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   LSG Bayern, 26.01.2021 - L 16 AS 7/21 B ER   

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https://dejure.org/2021,8092
LSG Bayern, 26.01.2021 - L 16 AS 7/21 B ER (https://dejure.org/2021,8092)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.01.2021 - L 16 AS 7/21 B ER (https://dejure.org/2021,8092)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. Januar 2021 - L 16 AS 7/21 B ER (https://dejure.org/2021,8092)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGB II § 22 Abs. 8; BGB § 421, § 543, § 563, § 569, § 573
    Verpflichtung zur Abgabe einer Übernahmeerklärung im einstweiligen Rechtsschutz

  • rewis.io

    Leistungen, Bescheid, Unterkunft, Beschwerde, Arbeitslosengeld, Mietschulden, Anordnungsanspruch, Mietvertrag, Widerspruchsbescheid, Wohnung, Regelleistung, Widerspruch, Verletzung, Vermieter, wichtiger Grund, von Amts wegen, einstweiligen Anordnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verpflichtung zur Abgabe einer Übernahmeerklärung im einstweiligen Rechtsschutz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Bayern, 22.01.2021 - L 16 AS 8/21

    Leistungen, Unterkunft, Bescheid, Anordnungsanspruch, Grundsicherung, Beschwerde,

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2021 - L 16 AS 7/21
    Der Antrag nach § 199 Sozialgerichtsgesetz (SGG) ist unter dem Aktenzeichen L 16 AS 8/21 ER erfasst und mit Beschluss vom 22.01.2021 abgelehnt worden.

    Zur Ergänzung des Sachverhalts wird auf die beigezogenen Verwaltungsakten des Bf und die Gerichtsakten beider Rechtszüge sowie auf die Verfahrensakte L 16 AS 8/21 ER Bezug genommen.

  • BGH, 02.07.1963 - VI ZR 299/62

    Verjährung von Ansprüchen gegen einen Rechtsanwalt aus dem mit ihm bestehenden

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2021 - L 16 AS 7/21
    Bei der Frist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB handelt es sich um eine materiell-rechtliche Frist, die nicht nach § 240 ZPO unterbrochen wird (vgl. Greger in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 249 Rn. 2; BGH, NJW 63, 2019).
  • OLG Köln, 07.12.1995 - 18 U 93/95
    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2021 - L 16 AS 7/21
    Denn eine einstweilige Verfügung auf Abgabe einer Willenserklärung ist trotz der darin liegenden Vorwegbefriedigung des Gläubigers zulässig, wenn der Gläubiger auf die sofortige Erfüllung eines Anspruchs dringend angewiesen ist und die Zurückweisung der einstweiligen Verfügung einer (endgültigen) Rechtsverweigerung gleichkäme (vgl. OLG Köln, Urteil vom 07.12.1995, 18 U 93/95, Rn. 11 ff zitiert nach juris mit Angabe des Meinungsstandes).
  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietschulden -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2021 - L 16 AS 7/21
    Deshalb sind z.B. von § 22 Abs. 8 SGB II auch solche Verbindlichkeiten umfasst, die der Leistungsberechtigte eingegangen ist, um eine drohende Wohnungslosigkeit zu verhindern (vgl. Eicher/Luik, SGB II, 4. Aufl. 2017, § 22 Rn. 258; BSG, Urteil vom 17.06.2010, B 14 AS 58/09 R).
  • LSG Hessen, 17.05.2013 - L 9 AS 247/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2021 - L 16 AS 7/21
    Die Entscheidung des Senats hat wie bei in solchen Fällen in der Hauptsache statthaften Leistungs- bzw. Verpflichtungsklagen nach dem Sach- und Streitstand zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts zu erfolgen (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 17.05.2013, L 9 AS 247/13 B ER).
  • BVerfG, 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit im

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2021 - L 16 AS 7/21
    Die Entscheidung darf sowohl auf eine Folgenabwägung wie auch auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache gestützt werden; hierbei ist dem Gewicht der in Frage stehenden und gegebenenfalls miteinander abzuwägenden Grundrechte Rechnung zu tragen, um eine etwaige Verletzung von Grundrechten zu verhindern (so BVerfG, Beschluss vom 06.08.2014, 1 BvR 1453/12, Rn. 9, juris).
  • LSG Bayern, 22.01.2021 - L 16 AS 8/21
    Der Bevollmächtigte des Antragsgegners hat im Verfahren L 16 AS 7/21 B ER mitgeteilt, dass über das Vermögen des Antragsgegners mit Beschluss des Amtsgerichts Passau vom 05.01.2021 ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde und der Räumungsrechtsstreit ausgesetzt sei.

    Zur Ergänzung des Sachverhalts wird auf die beigezogenen Verwaltungsakten des Antragstellers und die Gerichtsakten beider Rechtszüge sowie auf die Verfahrensakte L 16 AS 7/21 B ER Bezug genommen.

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