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   LSG Bayern, 26.02.2013 - L 19 R 918/12   

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https://dejure.org/2013,4006
LSG Bayern, 26.02.2013 - L 19 R 918/12 (https://dejure.org/2013,4006)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.02.2013 - L 19 R 918/12 (https://dejure.org/2013,4006)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. Februar 2013 - L 19 R 918/12 (https://dejure.org/2013,4006)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 113/00 R

    Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages bei Bestandsrenten im

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2013 - L 19 R 918/12
    Für die geänderte Klage müssen sämtliche Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen (BSG Urteil vom 31.07.2002 - B 4 RA 113/00 R, BSG Urteil vom 24.03.2009 - B 8 AY 10/07 R).

    Für die geänderte Klage müssen sämtliche Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen (BSG Urteil vom 31.07.2002 - B 4 RA 113/00 R - zit. nach juris; BSG Urteil vom 24.03.2009 - B 8 AY 10/07 R - SozR 4-3520 § 2 Nr. 3).

  • BSG, 24.03.2009 - B 8 AY 10/07 R

    Asylbewerberleistung - sozialgerichtliches Verfahren - Einbeziehung von Klägern

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2013 - L 19 R 918/12
    Für die geänderte Klage müssen sämtliche Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen (BSG Urteil vom 31.07.2002 - B 4 RA 113/00 R, BSG Urteil vom 24.03.2009 - B 8 AY 10/07 R).

    Für die geänderte Klage müssen sämtliche Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen (BSG Urteil vom 31.07.2002 - B 4 RA 113/00 R - zit. nach juris; BSG Urteil vom 24.03.2009 - B 8 AY 10/07 R - SozR 4-3520 § 2 Nr. 3).

  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2013 - L 19 R 918/12
    Als Anspruchsgrundlage kommt einzig die Vorschrift des § 15 Abs. 1 SGB IX in Betracht, die trägerübergreifend Kostenerstattungsansprüche für selbst beschaffte Teilhabeleistungen regelt (vgl. BSG Urteil vom 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R - SozR 4-3250 § 14 Nr. 8).
  • SG Augsburg, 15.07.2013 - S 8 U 147/13

    Anspruch auf rückwirkende Zahlung von Verletztenrente bei verspäteter Meldung des

    Eine als Klageerweiterung im Sinn des § 99 Abs. 1 SGG zu deutende Äußerung ist ebenfalls nicht erfolgt, zudem wäre in diesem Fall nicht von der Erfüllung der Sachurteilsvoraussetzungen abzusehen (vgl. BayLSG, Urteil vom 26. Februar 2013, L 19 R 918/12).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.08.2013 - L 5 R 5457/11
    Eine Klageänderung liegt daher ebenso wenig vor, wie die (nicht als Klageänderung geltende) Fallgestaltung des § 99 Abs. 3 Nr. 3 SGG; diese Vorschrift ist einschlägig, wenn der Kläger sich die ursprünglich klageweise geltend gemachte Sachleistung während des Gerichtsverfahrens selbst beschafft hat und sodann Kostenerstattung begehrt (vgl. etwa LSG Bayern, Urt. v. 26.2.2013, - L 19 R 918/12 -).
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