vom 17.07.2014, VI R 69/13.Der Bevollmächtigte der Klägerin hat in diesem Zusammenhang zu Recht auf die Entscheidung des BFH vom 10.04.2014, VI R 62/11, hingewiesen, dessen Leitsatz lautet: "Werden Rabatte beim Abschluss von Versicherungsverträgen sowohl Arbeitnehmern von Geschäftspartnern als auch einem weiteren Personenkreis (Angehörige der gesamten Versicherungsbranche, Arbeitnehmer weiterer Unternehmen) eingeräumt, so liegt hierin kein Arbeitslohn.".
- BFH, 20.05.2010 - VI R 41/09
Gebührenverzicht zugunsten von Mitarbeitern eines Vertriebspartners kein …
Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2017 - L 7 R 5077/16
Zur Begründung wurde insbesondere auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22.01.2010, VI R 41/09, verwiesen, in der zumindest erhebliche Zweifel geäußert worden seien, dass der Gebührenvorteil Arbeitslohn darstelle.Die Beklagte führte dazu aus, dass die vom Klägerbevollmächtigten herangezogenen finanzgerichtlichen Entscheidungen durchweg an das Urteil des BFH vom 20.05.2010, VI R 41/09, anknüpften.
- BSG, 20.06.2016 - B 12 R 12/16 B
Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2017 - L 7 R 5077/16
Vor diesem Hintergrund hält der Senat eine von der Rechtsprechung des BFH und der finanzbehördlichen Praxis abweichende sozialversicherungsrechtliche Auslegung steuerrechtlicher Vorschriften, die sich an im Sozialversicherungsrecht enthaltenen Legaldefinitionen orientiert, nicht für sinnvoll (vgl. in diesem Sinne auch BayLSG Urteil vom 30.03.2010, L 5 R 946/08 und BayLSG Urteil vom 24.09.2015, L 14 R 438/15, hierzu Beschluss des BSG vom 20.06.2016, B 12 R 12/16 B Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde). - BSG, 17.12.2014 - B 12 KR 19/12 R
Nachträgliche Gesamtsozialversicherungsbeitragspflicht wegen gewährter …
Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2017 - L 7 R 5077/16
Die Kostenentscheidung beruht auf § 197a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 154 Abs. 2 VwGO Die Revision wird im Hinblick auf die Rechtsprechung des BSG zur Abgrenzung von Sozial- und Steuerrecht (z.B. Urteile vom 07.05.2014, B 12 R 18/21 R, und Urteile vom 17.12.2014, B 12 KR 19/12 R und 20/12 R) zugelassen, § 160 Abs. 2 SGG. - FG München, 26.06.2009 - 8 K 307/07
Kein Lohnsteuerabzug bei Vorteilsgewährung durch Dritte - Merkmal "Kenntnis" oder …
Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2017 - L 7 R 5077/16
Der vorliegende Sachverhalt sei identisch mit dem Sachverhalt, welcher der Entscheidung des Finanzgerichts (FG) B-Stadt, 8 K 307/07, zugrunde gelegen habe. - BFH, 17.07.2014 - VI R 69/13
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: Zuwendung einer Ehrenmitgliedschaft in …
Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2017 - L 7 R 5077/16
Ferner wies er auf weitere zwischenzeitlich ergangene finanzgerichtliche Entscheidungen hin, darunter die Urteile des BFH vom 10.04.2014, VI R 62/11, und vom 17.07.2014, VI R 69/13.